Gemeinde Winkel ordnet Urnenabstimmung zur Bildung eines gemeinsamen Friedensrichterkreises Bachenbülach-Winkel; Wahltag: 27. September 2026
Gemeinde Winkel Online - Anordnung einer Urnenabstimmung zur Bildung eines gemeinsamen Friedensrichterkreises Bachenbülach und Winkel am 27. September 2026
Anordnung einer Urnenabstimmung zur Bildung eines gemeinsamen Friedensrichterkreises Bachenbülach und Winkel am 27. September 2026
Den Stimmberechtigten wird folgende Frage zur Beantwortung vorgelegt:
Stimmen Sie der Bildung eines gemeinsamen Friedensrichterkreises Bachenbülach-Winkel und dem Zusammenarbeitsvertrag zu?
Der beleuchtende Bericht wird mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt und kann hier von der Gemeinde-Website heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Mo 08.00 - 11.30 Uhr
Di 08.00 - 11.30 Uhr
Mi 08.00 - 11.30 Uhr
Do 08.00 - 11.30 Uhr
Fr 07.00 - 14.00 Uhr