Floristinnen und Floristen verhandeln Bundesrahmentarifvertrag Floristik in Deutschland; 30 Tage Urlaub, 40% Überstunden, 60% Feiertagszuschlag
Bundesrahmentarifvertrag Floristik: 30 Tage Urlaub und mehr Zuschläge
In vier Verhandlungen haben wir deutliche Verbesserungen im Rahmentarifvertrag für Floristinnen und Floristen erzielt!
Zwischen Herbst 2025 und Frühjahr 2026 haben wir mit dem Fachverband Deutscher Floristen (FDF) über Verbesserungen im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) Floristik verhandelt. Der BRTV regelt die tariflichen Arbeitsbedingungen in der Branche. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Entgelttarifvertrag (ETV), der die Löhne regelt.
Unser Ziel war klar: Die Arbeit in den Blumenläden, Märkten und Centern muss deutlich familienfreundlicher werden. Und das haben wir erreicht: In vier Verhandlungen haben wir Verbesserungen im BRTV für Euch durchgesetzt, die die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie deutlich besser möglich machen!
Im Juli haben sieben von zehn regionalen Verbänden des FDF das Verhandlungsergebnis angenommen, nur in folgenden Bundesländern ist die Lage noch unklar: Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Für alle anderen Bundesländer gelten ab dem 1. Januar 2027 folgende Verbesserungen:
Generell gilt höchstens die 5-Tage-Woche
30 Tage Urlaub im Jahr
Bisher Bei Überstunden über die Plusstunden des Arbeitszeitkontos hinaus bekommt Ihr 33,33 Prozent Zuschlag.
Bei Arbeit an Feiertagen bekommt Ihr 50 Prozent Zuschlag zum Lohn.
Neu Bei Überstunden über die Plusstunden des Arbeitszeitkontos hinaus bekommt Ihr 40 Prozent Zuschlag.
Bei Arbeit an Feiertagen bekommt Ihr 60 Prozent Zuschlag zum Lohn.
Neben diesen Verbesserungen im BRTV bestehen auch die anderen tariflichen Ansprüche aus dem Entgelttarifvertrag (ETV) weiter, also etwa die Vermögenswirksamen Leistungen (Zuschuss des Arbeitgebers von monatlich 32,50 Euro) oder das Urlaubsgeld von 25 Prozent pro Urlaubstag zusätzlich zur Fortzahlung des Lohns.
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