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title: "Migrationsamt Bremen – Baustellenbedingte Sperrung der Steubenstraße behindert Zugang zum Behördenzentrum Stresemannstraße in Bremen; Zugang bis Sommer 2028 eingeschränkt"
sdDatePublished: "2026-08-15T15:35:00Z"
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  - name: "immigration policy"
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Migrationsamt Bremen – Baustellenbedingte Sperrung der Steubenstraße behindert Zugang zum Behördenzentrum Stresemannstraße in Bremen; Zugang bis Sommer 2028 eingeschränkt

Migrationsamt

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Migrationsamt
Bezahlmöglichkeiten
bar, EC-Karte
Hinweis zur Verkehrssituation
Aufgrund der Baustelle in der Steubenstraße sowie der damit verbundenen vollständigen
Sperrung der ersten Eisenbahnunterführung – auch für Fußgänger und Radfahrer – ist das 
Behördenzentrum Stresemannstraße voraussichtlich noch bis in den Sommer 2028 nicht
mehr direkt von der Haltestelle Julius-Brecht-Allee (Linie 1) erreichbar. Eine
Zufahrtsmöglichkeit besteht aber über die Gartenstadt Vahr, Insterburger Str.
Aktuelle Informationen
Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.05.2025 nur noch Passfotos in digitaler
Form annehmen können. Das digitale Passfoto muss an einem Erfassungssystem
im Behördenzentrum in der Stresemannstraße 48, in einem Fotostudio oder bei
einem Fotodienstleister aufgenommen werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos
auf Ihrem Handy ist nicht möglich.
Eine Übersicht über Fotostudios, die das digitale Lichtbild anbieten, finden Sie
derzeit nur auf der Internetseite des Fotoverbandes RingFoto unter: https://alfo-
passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Weitere Informationen zum digitalen Passfoto finden Sie im "Informationsblatt zum
biometrischen Passfoto ab dem 01.05.2025" in der Dienstleistung "eAT /
elektronischer Aufenthaltstitel".
Informationen für ukrainische Staatsangehörige:
Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für
0421 361-88630
Stresemannstraße 48, 28207 Bremen
office@migrationsamt.bremen.de

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Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 gültig sind, gelten bis zum 4.
März 2027. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis
stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.
Alle weiteren Informationen und die Änderung der bisherigen Ukraine-
Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung finden Sie in der Dienstleistung
„Ukraine – Aufenthalt in Deutschland“. 
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27.06.2024 in
Kraft getreten. Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung, wie die
Voraussetzungen, die Verfahrensschritte und Antworten auf häufig gestellte Fragen
finden Sie in der Dienstleistung „Einbürgerung“, die Sie über die zugeordnete 
Dienststelle „Einbürgerung“ öffnen können.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtslage zum 01.11.2023
Kleber für Reisen nicht mehr ausgestellt werden dürfen:
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
WICHTIG: Kundinnen und Kunden, die keinen Termin haben, können wir leider
nicht bedienen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise.
Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail:
office@migrationsamt.bremen.de
Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine
schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.
Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.
Kundinnen und Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren
Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit
einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir
Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können.
Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.
Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die
Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von
Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung. 
Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:
Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde
nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und
Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen
Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.

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Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und
Staatsangehörigkeitsrechts:
die Einreise mit Visum zur Beschäftigung, zum Studium oder zum Familiennachzug,
die Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen,
die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
die aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens,
die aufenthaltsrechtliche Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen,
die Entscheidung über Anträge auf Einbürgerung und über andere
staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen,
und schließlich auch die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Ausreise, wenn kein
Aufenthaltstitel erteilt werden kann.
Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:
telefonisch unter: 0421 361-88630 oder
per E-Mail an: office@migrationsamt.bremen.de
Wenn Sie einen Termin im Migrationsamt verpasst haben oder Sie einen Termin nicht
einhalten können, kommen Sie bitte nicht einfach ohne Termin zu uns. Bitte senden Sie so
schnell wie möglich eine E-Mail an Ihr Fachreferat. Die E-Mail-Adresse finden Sie in Ihrem
Terminschreiben oder Sie senden eine E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de und
bitten um einen neuen Termin.
Bitte nennen Sie uns in der E-Mail
Ihren Namen,
Ihr Geburtsdatum,
Ihre Wohnanschrift,
Ihre Kontaktdaten
und was Sie möchten. Bitte teilen Sie uns in der E-Mail ebenfalls mit, sowie, ob Sie einen
Termin nur für sich selbst oder auch für Ihren Ehepartner und/oder Kinder benötigen.
Sie erhalten dann in den kommenden Tagen eine Antwort mit einem neuen Termin.
Weitere Hinweise finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf
Dienstleistungen.
Die Senatorin für Inneres und Sport
Aufenthalt
Einbürgerung

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Unsere Dienstleistungen
Asylverfahren und Aufenthaltsgestattung
Wenn Sie als Asylsuchender/Flüchtling nach Deutschland kommen, müssen Sie nach
Möglichkeit umgehend nach Ihrer Ankunft in Deutschland einen Asylantrag stellen. In
Bremen melden Sie sich hierzu bei der: Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und
Flüchtlinge im Lande Bremen (ZASt),…
Weiter lesen
Asylverfahren und Beschäftigung, Ausbildung und Studium
In den ersten drei Monaten nach Asylantragstellung, dürfen AsylbewerberInnen nicht
arbeiten. Praktikum und Studium sind aber grundsätzlich auch zu Beginn des
Asylverfahrens möglich. Wenn das Migrationsamt Ihre Aufenthaltsgestattung verlängert,
können Sie beantragen, dass Ihnen auch die…
Lebenslage(n):
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Asylverfahren, Ablehnung und Ausreisepflicht
Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem
Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.
Lebenslage(n):
Weiter lesen
Asylverfahren, Anerkennung und Aufenthaltserlaubnis
Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) positiv
entschieden wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. Diesen
Bescheid erhält auch das Migrationsamt. Sie bekommen dann vom Migrationsamt
spätestens innerhalb von 2 Wochen eine…
Lebenslage(n):

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Aufenthalt in Deutschland
Ausländer, mit Ausnahme von EU-Bürgern, die nach Deutschland kommen möchten, um
hier zu leben, zum Beispiel weil sie hier Familie haben, weil sie hier arbeiten oder
studieren möchten, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.
Für die Einreise nach Deutschland…
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Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Sie leben in Bremen mit dem Status Duldung und die Ausreise aus Deutschland ist Ihnen
auf längere Zeit aus Gründen unmöglich, die Sie nicht verschuldet haben, dann können
Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie
seit mehreren Jahren geduldet in…
Lebenslage(n):
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Aufenthaltserlaubnis nach Einreise mit Visum beantragen
Sie sind mit einem Visum nach Deutschland eingereist und möchten eine
Aufenthaltserlaubnis beantragen? Bitte beachten Sie die nachfolgenden Punkte:
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Aufenthaltserlaubnis verlängern
Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen? Wenn Ihnen das Migrationsamt
Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, erhalten Sie vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis ein
Schreiben vom Migrationsamt, in dem Sie aufgefordert werden, die benötigten Unterlagen
für eine Verlängerung…
Lebenslage(n):
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Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
Sie möchten dass Ihr/e ausländische/r EhepartnerIn und / oder Ihre Kinder zu Ihnen nach
Deutschland ziehen? Oder Ihr/e ausländische/r EhepartnerIn und / oder Ihre Kinder halten
sich bereits in Deutschland auf, haben aber keine Aufenthaltserlaubnis? Die wichtigsten
Informationen zu diesem…
Lebenslage(n):
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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung und Selbständigkeit
Sie möchten in Deutschland ein Arbeitsverhältnis schließen, d.h. eine Beschäftigung
aufnehmen oder hier selbständig tätig werden und leben bisher nicht in Deutschland. Die
wichtigsten Informationen finden Sie hier:
Weiter lesen
BREXIT aufenthaltsrechtliche Folgen
Lebenslage(n):
Weiter lesen
Datenschutz im Migrationsamt Bremen
Für den Fall, dass wir Daten von Ihnen im Migrationsamt Bremen aufnehmen, gelten diese
Hinweise zum Datenschutz.
Lebenslage(n):
Weiter lesen
Duldung
Sie sind in Bremen aufenthaltsrechtlich geduldet oder Sie sind ausreisepflichtig und
möchten dennoch eine Duldung beantragen, weil Sie Deutschland tatsächlich nicht
verlassen können? Weitere Informationen finden Sie hier:

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Duldung und Beschäftigung
Die Beschäftigung ist  Duldungsinhabern i.d.R. nur mit Zustimmung des Migrationsamts 
und nach Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erlaubt. Deshalb muss die
Beschäftigungserlaubnis durch den Duldungsinhaber i.d.R. für eine konkrete Stelle
beantragt werden. Ausbildung und Studium sind…
Lebenslage(n):
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eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel
Zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in das Migrationsamt kommen.
Wir schicken Ihnen Ihren eAT mit der Post zu.
Lebenslage(n):
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Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei Auslandsaufenthalten
Ein längerer Auslandsaufenthalt kann zum Erlöschen Ihres deutschen Aufenthaltstitels
führen. Wenn Sie sich für längere Zeit im Ausland aufhalten wollen, beachten Sie bitte die
unterschiedlichen Fristen, nach denen ein Aufenthaltstitel erlischt und beantragen Sie
rechtzeitig eine Bescheinigung…
Lebenslage(n):
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Freizügigkeit für EU Bürger/innen und EFTA-Staatsangehörige und für
ihre Familienangehörigen
Sie sind Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union also EU-
Bürger/in oder Sie sind Bürger/in von Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz
(EFTA-Staaten) und wohnen in Bremen oder möchten hier leben? Sie möchten als
Familienangehöriger eine Aufenthaltskarte…
Lebenslage(n):

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Klassenfahrten mit ausländischen Schüler/-innen in das europäische
Ausland
Ausländische SchülerInnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union sind, sog. Drittstaatsangehörige, benötigen für Klassenfahrten in sog.
Schengenstaaten kein Visum sondern ledigl. eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine
Niederlassungserlaubnis und einen…
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Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels
Was zu tun ist, wenn Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und Ihren
Aufenthaltstitel übertragen lassen müssen.
Lebenslage(n):
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Niederlassungserlaubnis beantragen
Wenn Sie bereits in Deutschland leben und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen,
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die
Niederlassungserlaubnis beantragen. Wichtige Informationen finden Sie hier:
Lebenslag