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title: "Stadt Schlieben Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss über Miet- und Pachtvertrag Markt 5 Schlieben Wohnungen und Ratskeller; Ratskeller-Renovierung vorgezogen"
sdDatePublished: "2026-08-15T01:25:00Z"
source: "https://www.amt-schlieben.de/verwaltung/service/amtsnachrichten/documents/p162_2982_schlieben_082026a.pdf"
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  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
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  - name: "public contract"
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  - "Brandenburg"
  - "Elbe-Elster"
  - "Dahme-Spreewald"
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Stadt Schlieben Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss über Miet- und Pachtvertrag Markt 5 Schlieben Wohnungen und Ratskeller; Ratskeller-Renovierung vorgezogen

2982_Schlieben

PA alle HH
Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen

Jahrgang 36
amtsblatt@amt-schlieben.de
Nummer 8
www.amt-schlieben.de
Mittwoch, den 19. August 2026
und die amtsangehörigen Gemeinden FICHTWALD, HOHENBUCKO,
KREMITZAUE, LEBUSA und die STADT SCHLIEBEN
Gefasste Beschlüsse Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben

Seite 2
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Schlieben für das Haushaltsjahr 2026
Seite 3
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet der
kommunalen Umsatzsteuerverwaltung durch das Amt Schlieben

Seite 4
Ausschreibung von Grundstücken

Seite 7
Vermietung kommunaler Wohnungen

Seite 11
Ausschreibung Holzverkauf

Seite 12
Nachrichten anderer Behörden und Verbände

Seite 12
Mobiltelefonische Erreichbarkeit der Revierpolizei im Amt Schlieben

Seite 14

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst

Seite 14

Schlieben
Nr. 8/2026
- 2 -
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
Gefasste Beschlüsse Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben
Beschlüsse aus der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben
vom 21.07.2026, an welcher die Bürgermeisterin und
7 Stadtverordnete teilnahmen
48.-06./2026
Bestätigung
Dringlichkeitsbeschluss
ge-
mäß § 58 BbgKVerf über den Abschluss ei-
nes Miet- und eines Pachtvertrages für das
Objekt Schlieben, Markt 5 (Wohnungen und
Gaststätte „Ratskeller“)
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung
der
Stadt
Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss ge-
mäß § 58 BbgKVerf über den Abschluss eines Miet-
und eines Pachtvertrages für das Objekt Schlieben,
Markt 5 (Wohnungen und Gaststätte „Ratskeller“).
49.-06./2026
Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß
§ 58 BbgKVerf über die Vergabe der Elektro-
arbeiten für die Renovierung des Ratskellers
(Markt 5) in Schlieben
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss
gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe der
Elektroarbeiten für die Renovierung des Ratskel-
lers (Markt 5) in Schlieben.
50.-06./2026
Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß
§ 58 BbgKVerf über die Vergabe des Materi-
als für den Wandaufbau zur Renovierung des
Ratskellers (Markt 5) in Schlieben
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss
gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe des Ma-
terials für den Wandaufbau zur Renovierung des
Ratskellers (Markt 5) in Schlieben.
51.-06./2026
Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß
§ 58 BbgKVerf über die Vergabe von Renovie-
rungsleistungen für den Ratskeller (Markt 5)
in Schlieben
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss
gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Re-
novierungsleistungen für den Ratskeller (Markt 5)
in Schlieben.
52.-07./2026
Nachtragshaushalt 2026 der Stadt Schlieben
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt den Nachtragshaushalt
2026 der Stadt Schlieben.
53.-07./2026
Feststellung der Entbehrlichkeit des kommu-
nalen Grundstücks in der Gemarkung Wer-
chau, Flur 4, Flurstück 149
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt die Entbehrlichkeit des
kommunalen Grundstücks in der Gemarkung
Werchau, Flur 4, Flurstück 149.
54.-07./2026
Vergabe der Hausnummer Werchau Nr. 27a
für die Kirche in Werchau, Gemarkung Wer-
chau, Flur 4, Flurstück 18
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt die Vergabe der Hausnum-
mer Werchau Nr. 27a für die Kirche in Werchau,
Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 18.
55.-07./2026
Abberufung einer sachkundigen Einwohne-
rin aus dem Ausschuss für Kultur, Bildung,
Sport und Soziales
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt die Abberufung einer sach-
kundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für
Kultur, Bildung, Sport und Soziales.
56.-07./2026
Berufung einer sachkundigen Einwohnerin in
den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und
Soziales
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt die Berufung einer sach-
kundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Kul-
tur, Bildung, Sport und Soziales.
57.-07./2026
Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilflä-
che des kommunalen Grundstücks in der Ge-
markung Werchau, Flur 4, Flurstück 220
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben lehnt die Entbehrlichkeit einer Teilflä-
che des kommunalen Grundstücks in der Ge-
markung Werchau, Flur 4, Flurstück 220 ab.
58.-07./2026
Verkauf des kommunalen Grundstücks in der
Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 149
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt den Verkauf des kommu-
nalen Grundstücks in der Gemarkung Werchau,
Flur 4, Flurstück 149.
59.-07./2026
Eintragung einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht
auf dem kommunalen Grundstück in der
Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10
zugunsten der Eigentümer der in der Gemar-
kung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücke
31/9 und 31/11
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt die Eintragung einer be-
schränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh-
und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen
Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4,
Flurstück 4/10 zugunsten der Eigentümer der
in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen
Flurstücke 31/9 und 31/11.
60-07./2026
Eintragung einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht
auf dem kommunalen Grundstück in der Ge-
markung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zu-
gunsten des Eigentümers des in der Gemar-
kung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücks
31/12
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt die Eintragung einer be-
schränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh-
und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen
Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4,
Flurstück 4/10 zugunsten des Eigentümers des
in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen
Flurstücks 31/12.
61.-07./2026
Eintragung einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht
auf dem kommunalen Grundstück in der Ge-
markung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zu-
gunsten des Eigentümers der in der Gemar-
kung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücke
31/13 und 31/15
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt die Eintragung einer be-
schränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh-
und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen
Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4,
Flurstück 4/10 zugunsten des Eigentümers der
in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen
Flurstücke 31/13 und 31/15.

Nr. 8/2026
Schlieben
- 3 -
62.-07./2026
Abschluss eines Pachtvertrages über eine
Teilfläche von ca. 8 m² für das in der Gemar-
kung Schlieben, Flur 9, gelegene kommunale
Flurstück 346
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt den Abschluss eines
Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 8 m²
für das in der Gemarkung Schlieben, Flur 9, ge-
legene kommunale Flurstück 346.
63.-07./2026
Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit
der Deutschen Feuerbestattungen GmbH
über die Errichtung und den Betrieb eines
Urnenfeldes für anonyme Urnenbestattungen
auf dem Friedhof in Schlieben
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt den Abschluss einer Nut-
zungsvereinbarung mit der Deutschen Feuerbe-
stattungen GmbH über die Errichtung und den
Betrieb eines Urnenfeldes für anonyme Urnen-
bestattungen auf dem Friedhof in Schlieben.
64.-07./2026
Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit
der Deutschen Feuerbestattungen GmbH über
die Errichtung und den Betrieb eines Urnenfel-
des für anonyme Urnenbestattungen auf dem
Friedhof in Werchau (Grundstück Trauerhalle)
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Schlieben beschließt den Abschluss einer Nut-
zungsvereinbarung mit der Deutschen Feuer-
bestattungen GmbH über die Errichtung und
den Betrieb eines Urnenfeldes für anonyme Ur-
nenbestattungen auf dem Friedhof in Werchau
(Grundstück Trauerhalle).
65.-07./2026
Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit
der PIETAETA Kleintierbestattungszentrum
GmbH über die Errichtung und den Betrieb
eines Feldes für Tierbestattungen auf dem
Friedhof in Werchau (Grundstück Trauerhalle)
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung
der
Stadt
Schlieben beschließt den Abschluss einer Nut-
zungsvereinbarung mit der PIETAETA Kleintierbe-
stattungszentrum GmbH über die Errichtung und
den Betrieb eines Feldes für Tierbestattungen auf
dem Friedhof in Werchau (Grundstück Trauerhalle).
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Schlieben für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund des § 70 i.V.m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Schlieben vom 21.07.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisher festgesetzten Gesamtbeträge wie folgt geändert:
Festsetzung
von bisher
erhöht (+) /
vermindert (-) um
und damit einschließlich
Nachträgen festgesetzt auf
1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der
Erträge
5.031.200,00 €
+218.400,00 €
5.249.600,00 €
Aufwendungen
5.734.500,00 €
-20.900,00 €
5.713.600,00 €
davon:
ordentliche Erträge
5.024.900,00 €
+218.400,00 €
5.243.300,00 €
ordentliche Aufwendungen
5.733.100,00 €
-20.900,00 €
5.712.200,00 €
außerordentliche Erträge
6.300,00 €
0,00 €
6.300,00 €
außerordentliche Aufwendungen
1.400,00 €
0,00 €
1.400,00 €
Gesamtergebnis
-703.300,00 €
+239.300,00 €
-464.000,00 €
2. im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der
Einzahlungen
8.230.600,00
+218.400,00 €
8.449.000,00 €
Auszahlungen
9.993.000,00
+302.500,00 €
10.295.500,00 €
davon:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.403.100,00 €
+218.400,00 €
4.621.500,00 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.886.000,00 €
-20.900,00 €
4.865.100,00 €
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
3.827.500,00 €
0,00 €
3.827.500,00 €
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
5.082.400,00 €
+323.400,00 €
5.405.800,00 €
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
24.600,00 €
0,00 €
24.600,00 €
Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln
-1.762.400,00 €
-84.100,00 €
-1.846.500,00 €
§ 2
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.
§ 3
Die Steuersätze für die Realsteuern werden nicht geändert und betragen weiterhin:
Steuerart
Festsetzung
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
310 v.H.
2. Grundsteuer B (Grundstücke)
475 v.H.
3. Gewerbesteuer
324 v.H.

Schlieben
Nr. 8/2026
- 4 -
§ 4
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsaus-
zahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaß-
nahmen in künftigen Haushaltsjahren werden nicht festgesetzt.
§ 5
Die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht erforderlich.
§ 6
1. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu
erlassen ist, werden bei:
a) der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden
Haushaltsjahr um 100.000,00 € auf -564.000,00 €

und
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzel-
aufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000,00 €

festgesetzt.

Die übrigen Festsetzungen der Wertgrenzen werden nicht
verändert und betragen weiterhin:
2. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Auf-
wendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeu-
tung angesehen werden, wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
3. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlun-
gen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-
men im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf
0,00 € festgesetzt.
4. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmä-
ßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zu-
stimmung der Stadtverordnetenversammlung bed