SIX SIS AG Preisliste Inland; Volumenrabatte gruppenweit.

Preisliste Inland SIX SIS AG - gültig ab 1. September 2026

Preisliste Inland SIX SIS AG

Gültig ab 1. September 2026

September 2026

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Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen zu Preismodell und Rechnungsstellung 3 1.1 Allgemeines 3 1.2 Rabattmodelle (Ebene Einzeldienstleistung) 4 1.3 Spezialvereinbarungen: Abweichungen vom Code of Conduct 5 1.4 SIX SIS-Mindestgebühr 6 2. Custody Services 6 2.1 Settlement-Transaktionen 6 2.2 Verspätete/fehlgeschlagene Settlements 9 2.3 Kompensationen für verspätete/fehlgeschlagene Settlements 10 2.4 EU CSDR Settlement Discipline Regime 11 2.5 Kommunikationsgebühren für Settlements 11 2.6 SIX SIS SIC Settlement Payment Service 12 2.7 Auftragsverwaltung und ausserordentliche Dienstleistungen 12 2.8 Depotverwahrung 14 2.9 Low Priced Securities Custody Fee 16 2.10 Corporate Actions 16 2.11 Schweizer Registrierungs- und Proxy-Service 17 2.12 Steuerdienstleistungen 20 2.13 Forex & Banking 22 2.14 Risk Management 22 2.15 Ausserordentliche Dienstleistungen 22 2.16 Kunden Reports 24 2.17 Konversionen 25 2.18 Rechtsberatungskosten 25 2.19 Drittgebühren 25 3. Issuance Services 25 3.1 Corporate Actions 26 3.2 Neuemissionen 28 4. Vault Services 30 4.1 Physische Ein- und Auslieferungen 30 4.2 Titel- und Couponinkasso 31 5. Technische Anbindung 31 5.1 SWS 31 5.2 Custody Cockpit 32 5.3 Swift 32 6. Client Services 33 6.1 Post-Trade Schulungen 33 6.2 Client Testing Service 33

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Grundlagen zu Preismodell und Rechnungsstellung SIX SIS AG («SIX SIS») verfolgt eine offene und transparente Preispolitik. SIX SIS ist bestrebt, ihre Dienstleistungen zu kostengünstigen und konkurrenzfähigen Preisen anzubieten. Flexibilität für grosse und kleine Volumen spielt eine wichtige Rolle. Der Verhaltenskodex («Code of Conduct»)* wird von SIX SIS unterstützt. *Der Europäische Verhaltenskodex («Code of Conduct») für Clearing und Settlement ist eine freiwillige Selbstregulierung der europäischen Börsen, Abwicklungsstellen und Zentralverwahrer. Siehe auch https://www.six-group.com/en/products-services/the-swiss-stock-exchange/post-trade/settlement-and- custody/info-center.html#scrollTo=code-of-conduct 1.1 Allgemeines Rechnungsstellung SIX SIS erstellt für ihre Teilnehmer monatlich eine detaillierte Rechnung für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die Rechnung wird immer in CHF ausgewiesen. Der Teilnehmer kann dabei zwischen dem Lastschriftverfahren oder einer direkten Belastung auf einem Geldkonto – in CHF, EUR, GBP, USD, SGD oder HKD – bei SIX SIS wählen. Die Struktur der Preisübersicht gilt auch für die Monatsrechnung (Report RPFE010). Bei jedem Posten wird der Gebührencode (Fee Code) angeführt, sodass die Zusammenhänge sofort ersichtlich sind. Manuelle Buchungen (RPFE070) und manuelle Interventionen (manual intervention fees/MIF, RPFE075) werden laufend im monatlichen Report detailliert aufgeführt. Mehrheitlich handelt es sich dabei um marktspezifische Aufwendungen Dritter, die bei Transaktionen oder anderen Auslandsaktivitäten anfallen und den Teilnehmern weiterberechnet werden. Preisangaben Preise werden jeweils in CHF, in Basispunkten je Jahr bzw. Monat (BP p.a., BP p.m.), je Transaktion oder in Prozent je Jahr (v.a. Securities Lending/Borrowing) auf den Wert verwalteter finanzieller Volumen angesetzt und sind exkl. MwSt. angegeben. Ein Basispunkt entspricht 0.01%. Kundengruppen Auf Dienstleistungen mit Preisstaffeln und Rabatten werden grundsätzlich die Volumen einer Kundengruppe berücksichtigt. Bei SIX SIS und SIX x-clear müssen folgende Bedingungen für das Führen einer Kundengruppe erfüllt sein: Institute müssen in einem Mutter-/Tochterverhältnis zueinander stehen oder rechtlich von einer gemeinsamen Holdinggesellschaft gehalten werden, und es muss eine Konsolidierung der Beteiligung in der Konzernrechnungslegung stattfinden.

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Für die Preisberechnungen hat dies folgende Auswirkungen:

  • Für die Gewährung von Volumenrabatten werden sämtliche relevanten Volumen (z.B. Depotwerte, Transaktionen) der Gruppe herangezogen, d.h. Rabatte werden entsprechend dem Gruppenvolumen gewährt.
  • Volumenabhängige Preise kommen auf Basis des Gruppenvolumens zur Anwendung. Business Partner ohne Gruppenzugehörigkeit werden entsprechend einzeln behandelt. Die Volumen von Assigned Business Partners (ABP) werden bereits auf der Ebene des übergeordneten Business Partner konsolidiert, somit profitiert ein Kunde mit ABP z.B. jeweils von Volumenrabatten, die der gesamten Kundengruppe gewährt werden. Drittgebühren Entstehen SIX SIS im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen Kosten und Auslagen, ist SIX SIS berechtigt, diese dem entsprechenden Teilnehmer zu belasten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein beigezogener Dritter SIX SIS Kosten und Auslagen belastet (siehe Art. 11b AGB SIX SIS). 1.2 Rabattmodelle (Ebene Einzeldienstleistung) SIX kann Pauschalen oder einheitliche Preise für die erbrachten Dienstleistungen berechnen. Zudem hat SIX zwei Arten von mengenabhängigen Preismodellen eingerichtet, die es Teilnehmern mit höheren Volumina ermöglichen, von Mengenrabatten zu profitieren. Zum einen gibt es ein volumenbasiertes Preis- (oder Rabatt-) Modell, das als gleitende Staffel aufgebaut ist, bei der jede einzelne Stufe der Staffel durchlaufen werden muss. Andererseits kommt ein volumenbasiertes Modell vor, das als diskontinuierliches Stufen-Preismodell (oder Stufen-Rabattmodell) aufgebaut ist, bei dem das erreichte Volumen den geltenden Preis über das gesamte Volumen definiert. A) Gleitende Preis- oder Rabattstaffelung Volumenbasierte Preis- oder Rabattmodelle in den Preislisten von SIX SIS und SIX x- clear AG können als gleitende Preis- oder Rabattstaffelung strukturiert sein. Bei diesem Modell muss jede einzelne Stufe der Staffel durchlaufen werden, d. h. der Preis (bzw. der Rabattsatz) gilt nur für das Volumen der jeweiligen Stufe. Der durchschnittlich angewendete Rabattsatz oder Preis wird auf der Rechnung ausgewiesen.

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Beispiel für einen gleitenden Staffelrabatt Wird für das Gesamtvolumen die Stufe 3 erreicht, gilt Folgendes:

  1. Für das Volumen der Stufe 1 wird kein Rabatt gewährt.
  2. Für das Volumen der Stufe 2 wird der für Stufe 2 gültige Rabatt gewährt.
  3. Für das Volumen der Stufe 3 wird der für Stufe 3 gültige Rabatt gewährt.
  4. (Kein Volumen in Stufe 4 oder höher.) B) Diskontinuierliches Stufen-Preismodell oder Stufen-Rabattmodell Alternativ können volumenbasierte Preis- oder Rabattmodelle in der Preisliste von SIX SIS und SIX x-clear AG als diskontinuierliches Stufen-Preismodell oder Stufen- Rabattmodell strukturiert sein. Bei diesem Modell definiert das erreichte Volumen den (einzigen) geltenden Preis über das gesamte Volumen. Der geltende Preis oder Rabattsatz wird auf der Rechnung ausgewiesen. Beispiel für ein diskontinuierliches Stufen-Preismodell Wird für das Gesamtvolumen die Stufe 3 erreicht, gilt Folgendes:
  5. Die Preise für das Volumen der Stufe 1 sind nicht anwendbar.
  6. Die Preise für das Volumen der Stufe 2 sind nicht anwendbar.
  7. Sobald der Schwellenwert für das Gesamtvolumen der Volumenstufe 3 erreicht (bzw. überschritten) wird, gilt für das gesamte Volumen der Preis gemäss der Volumenstufe 3.
  8. (Da das erreichte Volumen unter Stufe 4 liegt, sind die Preise für das Volumen der Stufe 4 [oder höher] nicht anwendbar.) 1.3 Spezialvereinbarungen: Abweichungen vom Code of Conduct SIX SIS ist dem europäischen Verhaltenskodex für Clearing und Settlement («Code of Conduct») verpflichtet und legt deshalb die folgenden bestehenden speziellen Vereinbarungen mit Teilnehmern offen:
  • Teilnehmer, die als Depotstelle, nationaler Zentralverwahrer (CSD)/internationaler Zentralverwahrer (ICSD), Börse oder Clearing-Stelle SIX SIS ihre Dienstleistungen zu reduzierten Preisen zur Verfügung stellen, profitieren im Gegenzug bei gewissen SIX SIS-Dienstleistungen ebenfalls von einem Spezialpreis.
  • Teilnehmer, die sich als Pilotbanken für neue Dienstleistungen zur Verfügung stellen, profitieren fallweise während einer klar definierten Pilotphase von speziellen Einführungskonditionen.

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  • Neuen oder bestehenden Teilnehmer, die eine/mehrere bedeutende Titeleinlieferung(en) vornehmen, gewährt SIX SIS von Fall zu Fall befristete Spezialkonditionen, z.B. in Form von «Fee Holidays». Teilnehmer, die spezielle Services, z.B. ein personalisiertes Kunden-Desk, beanspruchen möchten, können dies gegen entsprechende Kostenbelastung bilateral vereinbaren. 1.4 SIX SIS-Mindestgebühr Liegen die monatlichen Gebühren für die in Anspruch genommenen SIX SIS Dienstleistungen unter der SIX SIS Mindestgebühr, wird zusätzlich zu diesen Gebühren die Differenz zur Mindestgebühr verrechnet. Die Gebühr wird monatlich berechnet. Sollte eine Kundengruppe existieren, wird diese entsprechend berücksichtigt. Bezeichnung Berechnungsbasis Ansatz in CHF MwSt. Code SIX SIS-Mindestgebühr pro Kunde/Kundengruppe pro Monat 5’000 8.10% 5999

Custody Services 2.1 Settlement-Transaktionen Effektive Settlement-Transaktionen* werden zu einem einheitlichen Satz abgerechnet. T2S-Settlements für T2S Indirectly Connected Participants (ICP) werden mit einem differenzierten Satz in Rechnung gestellt, für T2S Directly Connected Participants (DCP) gilt der gleiche Satz wie für non-T2S-Settlements. Abrechnung je Leg. Eine Unterscheidung zwischen Lines und Transaktionen, sowie zwischen Netto- und Brutto-Settlements findet nicht statt. Bezeichnung Berechnungsbasis Ansatz in CHF MwSt. Code Inhouse settlement pro Transaktion 0.55 0.00% 2000 Domestic T2S-settlement (DCPs and Investor CSDs) pro Transaktion 0.55 0.00% 2020 Domestic T2S-settlement (ICPs)* pro Transaktion 0.60 0.00% 2021 T2S Settlement on issuer CSD ISINs in EUR Die folgenden Anmerkungen sind für alle nationalen Settlement-Transaktionen gültig: Annullierungen: Die systembedingte oder manuell veranlasste Löschung eines Settlement-Auftrags wird nicht separat in Rechnung gestellt. Die Settlement-Gebühr für den Settlement-Auftrag wird jedoch auch im Fall einer Annullierung berechnet. *Nach Ablauf der durch die Marktusanz definierten Frist annulliert das SECOM-System die bis zu diesem Zeitpunkt pendenten Aufträge automatisch.

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Splitting (CCP-Settlement-Transaktionen) und Partial Settlement (Nicht-CCP- Settlement-Transaktionen): Für jedes ausgeführte Partial Settlement fällt die Settlement-Gebühr an. Depotübertragungen (Instruktionsart «Account Transfers»/ATF) werden wie reguläre Settlements berechnet (auch T2S). Zusatzaufwände werden jedoch separat in Rechnung gestellt. Position Transfers (PTF) zwischen SECOM und T2S werden SIX SIS-seitig jeweils wie reguläre Domestic T2S-Settlements berechnet. Da diese mittels zwei Transaktionen (DFP und RFP) vorgenommen werden, fallen jedoch doppelte EZB-Drittgebühren an – siehe «Drittgebühren (der EZB) für T2S Services». Routi