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title: "Bezirksvertretung Kalk beschließt bezirksbezogene Haushaltsmittel 2027/2028 in Köln; 161.100 Euro Gesamtsumme"
sdDatePublished: "2026-08-14T13:49:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1108286\u0026type=do"
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  - name: "government budget"
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locations:
  - "Köln"
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Bezirksvertretung Kalk beschließt bezirksbezogene Haushaltsmittel 2027/2028 in Köln; 161.100 Euro Gesamtsumme

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
I/02/02-8

Vorlagen-Nummer

2303/2026
Freigabedatum

Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028
hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2027/2028
gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussorgan
Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Gremium
Datum

Beschluss:

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Kalk beschließt die Verwendung der bezirksbezoge-
nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2027/2028 unter Be-
zug auf den Beschluss des Rates vom 12.05.2026 in Höhe von 161.100 Euro wie folgt:

Konsumtiver Bereich
Teilergebnisplan
Bezeichnung
Teilergebnisplan
Ansatz2022
Finanzposition
0301
Schulträgeraufgaben
9.922,40
0285.573.1800.4
0416
Kulturförderung
11.913,20
0285.573.1800.4
0504
Freiwillige Sozialleistungen und in-
terkulturelle Hilfen
51.359,40
0285.573.1800.4
0604
Kinder- und Jugendarbeit
59.101,60
0285.573.1800.4
0801
Sportförderung/Unterhaltung von
Sportstätten
8.942,80
0285.573.1800.4
1301
Öffentliches Grün, Wald- und
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen
19.860,60
0285.573.1800.4

Gesamtsummen DR 68
161.100,00

Bezirksvertretung 8 (Kalk)
24.09.2026

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein

Ja, investiv
Investitionsauszahlungen

€

Zuwendungen/Zuschüsse
 Nein
 Ja

%

Ja, ergebniswirksam
Aufwendungen für die Maßnahme

161.100 €

Zuwendungen/Zuschüsse
 Nein
 Ja

%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€
b) Sachaufwendungen etc.

€
c) bilanzielle Abschreibungen

€
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
ab Haushaltsjahr:

a) Erträge

€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

€
Einsparungen:
ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€
b) Sachaufwendungen etc.

€
Beginn, Dauer

Begründung:

In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass
die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge-
stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils
dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt
Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 12.05.2026 die
Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbe-
zirke auf insgesamt 1.439.700 € für die Haushaltsjahre 2027/2028 festgesetzt hat.

Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel
unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.

Für die Haushaltsjahre 2027/2028 entfällt auf den Stadtbezirk Kalk ein Betrag in Höhe von
161.100 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von
1,07 € pro Einwohner zusammensetzt.

Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnis-
plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt
werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung
vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung
vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich
keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Fle-
xibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet.

3
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi-
ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die Einzelbeschlussvorlagen zu
Projekten und Maßnahmen entschieden hat.