Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Ausbreitung des Ochsenfroschs in Baden-Württemberg, Land- und Stadtkreis Karlsruhe; Verbreitung unwesentlich verändert
Drucksache 18 / 331
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage des Abg. Christian Schäfer AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ausbreitung und Bekämpfung des Ochsenfroschs in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Ausbreitung des Ochsenfroschs in Baden-Württemberg seit der Antwort auf die Landtagsdrucksache 17/4768 entwickelt? 2. In welchen Gewässern oder Regionen gibt es neue Fundorte des Ochsenfroschs? 3. Welche heimischen Amphibienarten sind durch den Ochsenfrosch besonders bedroht? 4. Welche Auswirkungen hat der Ochsenfrosch auf die Gewässerökosysteme und heimische Arten? 5. Welche systematischen Erfassungen der Bestandsdichten des Ochsenfroschs finden derzeit statt? 6. Welche Maßnahmen zur Eindämmung oder Beseitigung des Ochsenfroschs führt die Landesregierung durch? 7. Welche Mittel stellte die Landesregierung seit 2023 für Monitoring und Bekäm- pfung des Ochsenfroschs bereit? 8. Gibt es laufende oder geplante Forschungsprojekte zum Ochsenfrosch? 9. Inwiefern unterstützt sie Kommunen oder Naturschutzverbände bei der Ent nahme des Ochsenfroschs? 10. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für den Umgang mit dem Ochsenfrosch im Naturschutzrecht und nach EU-Recht? 20.7.2026 Christian Schäfer AfD Eingegangen: 20.7.2026 / Ausgegeben: 14.8.2026 Drucksache 18 / 331 20.7.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 331 2 Begründung Der Ochsenfrosch als invasiver Amphib stellt eine ernste Gefahr für heimische Frösche dar. Er verdrängt einheimische Arten und verändert Gewässer. Seit der letzten Kleinen Anfrage hat sich die Lage nicht verbessert. Eine konsequente Be kämpfung sollte geprüft werden. Antwort Mit Schreiben vom 7. August 2026 Nr. UM7-0141.5-72/4/3 beantwortet das Mi nisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat die Kleine Anfrage wie folgt:
- Wie hat sich die Ausbreitung des Ochsenfroschs in Baden-Württemberg seit der Antwort auf die Landtagsdrucksache 17/4768 entwickelt? Das Verbreitungsgebiet des Ochsenfroschs hat sich seit der Antwort auf die Land tagsdrucksache 17/4768 unwesentlich verändert, es beschränkt sich weiterhin auf den Land- und Stadtkreis Karlsruhe, mit dem Schwerpunkt in den Gemeinden Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten und Dettenheim.
- In welchen Gewässern oder Regionen gibt es neue Fundorte des Ochsenfroschs? Im Jahr 2023 wurden Ochsenfrösche in mehreren Gartenteichen in der Gemein de Ötigheim (Landkreis Rastatt) weitab der bekannten Verbreitung entdeckt. Da raufhin wurden Tiere in allen Entwicklungsstadien aus den Teichen entnommen. Seitdem gibt es keine Hinweise auf weitere Tiere, sodass von einer erfolgreichen Bekämpfung in diesem Bereich auszugehen ist.
- Welche heimischen Amphibienarten sind durch den Ochsenfrosch besonders bedroht? Der Ochsenfrosch stellt durch Nahrungskonkurrenz, Prädation, Entwicklungshem mung und Übertragung des Chytridpilzes Batrachochytrium dendrobatidis (Bd) und potenziell anderen Erkrankungen eine Bedrohung für alle im selben Gebiet vorkommenden heimische Amphibienarten dar. In besonderem Maße bedroht ist der Moorfrosch und die Knoblauchkröte, die durch ihre isolierten und kleinen Po pulationen in der Oberrheinebene besonders anfällig für negative Einflüsse sind.
- Welche Auswirkungen hat der Ochsenfrosch auf die Gewässerökosysteme und heimische Arten? Die größten negativen Auswirkungen hat der Ochsenfrosch auf heimische Am phibien (siehe Antwort zu Frage 3). Als opportunistischer Lauerjäger mit breitem Nahrungsspektrum kann der Ochsenfrosch darüber hinaus durch Prädation nega tive Auswirkungen auf Kleinsäuger, Fische, Vögel, Reptilien und Insekten haben.
- Welche systematischen Erfassungen der Bestandsdichten des Ochsenfroschs finden derzeit statt? Derzeit finden keine systematischen Erfassungen der Bestandsdichten des Ochsen froschs statt. Im Rahmen des Monitorings wird insbesondere die Ausbreitung in den Randbereichen des Verbreitungsgebiets überwacht, um schnell mit geeigneten Maßnahmen, wie z. B. gezielte Entnahme, reagieren zu können, damit eine weitere Ausbreitung möglichst verhindert werden kann.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 331 3 6. Welche Maßnahmen zur Eindämmung oder Beseitigung des Ochsenfroschs führt die Landesregierung durch? Das Land beauftragt ein Monitoring zur Überwachung der Verbreitung des Och senfroschs sowie die Entnahme subadulter und adulter Tiere mittels Abschusses von Booten. Darüber hinaus erfolgt derzeit die Erprobung verschiedener fischer eilicher Methoden zur Entnahme von Kaulquappen. Zudem werden Kaulquappen durch ehrenamtliche Taucherinnen und Taucher mit Hilfe von Keschern aus meh reren Seen entnommen. 7. Welche Mittel stellte die Landesregierung seit 2023 für Monitoring und Bekäm- pfung des Ochsenfroschs bereit? Seit 2023 wurden durch die Landesregierung rund 500 000 € für Monitoring und Bekämpfung des Ochsenfroschs bereitgestellt. 8. Gibt es laufende oder geplante Forschungsprojekte zum Ochsenfrosch? Derzeit läuft ein von der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg geför dertes Forschungsprojekt zum Ochsenfrosch, dessen Schwerpunkte in der Be senderung und Telemetrie von Individuen, dem Einsatz von Artenspürhunden zur Detektion sowie einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit liegen. Weitere For schungsprojekte sind derzeit nicht geplant. 9. Inwiefern unterstützt sie Kommunen oder Naturschutzverbände bei der Entnahme des Ochsenfroschs? Das Management des Ochsenfroschs wird durch das Regierungspräsidium Karls ruhe (höhere Naturschutzbehörde) koordiniert, Kommunen oder Naturschutzver bände führen nach dem Wissen der Landesregierung keine eigenständigen Entnah men von Ochsenfröschen durch. 10. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für den Umgang mit dem Och senfrosch im Naturschutzrecht und nach EU-Recht? Der Ochsenfrosch ist eine invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung und unterliegt somit den Regelungen der Verordnung (EU) 1143/2014 (Invasive Arten – Verordnung der EU), ergänzt durch die Bestimmungen der § 40a bis § 40f des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). In Deutschland gilt der Ochsen frosch als etabliert und wird deshalb dem Artikel 19 der VO (EU) 1143/2014 zu geordnet, so dass ein Management durchzuführen ist. Hierfür liegt ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt mit Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen vor. Die Ausgestaltung des Managements unterliegt den Ländern un ter Berücksichtigung von Umweltauswirkungen und Kosten-Nutzen-Analysen. Walker Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft