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title: "Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK führt neuen Sachkundenachweis in Deutschland ein; Einführung ab 20. November 2026"
sdDatePublished: "2026-08-15T04:08:00Z"
source: "https://www.dihk.de/de/serviceportal/qualifizierung/neue-sachkundepruefung-zur-darlehensvermittlung-185510"
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  - "Germany"
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Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK führt neuen Sachkundenachweis in Deutschland ein; Einführung ab 20. November 2026

Neue Sachkundeprüfung zur Darlehensvermittlung

Informationen: Dateiformat: PDF (nicht barierefrei) Dateigröße: 165 KB Stand: August 2026 Seitenumfang: 28 Seiten

"Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK

Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK" nach § 34k GewO geht im November 2026 an den Start.

Zum 20. November 2026 wird mit § 34k GewO ein neuer Sachkundenachweis für die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen eingeführt. Grundlage der IHK-Sachkundeprüfung "Geprüfte Fachfrau

-mann für Darlehensvermittlung IHK" ist ein bundeseinheitlicher Rahmenplan zu den rechtlichen, fachlichen und praktischen Anforderungen der Darlehensvermittlung.

Wer gewerblich Allgemein-Verbraucherdarlehen und bestimmte Finanzierungshilfen vermitteln oder hierzu beraten will, benötigt derzeit grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis gibt es hierfür bisher nicht, doch der steht vor der Tür: Ab dem 20. November 2026 wird mit § 34k GewO eine eigenständige Erlaubnispflicht eingeführt.

Ab dann muss für die Darlehensvermittlung unter anderem die erforderliche Sachkunde unter Beweis gestellt werden. Automatisch erfüllt ist dieses Kriterium bei bestimmten Berufsabschlüssen wie beispielsweise Bankkaufmann

-frau oder Weiterbildungsabschlüssen wie Geprüfte

-in für Finanzberatung. Auch, wer eine Erlaubnis beziehungsweise Sachkundeprüfung nach § 34i GewO (Immobiliar-Verbraucherdarlehen) vorweisen kann, muss keine weitere Sachkundeprüfung ablegen.

Ansonsten kann der erforderliche Sachkundenachweis ab dem 20. November durch die neue Qualifikation "Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK" beziehungsweise "Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK" erbracht werden. Die entsprechende Sachkundeprüfung wird in der Regel von der IHK abgekommen.

Um eine einheitliche Umsetzung zu unterstützen, hat die DIHK gemeinsam mit einem Expertengremium den "Rahmenplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK

Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK" erarbeitet. Er konkretisiert die in der Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) festgelegten Sachkundeanforderungen und dient als Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben sowie für die Konzeption von Vorbereitungslehrgängen.

3 Sachgebiete in 140 Stunden

Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemeinverbraucherdarlehen sowie

werden die erforderlichen Kenntnisse aufgeführt.

Als zeitlichen Richtwert für die Vorbereitung empfehlen die Autorinnen und Autoren 140 Unterrichtseinheiten, davon 30 für die Kundenberatung, 50 für die Beratung zu und die Vermittlung von Allgemeinverbraucherdarlehen sowie 60 für Finanzierung und Kreditprodukte.

Sie finden den Rahmenplan in einer vorerst nicht barrierefreien Fassung hier zum Download:

Referatsleiterin Gewerberecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)