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title: "Verwaltung setzt Poller an Kreuzung Damaschkestraße, Kaspar-Düppes-Straße in Holweide, Köln, zur Verhinderung von wildem Parken; Keine gesetzliche Pflicht, Monitoring bevorzugt"
sdDatePublished: "2026-08-15T13:49:00Z"
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  - "Köln"
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Verwaltung setzt Poller an Kreuzung Damaschkestraße, Kaspar-Düppes-Straße in Holweide, Köln, zur Verhinderung von wildem Parken; Keine gesetzliche Pflicht, Monitoring bevorzugt

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
III/64/644

Vorlagen-Nummer
AN/1293/2023
Stand: 13.08.2026
Sachstandsbericht
Erhöhung der Verkehrssicherheit Damaschkestraße/Kaspar-Düppes-Straße in Köln
Holweide, II.Versuch
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des
Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) vom 29.07.2023.
Beschluss:

Die Verwaltung setzt im Bereich der Kreuzung Damaschkestraße / Kaspar Düppes-Straße in
Holweide Absperrpfosten („Poller“), um wildes Parken künftig zu vermeiden.

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Halten und Parken auf Gehwegen ist durch § 12 Straßenverkehrsordnung nicht zulässig,
es sei denn hier erfolgt eine Freigabe durch Beschilderung bzw. Markierung des für den zum
Parken freigegeben Bereich. Eine solche Freigabe erfolgt an der in Rede stehenden Örtlich-
keit nicht. Nach §§ 39 Abs.1 in Verbindung mit § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung hält der
Gesetzgeber an, verkehrstechnische Maßnahmen nur dort zu treffen, wo ein zwingendes Er-
fordernis besteht. Durch die bestehende gesetzliche Regelung ergibt sich kein zwingendes
Erfordernis zur Anordnung von Absperrpfosten zur Verhinderung der rechtswidrigen Gehweg-
parken.
Auf Grund des Parkraummangels in Köln wird das Parken in Außenbezirken auf Gehwegen
geduldet so lange hiervon keine Gefahr ausgeht, so dass als mildestes Mittel immer eine
Überwachung vorzuziehen ist und bereits durch den Regelungsgehalt der Straßenverkehrs-
ordnung erfolgen kann.
Es ist nicht möglich überall dort wo falsch geparkt wird bauliche Maßnahme zu ergreifen, die
darüber hinaus einen erheblichen Unterhaltungsaufwand generieren. Die Verwaltung bittet um
Verständnis und Vertrauen der Politik in das rechtmäßige Verwaltungshandeln, welches als
Ausübung des Geschäftes der laufenden Verwaltung erfolgt.
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

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