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title: "Antragsteller beantragt Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 41 Wertlauer Weg, Steutz; bis zu 3 Einfamilienhäuser geplant"
sdDatePublished: "2026-08-15T13:38:00Z"
source: "https://buergerinfo.stadt-zerbst.de/getfile.asp?id=43035\u0026type=do"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "residential real estate"
    identifier: "medtop:20001368"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "nature"
    identifier: "medtop:20000441"
locations:
  - "Anhalt-Bitterfeld"
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Antragsteller beantragt Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 41 Wertlauer Weg, Steutz; bis zu 3 Einfamilienhäuser geplant

Microsoft Word - 1_Anlage 1 Aufstellungsbeschluss

                                                                                                                                  Anlage 1
Aufstellungsbeschluss

zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnbebauung Wertlauer Weg“ für den
Ortsteil Steutz gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 4 sowie § 2 Abs. 1 BauGB

1. Geltungsbereich
Für das Gebiet nördlich des Wertlauer Wegs im Ortsteil Steutz soll gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m.
§ 8 Abs. 4 sowie § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorzeitiger Bebauungsplan
aufgestellt werden.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
-
im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen
-
im Westen durch die B 187a
-
im Süden durch die südliche Bebauung am Wertlauer Weg.
Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 0,92 ha große Fläche und beinhaltet die Flurstücke
bzw. Teilflächen 58/26, 58/25, 58/24, 58/23, 58/22, 57, 58/19, 58/20, 58/21, 59/1, 59/2, 60,
und 151 (Verkehrsfläche Wertlauer Weg) Flur 2 in der Gemarkung Steutz (siehe Lageplan).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach § 30 BauGB. Gemäß
§ 2 Abs. 4 wird eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht
dargelegt und bewertet werden.
Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Zerbster Land“ und im
Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA 0002). Die Herauslösung des Schutzgebietes ist
vom Investor beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu beantragen. Dazu ist ein separates
Verfahren erforderlich.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über den Wertlauer Weg.

2. Anlass und Ziel
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Fortführung der
Wohnbebauung am Wertlauer Weg schaffen. Geplant ist die Errichtung von bis zu 3
Einfamilienhäusern.

3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan
(vorbereitende Bauleitplanung) zu entwickeln. Da für die Ortschaft Steutz kein
Flächennutzungsplan vorliegt, wird unter Anwendung des § 8 Abs. 4 BauGB ein vorzeitiger
Bebauungsplan aufgestellt.

4. Eigentumsverhältnisse
Vom Antragsteller wurde erklärt, dass er Eigentümer bzw. verfügungsberechtigt ist.

5. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer
zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden
erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

6. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.