Neunte Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen 36. Satzungsänderung; Geschäf tsführung mind. zwei Mitglieder, Haftung unbeschränkt.

15.8.

Justizministerialblatt NRW 2026 Nr. 16 vom 15. August 2026

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Inhaltsübersicht

Bekanntmachungen 36. Satzungsänderung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein- Westfalen………………………………………………………………………………………….

399 Bestellung zum Mitglied der Geschäftsführung bei dem Versorgungswerk der Rechtsan- wälte im Lande Nordrhein-Westfalen……………………………………………………………

Bekanntmachung des Rentensteigerungsbetrages…………………………………………..

403 403 Personalnachrichten…………………………………………………………………….…….. 404

Ausschreibungen………………………………………………………………………………. 409

Bekanntmachungen

Hinweis:

Die im JMBl. NRW Nr. 15 vom 1. August 2026, S. 386, veröffentlichte Bekanntmachung der 36. Satzungsänderung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen ent- hielt nicht den Genehmigungsvermerk der Aufsicht. Die 36. Satzungsänderung wird daher hiermit im JMBl. NRW Nr. 16 vom 15.08.2026 erneut bekanntgemacht. Nur die Bekanntmachung vom 15.08.2026 ist für die 36. Satzungsänderung maßgeblich.

Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen

  1. Satzungsänderung

Die Neunte Vertreterversammlung hat in ihrer 6. Sitzung am 15.07.2026 folgende Änderungen der Satzung beschlossen: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-West- faDüsseldorf, den 1. Januar 2026, Nr. 1 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, den 15. August 2026, Nr. 16

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I. § 4 der Satzung wird geändert wie folgt:

„Organe des Versorgungswerks sind

  1. die Vertreterversammlung,
  2. der Vorstand,
  3. die Präsidentin oder der Präsident,
  4. die Geschäftsführung“

II. § 5 Abs. 1 der Satzung wird geändert wie folgt:

„(1) Die Mitglieder der Vertreterversammlung sowie die Ersatzmitglieder werden nach Maß- gabe der Wahlordnung gewählt. Die Zahl der Mitglieder beträgt 10 je Kammerbezirk, die der Ersatzmitglieder bis zu 20 je Kammerbezirk.“

III. § 8 Abs. 1 und 3 der Satzung wird geändert wie folgt:

„(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Versorgungswerks. Ihm obliegen alle Aufgaben, die nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind oder zur Zuständigkeit der Ge- schäftsführung gehören. Der Vorstand beschließt auf der Grundlage eines versiche- rungsmathematischen Gutachtens den Technischen Geschäftsplan. Dieser bedarf der Genehmigung der Versicherungsaufsichtsbehörde.

(3) Die Präsidentin oder der Präsident leitet den Vorstand und vertritt, vorbehaltlich des § 6 RAVG, das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich. Sie oder er bestellt auf Beschluss des Vorstandes den Wirtschaftsprüfer sowie die Mitglieder der Geschäftsfüh- rung und führt die Aufsicht über die Geschäftsführung. Über die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung entscheidet der Vorstand. Die Vizepräsidentin oder der Vizeprä- sident vertritt die Präsidentin oder den Präsidenten.“

IV. § 9 der Satzung wird geändert und Abs. 1, 3, 4 und 5 neu eingefügt wie folgt:

„§ 9 Geschäftsführung

(1) Die Geschäftsführung besteht aus mindestens zwei Personen. Der Vorstand bestimmt die Zahl der Mitglieder der Geschäftsführung und kann ein Mitglied der Geschäftsführung zu deren Sprecherin oder Sprecher ernennen. Die Mitglieder der Geschäftsführung wer- den hauptamtlich bestellt.

(2) Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle. Sie führt die laufenden Verwaltungsge- schäfte nach den vom Vorstand bestimmten Grundsätzen und vollzieht die Beschlüsse des Vorstandes. Die Mitglieder der Geschäftsführung nehmen an den Sitzungen des Vorstandes und der Vertreterversammlung mit beratender Stimme teil.

(3) Im Rahmen ihrer Geschäftsführungsbefugnis vertritt die Geschäftsführung das Versor- gungswerk gerichtlich und außergerichtlich. Dabei wird das Versorgungswerk durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinschaftlich vertreten. Die Mitglieder der Ge- schäftsführung können einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen; das Nähere regelt die Geschäftsordnung der Geschäftsführung.

(4) Die Geschäftsführung trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der an der Be- schlussfassung beteiligten Mitglieder.

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(5) Der Vorstand kann nähere Bestimmungen zu Art und Umfang der Haftung der Mitglieder der Geschäftsführung treffen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht beschränkt werden.“

V. § 20 Abs. 1 der Satzung wird geändert wie folgt:

„(1) Einem Mitglied des Versorgungswerks, das mindestens für drei Monate Beiträge geleis- tet hat oder Berufsunfähigkeitsrente bezieht, kann auf Antrag ein einmaliger oder wie- derholter Zuschuss zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, wenn seine Berufs-fähigkeit infolge Krank- heit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht gefährdet, gemindert oder ausgeschlossen ist und sie durch diese Rehabilitationsmaßnahmen voraussichtlich erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Der Zuschuss ist rechtzeitig vor Einleitung der Maß- nahme zu beantragen.“

VI. § 23 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

„(1) Waisenrente erhalten nach dem Tode des Mitgliedes seine Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Über diesen Zeitpunkt hinaus wird die Waisenrente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für dasjenige Kind gewährt, das sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, einen freiwilligen Dienst im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d EStG ableistet oder das bei Vollendung des 18. Lebensjahres infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, so lange dieser Zustand andauert.“

VII. § 33 Abs. 1 und 4 der Satzung wird wie folgt geändert:

„(1) Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Die Pflichtbeiträge sind bis zum letzten Bankarbeits- tag eines jeden Monats zu entrichten. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Kalendermo- nat, der dem Tag der Erlangung der Mitgliedschaft folgt.

(4) Beitragsrückstände werden gemäß § 366 Abs. 2 BGB getilgt. Hiervon kann das Versor- gungswerk bei Zahlungen, die durch Sozialleistungsträger i. S. d. § 12 SGB I oder un- mittelbar durch den Arbeitgeber erfolgen, abweichen. Das Bestimmungsrecht des Schuldners entfällt. Besteht am Ende des Geschäftsjahres ein Beitragsrückstand, so ist ein im Laufe des Geschäftsjahres entrichteter freiwilliger Beitrag auf diesen Rückstand zu verrechnen.“

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Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen

Bestellung zum Mitglied der Geschäftsführung

Rechtsanwalt Dr. Stefan Zajonz, Frankfurt, stellvertretender Geschäftsführer des Versorgungswerks seit dem 01.01.2020, wird gemäß Vorstandsbeschluss vom 24.02.2026 zum Mitglied der Geschäfts- führung ab dem 01.08.2026 bestellt.

Damit führt er gemeinschaftlich mit Frau Rechtsanwältin Susanne Prossliner, Pulheim, die Ge- schäfte des Versorgungswerkes. Im Rahmen ihrer Geschäftsführungsbefugnis vertreten Frau Pross- liner und Herr Dr. Zajonz das Versorgungswerk gemeinschaftlich.

Frau Rechtsanwältin Susanne Prossliner wurde zum 01.08.2026 zur Sprecherin der Geschäftsfüh- rung ernannt.

Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Rentensteigerungsbetrages

Der Rentensteigerungsbetrag (§ 19 Abs. 2 der Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in NRW) für Rentenfälle nach dem 31.12.2026 ist auf 95,75 EUR festgesetzt.

Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn Vorsitzende der Vertreterversammlung

Düsseldorf, 7. August 2026

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Personalnachrichten

Ministerium der Justiz

Ernannt:

z. Regierungsamtsinspektorin m. AZ: Regierungsamtsinspektorin Eveline Seidelmeyer.

OLG-Bezirk Düsseldorf

Gerichte

Ernannt:

z. Richter am OLG: Richter am LG Dr. Jens Stammer aus Wuppertal in Düsseldorf, z. Richterin am LG: Richterin Anne Blei, Dr. Viktoria Blume und Lena Gerold in Düsseldorf, z. Richter/in am AG: Richter/in Miriam van Aken in Kleve, Jonas Hillus in Duisburg, Jana Kumstel in Mülheim an der Ruhr, z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Patrizia Beinlich-Schlösser in Kleve, z. Justizober- inspektorin: Justizinspektorin Janna Honnen in Mettmann, z. Justizhauptwachtmeister: Justiz- oberwachtmeister Andreas Eisenberger und Eugen Stoll in Düsseldorf.

Ausgeschieden:

Richterin Dr. Elisa Knorr-Hardung in Düsseldorf.

Ruhestand:

Direktor des AG Markus Asperger in Solingen, Richter am Landgericht Norbert Scheyda in Kleve, Justizamtsrätin Gabriele Schneider in Wuppertal.

Staatsanwaltschaft

Ernannt:

z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Dr. Stefan Peters in Düsseldorf, z. Staatsanwältin: Amtsanwäl- tin Christina Iber in Krefeld.

Ruhestand:

Justizamtsrat Frank-Armin Dräger in Wuppertal und Justizhauptwachtmeister Frank Eckardt in Düs- seldorf.

Richterinnen/Richter auf Probe

Ernannt:

Assessorin Sarah Lorenz.

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OLG-Bezirk Hamm

Gerichte

Ernannt:

z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Björn Böttcher in Dortmund, z. Richterin am AG: Richterin Julia Korczynski in Hagen (zzt. JM NRW) und Julia Kaus in Herford, z. Justizrätin: Justiz- amtsrätin Jutta Murski in Dortmund und Annegret Schormann in Paderborn, z. Justizamtsrat: Jus- tizamtmann Benedikt Gabriel in Plettenberg und Bernd Karthaus in Schwerte, z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Thomas Binnberg in Arnsberg, z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Denise Lip- perheide in Dortmund, Louisa Eisenbach in Iserlohn und Judith Zipplies in Witten, z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Nadine Paul in Hagen, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Lisa Bol- zenius in Arnsberg und Bonnie-Madeleine Bollin in Bielefeld, z. Gerichtsvollzieher/-in: Justizsek- retär/in Niraanjan Indra Kumaran und Sophie Winter in Essen, Philip Eisenmenger und Katharina Scheil in Hagen, z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Marc Philipp Stachowski in Essen, Linda Seifert in Olpe und Donijeta Zharku-Musa in Siegen.

Ausgeschieden:

Richterin am Amtsgericht Karin Röhl in Marl.

Ruhestand:

Richter am Amtsgericht - als die ständige Vertretung eines Direktors oder einer Direktorin - Birgit Vielhalber-Karthaus in Unna, Justizrätin Dagmar Wakob in Warburg, Obergerichtsvollzieher Jürgen Schmidt in Bad Berleburg, Justizamtsinspektorin Birgit Rühl in Lemgo, Justizamtsinspektorin Elke Metschies in Lünen, Justizhauptwachtmeister Herbert Merschmeyer in Ibbenbüren.

Richterinnen/Richter auf Probe

Ernannt:

Assessor Valentin Marxen.

Staatsanwaltschaften

Ernannt:

z. Oberamtsanwalt: Amtsanwalt Marius Hermsen in Hagen, z. Justizamtmann: Justizoberinspek- tor Jan Bertels in Münster, z. Justizhauptwachtmeister: Justizoberwachtmeister Andreas Luhn in Bochum, Kevin Hoff in Essen, Torben Eggers und Sven Krüger in Hagen.

Versetzt:

Staatsanwältin Katharina Demmer aus Wuppertal nach Bielefeld.

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OLG-Bezirk Köln

Gerichte

Ernannt:

z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Vivien Visarius, z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Anna Barbara Michelsen in Bonn, z. Richterin am LG: Richterin Dr. Paula Marie-Lena Mar- staller in Aachen, z. Justizrätin: Justizamtsrätin Barbara Nußbaum in Kerpen (zzt. HSJustiz NRW), z. Sozialoberinspektor: Sozialinspektor Alexander Ros