Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ruft zur Errichtung weiterer Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Niedersachsen auf; Frist 30.09.2026.

Ausschreibung zur Behebung von Angebotsdefiziten bzgl. der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

In einigen Versorgungsbereichen in Niedersachsen entspricht das Angebot an Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nicht den Anforderungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Nds. AG SchKG).

Im Versorgungsbereich 1 um 0,633 Vollzeitstellen (Landkreise Cuxhaven, Harburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Stade)

Im Versorgungsbereich 4 um 2,444 Vollzeitstellen (Landkreise Göttingen, Goslar, Holzminden und Northeim)

Wir bitten um Ihre Bewerbung zur Errichtung weiterer Beratungsangebote in der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach den §§ 2 sowie 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die Bewerbungsfrist endet am 30.09.2026.

Die Stellenanteile sind ab dem 01.01.2027 zu besetzen.

Kontaktieren Sie uns gerne um weitere Informationen über die Rahmenbedingungen und finanzielle Förderungen sowie die erforderlichen Antragsformulare zu erhalten. Weiterhin können Sie alle Informationen, Voraussetzungen und Vordrucke für eine Bewerbung auf der folgenden Internetseite abrufen: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/gesundheit_und_pflege/schwangerschafts konfliktberatung/schwangerschaftskonfliktberatung-96.html

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Team 3SL1 Domhof 1 31134 Hildesheim Frau Höppner 05121 304-263 Herr Lichthardt 05121 304-243 Frau Oppermann 05121 304-791 Frau Tachel 05121 304-658 Schwangerschaft@ls.niedersachsen.de