Stadt Schlieben Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss über Miet- und Pachtvertrag Markt 5 Schlieben Wohnungen und Ratskeller; Ratskeller-Renovierung vorgezogen

2982_Schlieben

PA alle HH Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen

Jahrgang 36 amtsblatt@amt-schlieben.de Nummer 8 www.amt-schlieben.de Mittwoch, den 19. August 2026 und die amtsangehörigen Gemeinden FICHTWALD, HOHENBUCKO, KREMITZAUE, LEBUSA und die STADT SCHLIEBEN Gefasste Beschlüsse Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben

Seite 2 Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Schlieben für das Haushaltsjahr 2026 Seite 3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet der kommunalen Umsatzsteuerverwaltung durch das Amt Schlieben

Seite 4 Ausschreibung von Grundstücken

Seite 7 Vermietung kommunaler Wohnungen

Seite 11 Ausschreibung Holzverkauf

Seite 12 Nachrichten anderer Behörden und Verbände

Seite 12 Mobiltelefonische Erreichbarkeit der Revierpolizei im Amt Schlieben

Seite 14

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst

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Schlieben Nr. 8/2026

  • 2 - Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben Gefasste Beschlüsse Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben Beschlüsse aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben vom 21.07.2026, an welcher die Bürgermeisterin und 7 Stadtverordnete teilnahmen 48.-06./2026 Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss ge- mäß § 58 BbgKVerf über den Abschluss ei- nes Miet- und eines Pachtvertrages für das Objekt Schlieben, Markt 5 (Wohnungen und Gaststätte „Ratskeller“) Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss ge- mäß § 58 BbgKVerf über den Abschluss eines Miet- und eines Pachtvertrages für das Objekt Schlieben, Markt 5 (Wohnungen und Gaststätte „Ratskeller“). 49.-06./2026 Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Elektro- arbeiten für die Renovierung des Ratskellers (Markt 5) in Schlieben Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Elektroarbeiten für die Renovierung des Ratskel- lers (Markt 5) in Schlieben. 50.-06./2026 Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe des Materi- als für den Wandaufbau zur Renovierung des Ratskellers (Markt 5) in Schlieben Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe des Ma- terials für den Wandaufbau zur Renovierung des Ratskellers (Markt 5) in Schlieben. 51.-06./2026 Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Renovie- rungsleistungen für den Ratskeller (Markt 5) in Schlieben Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Re- novierungsleistungen für den Ratskeller (Markt 5) in Schlieben. 52.-07./2026 Nachtragshaushalt 2026 der Stadt Schlieben Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Nachtragshaushalt 2026 der Stadt Schlieben. 53.-07./2026 Feststellung der Entbehrlichkeit des kommu- nalen Grundstücks in der Gemarkung Wer- chau, Flur 4, Flurstück 149 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 149. 54.-07./2026 Vergabe der Hausnummer Werchau Nr. 27a für die Kirche in Werchau, Gemarkung Wer- chau, Flur 4, Flurstück 18 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe der Hausnum- mer Werchau Nr. 27a für die Kirche in Werchau, Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 18. 55.-07./2026 Abberufung einer sachkundigen Einwohne- rin aus dem Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Abberufung einer sach- kundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales. 56.-07./2026 Berufung einer sachkundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Berufung einer sach- kundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Kul- tur, Bildung, Sport und Soziales. 57.-07./2026 Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilflä- che des kommunalen Grundstücks in der Ge- markung Werchau, Flur 4, Flurstück 220 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben lehnt die Entbehrlichkeit einer Teilflä- che des kommunalen Grundstücks in der Ge- markung Werchau, Flur 4, Flurstück 220 ab. 58.-07./2026 Verkauf des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 149 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Verkauf des kommu- nalen Grundstücks in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 149. 59.-07./2026 Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zugunsten der Eigentümer der in der Gemar- kung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücke 31/9 und 31/11 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Eintragung einer be- schränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zugunsten der Eigentümer der in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücke 31/9 und 31/11. 60-07./2026 Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Ge- markung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zu- gunsten des Eigentümers des in der Gemar- kung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücks 31/12 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Eintragung einer be- schränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zugunsten des Eigentümers des in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücks 31/12. 61.-07./2026 Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Ge- markung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zu- gunsten des Eigentümers der in der Gemar- kung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücke 31/13 und 31/15 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Eintragung einer be- schränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zugunsten des Eigentümers der in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücke 31/13 und 31/15.

Nr. 8/2026 Schlieben

  • 3 - 62.-07./2026 Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 8 m² für das in der Gemar- kung Schlieben, Flur 9, gelegene kommunale Flurstück 346 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 8 m² für das in der Gemarkung Schlieben, Flur 9, ge- legene kommunale Flurstück 346. 63.-07./2026 Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Deutschen Feuerbestattungen GmbH über die Errichtung und den Betrieb eines Urnenfeldes für anonyme Urnenbestattungen auf dem Friedhof in Schlieben Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss einer Nut- zungsvereinbarung mit der Deutschen Feuerbe- stattungen GmbH über die Errichtung und den Betrieb eines Urnenfeldes für anonyme Urnen- bestattungen auf dem Friedhof in Schlieben. 64.-07./2026 Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Deutschen Feuerbestattungen GmbH über die Errichtung und den Betrieb eines Urnenfel- des für anonyme Urnenbestattungen auf dem Friedhof in Werchau (Grundstück Trauerhalle) Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss einer Nut- zungsvereinbarung mit der Deutschen Feuer- bestattungen GmbH über die Errichtung und den Betrieb eines Urnenfeldes für anonyme Ur- nenbestattungen auf dem Friedhof in Werchau (Grundstück Trauerhalle). 65.-07./2026 Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der PIETAETA Kleintierbestattungszentrum GmbH über die Errichtung und den Betrieb eines Feldes für Tierbestattungen auf dem Friedhof in Werchau (Grundstück Trauerhalle) Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss einer Nut- zungsvereinbarung mit der PIETAETA Kleintierbe- stattungszentrum GmbH über die Errichtung und den Betrieb eines Feldes für Tierbestattungen auf dem Friedhof in Werchau (Grundstück Trauerhalle). Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Schlieben für das Haushaltsjahr 2026 Auf Grund des § 70 i.V.m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben vom 21.07.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen. § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisher festgesetzten Gesamtbeträge wie folgt geändert: Festsetzung von bisher erhöht (+) / vermindert (-) um und damit einschließlich Nachträgen festgesetzt auf
  1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge 5.031.200,00 € +218.400,00 € 5.249.600,00 € Aufwendungen 5.734.500,00 € -20.900,00 € 5.713.600,00 € davon: ordentliche Erträge 5.024.900,00 € +218.400,00 € 5.243.300,00 € ordentliche Aufwendungen 5.733.100,00 € -20.900,00 € 5.712.200,00 € außerordentliche Erträge 6.300,00 € 0,00 € 6.300,00 € außerordentliche Aufwendungen 1.400,00 € 0,00 € 1.400,00 € Gesamtergebnis -703.300,00 € +239.300,00 € -464.000,00 €
  2. im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Einzahlungen 8.230.600,00 +218.400,00 € 8.449.000,00 € Auszahlungen 9.993.000,00 +302.500,00 € 10.295.500,00 € davon: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.403.100,00 € +218.400,00 € 4.621.500,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.886.000,00 € -20.900,00 € 4.865.100,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 3.827.500,00 € 0,00 € 3.827.500,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 5.082.400,00 € +323.400,00 € 5.405.800,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 24.600,00 € 0,00 € 24.600,00 € Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln -1.762.400,00 € -84.100,00 € -1.846.500,00 € § 2 Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen. § 3 Die Steuersätze für die Realsteuern werden nicht geändert und betragen weiterhin: Steuerart Festsetzung
  3. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 310 v.H.
  4. Grundsteuer B (Grundstücke) 475 v.H.
  5. Gewerbesteuer 324 v.H.

Schlieben Nr. 8/2026

  • 4 - § 4 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsaus- zahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaß- nahmen in künftigen Haushaltsjahren werden nicht festgesetzt. § 5 Die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht erforderlich. § 6
  1. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr um 100.000,00 € auf -564.000,00 €

und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzel- aufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000,00 €

festgesetzt.

Die übrigen Festsetzungen der Wertgrenzen werden nicht verändert und betragen weiterhin: 2. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Auf- wendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeu- tung angesehen werden, wird auf 50.000,00 € festgesetzt. 3. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlun- gen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 0,00 € festgesetzt. 4. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmä- ßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zu- stimmung der Stadtverordnetenversammlung bed