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title: "Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Hinweise zur zentralen Prüfungsvorbereitung in der Fachschule Sozialwesen, Heilerziehungspflege, Schuljahr 2026/2027"
sdDatePublished: "2026-08-15T15:49:00Z"
source: "https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/pruefungen/Fachschule_Sozialwesen_BB/Pruefungsschwerpunkte/PSP_FS_Heilerziehungspflege_2026_2027.pdf"
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  - "Brandenburg"
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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Hinweise zur zentralen Prüfungsvorbereitung in der Fachschule Sozialwesen, Heilerziehungspflege, Schuljahr 2026/2027

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Hinweise zur Vorbereitung auf die zentrale schriftliche Prüfung in der Fachschule
Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege im Schuljahr 2026/2027
Prüfungsschwerpunkte im LF 4: Unterstützungsprozesse in verschiedenen
Lebenssituationen teilhabeorientiert gestalten

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1.
Schwerpunkte
Die angegebenen Schwerpunkte basieren auf dem am 1. August 2024 in Kraft getretenen
Rahmenlehrplan
für
die
Fachschule
Sozialwesen
in
der
Fachrichtung
Heilerziehungspflege im Land Brandenburg.
1.1 Inhaltliche Schwerpunkte
Leitkonzepte und Paradigmenwechsel
− Inklusion
− Teilhabe
− Empowerment
− Normalisierungsprinzip
− Selbstbestimmung
− Sozialraumorientierung
Lebenswelt Wohnen
− Bedeutung und Funktion
− Konzept der Lebensqualität, Wohnbedürfnisse
− Wohnformen und -konzepte
Lebenswelt Familie
− Familie im historischen Wandel
− familiendynamische Prozesse bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung und
Bewältigungsstrategien
− Leben mit Familienangehörigen mit Behinderung
− Unterstützungssysteme
− Begleitete Elternschaft
− Transition
Lebenswelt Bildung
− Bildungs- und Erziehungsziele
− elementare, schulische und berufliche Bildung
− Bildungsorte
− Prinzipien und Funktion der Erwachsenenbildung, lebenslanges Lernen
Lebenswelt Freizeit
− Lebenszeitmodell

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− Bedeutung und Funktion von Freizeit, Freizeitbedürfnisse
− Erschwernisse bei der Freizeitgestaltung („Teufelskreis“)
− Freizeitangebote
1.2 Kompetenzorientierte Schwerpunkte
Grundsätzlich gelten die im Rahmenlehrplan Heilerziehungspflege formulierten
Kompetenzen.
Für die Bearbeitung der Aufgabe haben die folgenden Kompetenzen besondere
Bedeutung:
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger verfügen über ein breites und
vertieftes Wissen …
− zu Lebenslagen und Lebensweltkonzepten sowie sozialrechtlichen Grundlagen als
Voraussetzung von Inklusion und Teilhabe in Gesellschaft und Sozialraum.
− zu heilerziehungspflegerischen Assistenzmodellen für Menschen mit besonderen
Teilhabebedarfen,
zu
entwicklungsbezogenem
Verhalten
im
Verlauf
der
Lebensspanne und in biografischen Transitionen.
− zu
Familienmodellen,
deren
Bedeutung
für
die
Gesellschaft
und
Unterstützungsmöglichkeiten.
− zu personen- und bedarfsorientierten Wohnkonzepten.
− zu Bildungs- und Beschäftigungsangeboten in verschiedenen Lebenslagen und
Lebenssituationen.
− zum Einfluss kulturell und religiös bedingter, lebensweltlicher, sozialer und
institutioneller Normen und Regeln.

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger verfügen über die Fertigkeiten, …
− die eigene Rolle in Entwicklungs- und Unterstützungsprozessen zu hinterfragen und
einer personenzentrierten, partizipativen Haltung entsprechend weiterzuentwickeln.
− die
Wechselwirkungen
zwischen
einer
Person
und
ihrem
individuellen
Gesundheitszustand sowie ihren Kontextfaktoren zu analysieren und in
entsprechenden heilerziehungspflegerischen Maßnahmen umzusetzen.
− sozialpolitische
Rahmenbedingungen
und
sozialrechtliche
Grundlagen
zu
analysieren und teilhabeorientiert anzuwenden.
− die ausgewählten Handlungskonzepte hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit kritisch und
kriteriengeleitet zu überprüfen, wie auch im Dialog der Fachkräfte argumentativ zu
vertreten und interdisziplinär weiterzuentwickeln.
− Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Lebenslagen personenzentriert
und
theoriegeleitet
zu
beraten,
zu
begleiten
und
entsprechende
Unterstützungsmöglichkeiten partizipativ und interdisziplinär zu entwickeln sowie
deren Wirkung zu evaluieren.

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2.
Struktur der Aufgabenvorschläge
Den Schulen werden zum Hauptprüfungstermin zwei gleichwertige Aufgabenvorschläge
zur Verfügung gestellt. Aus diesen Aufgabenvorschlägen wählt die Lehrkraft denjenigen
aus, der bezüglich des konkreten Unterrichts am besten geeignet erscheint.
Ein Aufgabenvorschlag besteht aus einer Textvorlage (beruflichen Handlungssituation),
der Aufgabe, dem Erwartungshorizont sowie den verbindlichen Bewertungshinweisen für
Lehrkräfte.
Es gelten die „Qualitätsstandards zur kompetenzorientierten Leistungsüberprüfung“ an
der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege.
3.
Hilfsmittel
Sämtliche Textvorlagen für den Prüfling sind im Aufgabenvorschlag enthalten. Als
Hilfsmittel ist ein Nachschlagewerk der deutschen Rechtschreibung zur Verfügung zu
stellen.
4.
Bewertung
Als Grundlage für die Korrektur der Prüfungsarbeiten wird ein Erwartungshorizont
bereitgestellt, der die geforderten Leistungen in den Anforderungsbereichen sowie die
Gewichtung der Kompetenzen abbildet.
5.
Dauer der Prüfung
Die Arbeitszeit beträgt 210 Minuten.