Rechtspflegerdienst des Amtsgerichts Ratzeburg Geschäftsverteilungsplan; ab 17.08.2026 Teilabordnungen aus AG Schwarzenbek, AG Eutin

Geschäftsverteilungsplan im Rechtspflegerdienst des Amtsgerichts Ratzeburg ab 17.08.2026

-32 E- Die Geschäftsverteilung im Rechtspflegerdienst bei dem Amtsgericht Ratzeburg wird ab 17.08.2026 (Sondervertretung durch Abwesenheit von g) mit Teilabordnungen vom AG Schwarzenbek, AG Eutin) wie folgt geregelt: A. Es bearbeiten grundsätzlich (zu Ausnahmen siehe unter B): Dezernat und Bearbeiter

  1. Vertretung
  2. Vertretung a) Verwaltungssachen und IT (mit Ausnahme der in der Anlage genannten gesonderten Zuweisungen) 2 II und 22 II-Sachen Endziffern 1 und 2 Güterrechtsregister (Abschaffung zum 01.01.2023) Familiensachen: 6 F (Vereinf. Unterhaltsfestsetzung) Ez. 5 Sondervertretung Grundbuchsachen Dezernat f: Gr. Sarau bis Gudow b) 6 F (Vereinf. Unterhaltsfestsetzung) Ez. 2 Betreuungsangelegenheiten Endziffern 0, 1, 5, 8, 9 Beratungshilfesachen Endziff. 0 Rechtsantragstelle C-, F-Sachen in Abstimmung der Dezernate b), c), d), e), f) und h) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen gerade Endziffern Key-User Mitglied örtlicher Personalrat

Sondervertretung: Familiensachen Dezernat h: 6 F (Vereinf. Unterhaltsfestsetzung) Ez. 0 und Ez. 9, 4 (siehe Dezernat g) c) Verwaltungssachen nach gesonderter Zuweisung (Anlage) Betreuungsangelegenheiten Endziffern 2, 4 Familiensachen: 6 F (Vereinf. Unterhaltsfestsetzung) Ez. 6 Grundbuchsachen Ratzeburg Endziffern 1 bis 4 sowie alle Anträge zu RZ 5882 Landgemeinden Bäk und Bälau Abteilungsleitung Betreuung Rechtsantragstelle C-, F-Sachen in Abstimmung der Dezernate b), c), d), e), f) und h) Ausbildungsleitung Sondervertretung: Nachlass-Termine Dezernat g d) Grundbuchsachen Landgemeinden Güster bis Linau Albsfelde und Alt-Mölln Auslandszustellungen Betreuungsangelegenheiten Endziffern 3, 6 und 7 Familiensachen: 6 F (Vereinf. Unterhaltsfestsetzung) Ez. 7 Beratungshilfesachen Endziff. 1 bis 9 Rechtsantragstelle C-, F-Sachen

in Abstimmung der Dezernate b), c), d), e), f) und h) Hinterlegungssachen Sondervertretung: Grundbuchsachen Dezernat h Ratzeburg Endziffern 7 bis 0 e) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen ungerade Endziffern Zivilsachen einschließlich H- und WEG- Sachen Endziffern 1 bis 6 Landwirtschaftssachen Familiensachen: 6 F (Vereinf. Unterhaltsfestsetzung) Ez. 8 Grundbuchsachen Mölln, alle Endziffern Landgemeinden Niendorf a.d.St. bis Woltersdorf 2 II und 22 II-Sachen Endziffern 3 bis 0 Mahnsachen Rechtsantragstelle C-, F-Sachen in Abstimmung der Dezernate b), c), d), e), f) und h) Sondervertretung: Grundbuchsachen Dezernat h Landgemeinden Lüchow, Mechow und Mustin und Vertretung Zivilsachen Ez. 7,8,9,0 siehe Dezernat g f) Grundbuchsachen Landgemeinden Behlendorf bis Gr. Grönau sowie Ziethen

Gr. Sarau bis Gudow übernimmt a

Zwangsvollstreckungssachen Endziffern 5 bis 0 übernimmt h Straf- und Owisachen Endziffern 1 bis 7 Familiensachen ungerade Endziffern 6 F (Vereinf. Unterhaltsfestsetzung) Ez. 1 und 3 örtliche Gesundheitsbeauftragte Rechtsantragstelle C-, F-Sachen in Abstimmung der Dezernate b), c), d), e), f) und h) und Vertretung siehe Dezernat g: Straf- und Owisachen Ez. 8-0, Familiensache gerade Endziffern, insbesondere Papierakten (einschließlich Rückstände) g) (abwesend) Nachlasssachen und UR I (einschließlich Todeserklärungen) Endziffern 1 bis 5 Straf- und Owisachen Endziffern 8 bis 0 Familiensachen: 6 F (Vereinf. Unterhaltsfestsetzung) Ez. 9 und 4 Familiensachen gerade Endziffern Zivilsachen einschließlich H- und WEG- Sachen Endziffern 7, 8, 9 und 0 h) Nachlasssachen und UR I (einschließlich Todeserklärungen) Endziffern 6 bis 0;

Zwangsvollstreckungssachen Endziffern 1 bis 4 sowie Zwangsvollstreckungssachen Endziffern 5 bis 0 aus Dezernat f Familiensachen: 6 F (Vereinf. Unterhaltsfestsetzung) Ez. 0 übernimmt b Grundbuchsachen Landgemeinden Lüchow, Mechow und Mustin übernimmt e Ratzeburg Endziffern 5 und 6 Ratzeburg Endziffern 7 bis 0 RZ Ez. 7-0 übernimmt d Rechtsantragstelle C-, F-Sachen in Abstimmung der Dezernate b), c), d), e), f) und h) und Vertretung siehe Dezernat g: Nachlasssachen, außer Termine und E-Akten B. besondere Regelungen: Angelegenheiten der Rechtsantragsstelle sowie Rechtshilfesachen werden durch den/die für das entsprechende Sachgebiet zuständigen Sachbearbeiter/in erledigt, soweit nicht eine gesonderte Zuweisung erfolgt ist. Die Bearbeitung in der Vertretung erfolgt mit Beginn des ersten Arbeitstages der Abwesenheit des/der zu Vertretenden. Bei Urlaubszeiten ab 1 Woche und mehr beginnt die Vertretung bereits am letzten Arbeitstag des Abwesenden. Bei Gleittagen erfolgt keine Vertretung (außer in EILT-Sachen). Bei eintägigen Fortbildungen erfolgt keine Vertretung. Bei mehrtägiger Abwesenheit aufgrund Fortbildungen erfolgt die Vertretung ab dem ersten Tag. Sofern nur der Zweitvertreter anwesend ist, erfolgt nur eine Notvertretung (nur Eilt-Sachen und Publikum). Die Akten werden dem O.Dez. nach Rückkehr vorgelegt. Sofern auch der Erst- und Zweitvertreter abwesend sind, erfolgt die Vertretung (Notvertretung: nur Publikum und Eilt-Sachen) durch den/die noch anwesende/n Rechtspfleger/in aus dem Vertretungskreis, ansonsten durch den/die Dienstälteste/n.

(Vertretungskreise: Kreis 1: Kreis 2: Dienstälteste nach Reihenfolge: Bei Erkrankungen/Abwesenheit von über zwei Wochen Dauer erfolgt eine gesonderte Geschäftsverteilung. Bezüglich sog. Altfälle in Grundbuchsachen und anderen Dezernaten erfolgt die Bearbeitung nach Absprache zwischen den bisherigen und den jetzt zuständigen Dezernenten / Dezernentinnen. Die bereits von einer Dezernentin/einem Dezernenten bearbeiteten Anträge (insbesondere Zwischenverfügungen in Grundbuchsachen) bzw. vor der Geltung dieser neuen Verteilung (siehe Datum oben) vorgelegte Anträge sind vorrangig von dieser Dezernentin /diesem Dezernenten weiter zu bearbeiten. Sonderregelungen für Betreuungsabteilung: In Urlaubsvertretungen (ohne Zeitbeschränkung) und Krankheitsvertretungen bis zu 3 Wochen werden Rechnungslegungen nicht vertreten. Wenn längere Erkrankungen vorliegen oder Urlaub in Verbindung mit Erkrankung (länger als 3 Wochen), sind auch die aufgelaufenen Rechnungslegungen vom Vertreter zu bearbeiten. Sofern am Ende der Erkrankung rückständige Rechnungslegungen beim Vertreter vorhanden sind, übernimmt der / die O.Dez. nach Rückkehr die Anzahl an Rechnungslegungen, welche in den ersten 3 Wochen aufgelaufen ist. Sonderregelungen für Rechtsantragstelle: Die Rechtsantragstelle muss nur bis 12.00 Uhr durch eine Rechtspflegerin / einen Rechtspfleger besetzt sein. Vergabe weiterer Termine bis 14.00 Uhr erfolgt nur nach vorheriger (telefonischer) Absprache. Ratzeburg, den 13.08.2026

Direktor des Amtsgerichts Ratzeburg Für den Personalrat Vorsitzender des Personalrates