Städtebauförderung Brandenburg 2027 Anträge bis 30. Oktober 2026 möglich; Förderquoten bis zu 90 Prozent
Städtebauförderung Brandenburg 2027: Anträge bis 30. Oktober möglich | Fachinformation
Die Städtebauförderung von Bund und Ländern wird 2027 fortgesetzt. Städte und Gemeinden in Brandenburg können bis zum 30. Oktober 2026 Fördermittel aus den Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beantragen. Förderfähig sind sowohl neue Fördergebiete als auch laufende Maßnahmen. Auch gemeindliche interkommunale Kooperationen können unterstützt werden.
Für die Wohnungswirtschaft ist die frühzeitige Abstimmung mit den Kommunen besonders wichtig: Die Programme fördern die Entwicklung und Aufwertung von Innenstädten und Quartieren, den sozialen Zusammenhalt, die Klimaanpassung sowie die nachhaltige Erneuerung von Wohn- und Stadtquartieren.
Die drei Programme im Überblick:
„Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ Förderung von Innenstädten, historischen Altstädten und Stadtteilzentren als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.
„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ Unterstützung von Quartieren mit besonderen Entwicklungsbedarfen. Im Fokus stehen Wohn- und Lebensqualität, Bürgerbeteiligung, Integration und Nachbarschaft.
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ Förderung von Städten und Gemeinden, die vor strukturellen Herausforderungen wie demografischem Wandel, Leerständen oder Funktionsverlusten stehen. Ziel ist die Entwicklung lebenswerter und nachhaltiger Quartiere.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Klimaschutz, Klimaanpassung, grüner Infrastruktur, ressourcenschonender Entwicklung und Innenentwicklung . Die Fördermittel werden in der Regel gemeinsam von Bund, Land und Kommune finanziert. In bestimmten Fällen sind Förderquoten von bis zu 90 Prozent möglich.
Antragstellung bis 30. Oktober 2026
Anträge sind über das Online-Portal des Landes einzureichen. Für Erstanträge werden unter anderem ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) und die Darstellung der geplanten Vorhaben benötigt.
Weitere Informationen zur Städtebauförderung 2027:
Informationen zu 35 Jahren Städtebauförderung in Brandenburg:
T +49 (331) 27183 - 11
Städtebauförderung Brandenburg 2027: Anträge bis 30. Oktober möglich