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title: "SIX SIS AG Preisliste Inland; Volumenrabatte gruppenweit."
sdDatePublished: "2026-08-14T11:22:00Z"
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SIX SIS AG Preisliste Inland; Volumenrabatte gruppenweit.

Preisliste Inland SIX SIS AG - gültig ab 1. September 2026

Preisliste Inland SIX SIS AG

Gültig ab 1. September 2026

September 2026

Preisliste Inland SIX SIS AG
Gültig ab 1. September 2026
Gültig ab 1. September 2026
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Inhaltsverzeichnis
1.
Grundlagen zu Preismodell und Rechnungsstellung
3
1.1
Allgemeines
3
1.2
Rabattmodelle (Ebene Einzeldienstleistung)
4
1.3
Spezialvereinbarungen: Abweichungen vom Code of Conduct
5
1.4
SIX SIS-Mindestgebühr
6
2.
Custody Services
6
2.1
Settlement-Transaktionen
6
2.2
Verspätete/fehlgeschlagene Settlements
9
2.3
Kompensationen für verspätete/fehlgeschlagene Settlements
10
2.4
EU CSDR Settlement Discipline Regime
11
2.5
Kommunikationsgebühren für Settlements
11
2.6
SIX SIS SIC Settlement Payment Service
12
2.7
Auftragsverwaltung und ausserordentliche Dienstleistungen
12
2.8
Depotverwahrung
14
2.9
Low Priced Securities Custody Fee
16
2.10
Corporate Actions
16
2.11
Schweizer Registrierungs- und Proxy-Service
17
2.12
Steuerdienstleistungen
20
2.13
Forex & Banking
22
2.14
Risk Management
22
2.15
Ausserordentliche Dienstleistungen
22
2.16
Kunden Reports
24
2.17
Konversionen
25
2.18
Rechtsberatungskosten
25
2.19
Drittgebühren
25
3.
Issuance Services
25
3.1
Corporate Actions
26
3.2
Neuemissionen
28
4.
Vault Services
30
4.1
Physische Ein- und Auslieferungen
30
4.2
Titel- und Couponinkasso
31
5.
Technische Anbindung
31
5.1
SWS
31
5.2
Custody Cockpit
32
5.3
Swift
32
6.
Client Services
33
6.1
Post-Trade Schulungen
33
6.2
Client Testing Service
33

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1.
Grundlagen zu Preismodell und Rechnungsstellung
SIX SIS AG («SIX SIS») verfolgt eine offene und transparente Preispolitik. SIX SIS ist
bestrebt, ihre Dienstleistungen zu kostengünstigen und konkurrenzfähigen Preisen
anzubieten. Flexibilität für grosse und kleine Volumen spielt eine wichtige Rolle. Der
Verhaltenskodex («Code of Conduct»)* wird von SIX SIS unterstützt.
*Der Europäische Verhaltenskodex («Code of Conduct») für Clearing und Settlement ist eine freiwillige
Selbstregulierung der europäischen Börsen, Abwicklungsstellen und Zentralverwahrer. Siehe auch
https://www.six-group.com/en/products-services/the-swiss-stock-exchange/post-trade/settlement-and-
custody/info-center.html#scrollTo=code-of-conduct
1.1
Allgemeines
Rechnungsstellung
SIX SIS erstellt für ihre Teilnehmer monatlich eine detaillierte Rechnung für die in
Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die Rechnung wird immer in CHF
ausgewiesen. Der Teilnehmer kann dabei zwischen dem Lastschriftverfahren oder einer
direkten Belastung auf einem Geldkonto – in CHF, EUR, GBP, USD, SGD oder HKD – bei
SIX SIS wählen.
Die Struktur der Preisübersicht gilt auch für die Monatsrechnung (Report RPFE010). Bei
jedem Posten wird der Gebührencode (Fee Code) angeführt, sodass die
Zusammenhänge sofort ersichtlich sind. Manuelle Buchungen (RPFE070) und manuelle
Interventionen (manual intervention fees/MIF, RPFE075) werden laufend im
monatlichen Report detailliert aufgeführt. Mehrheitlich handelt es sich dabei um
marktspezifische Aufwendungen Dritter, die bei Transaktionen oder anderen
Auslandsaktivitäten anfallen und den Teilnehmern weiterberechnet werden.
Preisangaben
Preise werden jeweils in CHF, in Basispunkten je Jahr bzw. Monat (BP p.a., BP p.m.), je
Transaktion oder in Prozent je Jahr (v.a. Securities Lending/Borrowing) auf den Wert
verwalteter finanzieller Volumen angesetzt und sind exkl. MwSt. angegeben. Ein
Basispunkt entspricht 0.01%.
Kundengruppen
Auf Dienstleistungen mit Preisstaffeln und Rabatten werden grundsätzlich die Volumen
einer Kundengruppe berücksichtigt. Bei SIX SIS und SIX x-clear müssen folgende
Bedingungen für das Führen einer Kundengruppe erfüllt sein:
Institute müssen in einem Mutter-/Tochterverhältnis zueinander stehen oder rechtlich
von einer gemeinsamen Holdinggesellschaft gehalten werden, und es muss eine
Konsolidierung der Beteiligung in der Konzernrechnungslegung stattfinden.

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Für die Preisberechnungen hat dies folgende Auswirkungen:
- Für die Gewährung von Volumenrabatten werden sämtliche relevanten Volumen (z.B.
Depotwerte, Transaktionen) der Gruppe herangezogen, d.h. Rabatte werden
entsprechend dem Gruppenvolumen gewährt.
- Volumenabhängige Preise kommen auf Basis des Gruppenvolumens zur
Anwendung.
Business Partner ohne Gruppenzugehörigkeit werden entsprechend einzeln behandelt.
Die Volumen von Assigned Business Partners (ABP) werden bereits auf der Ebene des
übergeordneten Business Partner konsolidiert, somit profitiert ein Kunde mit ABP z.B.
jeweils von Volumenrabatten, die der gesamten Kundengruppe gewährt werden.
Drittgebühren
Entstehen SIX SIS im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen Kosten
und Auslagen, ist SIX SIS berechtigt, diese dem entsprechenden Teilnehmer zu
belasten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein beigezogener Dritter SIX SIS Kosten und
Auslagen belastet (siehe Art. 11b AGB SIX SIS).
1.2
Rabattmodelle (Ebene Einzeldienstleistung)
SIX kann Pauschalen oder einheitliche Preise für die erbrachten Dienstleistungen
berechnen. Zudem hat SIX zwei Arten von mengenabhängigen Preismodellen
eingerichtet, die es Teilnehmern mit höheren Volumina ermöglichen, von
Mengenrabatten zu profitieren.
Zum einen gibt es ein volumenbasiertes Preis- (oder Rabatt-) Modell, das als gleitende
Staffel aufgebaut ist, bei der jede einzelne Stufe der Staffel durchlaufen werden muss.
Andererseits kommt ein volumenbasiertes Modell vor, das als diskontinuierliches
Stufen-Preismodell (oder Stufen-Rabattmodell) aufgebaut ist, bei dem das erreichte
Volumen den geltenden Preis über das gesamte Volumen definiert.
A) Gleitende Preis- oder Rabattstaffelung
Volumenbasierte Preis- oder Rabattmodelle in den Preislisten von SIX SIS und SIX x-
clear AG können als gleitende Preis- oder Rabattstaffelung strukturiert sein. Bei
diesem Modell muss jede einzelne Stufe der Staffel durchlaufen werden, d. h. der Preis
(bzw. der Rabattsatz) gilt nur für das Volumen der jeweiligen Stufe. Der durchschnittlich
angewendete Rabattsatz oder Preis wird auf der Rechnung ausgewiesen.

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Beispiel für einen gleitenden Staffelrabatt
Wird für das Gesamtvolumen die Stufe 3 erreicht, gilt Folgendes:
1. Für das Volumen der Stufe 1 wird kein Rabatt gewährt.
2. Für das Volumen der Stufe 2 wird der für Stufe 2 gültige Rabatt gewährt.
3. Für das Volumen der Stufe 3 wird der für Stufe 3 gültige Rabatt gewährt.
4. (Kein Volumen in Stufe 4 oder höher.)
B) Diskontinuierliches Stufen-Preismodell oder Stufen-Rabattmodell
Alternativ können volumenbasierte Preis- oder Rabattmodelle in der Preisliste von
SIX SIS und SIX x-clear AG als diskontinuierliches Stufen-Preismodell oder Stufen-
Rabattmodell strukturiert sein. Bei diesem Modell definiert das erreichte Volumen den
(einzigen) geltenden Preis über das gesamte Volumen. Der geltende Preis oder
Rabattsatz wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Beispiel für ein diskontinuierliches Stufen-Preismodell
Wird für das Gesamtvolumen die Stufe 3 erreicht, gilt Folgendes:
1. Die Preise für das Volumen der Stufe 1 sind nicht anwendbar.
2. Die Preise für das Volumen der Stufe 2 sind nicht anwendbar.
3. Sobald der Schwellenwert für das Gesamtvolumen der Volumenstufe 3 erreicht (bzw.
überschritten) wird, gilt für das gesamte Volumen der Preis gemäss der
Volumenstufe 3.
4. (Da das erreichte Volumen unter Stufe 4 liegt, sind die Preise für das Volumen der
Stufe 4 [oder höher] nicht anwendbar.)
1.3
Spezialvereinbarungen: Abweichungen vom Code of Conduct
SIX SIS ist dem europäischen Verhaltenskodex für Clearing und Settlement («Code of
Conduct») verpflichtet und legt deshalb die folgenden bestehenden speziellen
Vereinbarungen mit Teilnehmern offen:
- Teilnehmer, die als Depotstelle, nationaler Zentralverwahrer (CSD)/internationaler
Zentralverwahrer (ICSD), Börse oder Clearing-Stelle SIX SIS ihre Dienstleistungen zu
reduzierten Preisen zur Verfügung stellen, profitieren im Gegenzug bei gewissen SIX
SIS-Dienstleistungen ebenfalls von einem Spezialpreis.
- Teilnehmer, die sich als Pilotbanken für neue Dienstleistungen zur Verfügung stellen,
profitieren fallweise während einer klar definierten Pilotphase von speziellen
Einführungskonditionen.

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- Neuen oder bestehenden Teilnehmer, die eine/mehrere bedeutende
Titeleinlieferung(en) vornehmen, gewährt SIX SIS von Fall zu Fall befristete
Spezialkonditionen, z.B. in Form von «Fee Holidays».
Teilnehmer, die spezielle Services, z.B. ein personalisiertes Kunden-Desk, beanspruchen
möchten, können dies gegen entsprechende Kostenbelastung bilateral vereinbaren.
1.4
SIX SIS-Mindestgebühr
Liegen die monatlichen Gebühren für die in Anspruch genommenen SIX SIS
Dienstleistungen unter der SIX SIS Mindestgebühr, wird zusätzlich zu diesen Gebühren
die Differenz zur Mindestgebühr verrechnet. Die Gebühr wird monatlich berechnet.
Sollte eine Kundengruppe existieren, wird diese entsprechend berücksichtigt.
Bezeichnung
Berechnungsbasis
Ansatz in CHF MwSt. Code
SIX SIS-Mindestgebühr
pro Kunde/Kundengruppe pro
Monat
5’000
8.10% 5999
2.
Custody Services
2.1
Settlement-Transaktionen
Effektive Settlement-Transaktionen* werden zu einem einheitlichen Satz abgerechnet.
T2S-Settlements für T2S Indirectly Connected Participants (ICP) werden mit einem
differenzierten Satz in Rechnung gestellt, für T2S Directly Connected Participants (DCP)
gilt der gleiche Satz wie für non-T2S-Settlements.
*Abrechnung je Leg. Eine Unterscheidung zwischen Lines und Transaktionen, sowie zwischen Netto- und
Brutto-Settlements findet nicht statt.
Bezeichnung
Berechnungsbasis
Ansatz in CHF MwSt. Code
Inhouse settlement
pro Transaktion
0.55
0.00% 2000
Domestic T2S-settlement (DCPs
and Investor CSDs)*
pro Transaktion
0.55
0.00% 2020
Domestic T2S-settlement (ICPs)*
pro Transaktion
0.60
0.00% 2021
*T2S Settlement on issuer CSD ISINs in EUR
Die folgenden Anmerkungen sind für alle nationalen Settlement-Transaktionen
gültig:
Annullierungen: Die systembedingte* oder manuell veranlasste Löschung eines
Settlement-Auftrags wird nicht separat in Rechnung gestellt. Die Settlement-Gebühr für
den Settlement-Auftrag wird jedoch auch im Fall einer Annullierung berechnet.
*Nach Ablauf der durch die Marktusanz definierten Frist annulliert das SECOM-System die bis zu diesem
Zeitpunkt pendenten Aufträge automatisch.

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Splitting (CCP-Settlement-Transaktionen) und Partial Settlement (Nicht-CCP-
Settlement-Transaktionen): Für jedes ausgeführte Partial Settlement fällt die
Settlement-Gebühr an.
Depotübertragungen (Instruktionsart «Account Transfers»/ATF) werden wie reguläre
Settlements berechnet (auch T2S). Zusatzaufwände werden jedoch separat in Rechnung
gestellt.
Position Transfers (PTF) zwischen SECOM und T2S werden SIX SIS-seitig jeweils wie
reguläre Domestic T2S-Settlements berechnet. Da diese mittels zwei Transaktionen
(DFP und RFP) vorgenommen werden, fallen jedoch doppelte EZB-Drittgebühren an –
siehe «Drittgebühren (der EZB) für T2S Services».
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