Bezirksvertretung Kalk beschließt bezirksbezogene Haushaltsmittel 2027/2028 in Köln; 161.100 Euro Gesamtsumme
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle I/02/02-8
Vorlagen-Nummer
2303/2026 Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2027/2028 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Kalk beschließt die Verwendung der bezirksbezoge- nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2027/2028 unter Be- zug auf den Beschluss des Rates vom 12.05.2026 in Höhe von 161.100 Euro wie folgt:
Konsumtiver Bereich Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz2022 Finanzposition 0301 Schulträgeraufgaben 9.922,40 0285.573.1800.4 0416 Kulturförderung 11.913,20 0285.573.1800.4 0504 Freiwillige Sozialleistungen und in- terkulturelle Hilfen 51.359,40 0285.573.1800.4 0604 Kinder- und Jugendarbeit 59.101,60 0285.573.1800.4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 8.942,80 0285.573.1800.4 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 19.860,60 0285.573.1800.4
Gesamtsummen DR 68 161.100,00
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2026
2 Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme
161.100 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen
€ b) Sachaufwendungen etc.
€ c) bilanzielle Abschreibungen
€ Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge
€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
€ Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen
€ b) Sachaufwendungen etc.
€ Beginn, Dauer
Begründung:
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge- stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 12.05.2026 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbe- zirke auf insgesamt 1.439.700 € für die Haushaltsjahre 2027/2028 festgesetzt hat.
Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.
Für die Haushaltsjahre 2027/2028 entfällt auf den Stadtbezirk Kalk ein Betrag in Höhe von 161.100 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt.
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnis- plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Fle- xibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet.
3 Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi- ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen entschieden hat.