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title: "Stadt Ulm Wasserentnahme aus Gewässern verboten; Verlängert bis 30. September 2026"
sdDatePublished: "2026-08-15T10:08:00Z"
source: "https://www.ulm.de/aktuelle-meldungen/z%C3%B6a/august-2026/wasserentnahme-2026_08"
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  - "Ulm"
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Stadt Ulm Wasserentnahme aus Gewässern verboten; Verlängert bis 30. September 2026

Stadt Ulm - Wasser aus Gewässern zu entnehmen bleibt verboten

Wasser aus Gewässern zu entnehmen bleibt verboten

Ob mit Pumpen, Eimern oder Gießkannen – aus oberirdischen Gewässern, wie Flüssen, Bächen, Seen und Quellen darf in Ulm weiterhin kein Wasser entnommen werden. Die Stadt Ulm als Untere Wasserbehörde verlängert die Regel, die zunächst bis Ende August angesetzt war, bis 30. September 2026. Die Maßnahme ist notwendig, um die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässer bei der andauernden Trockenheit zu schützen.

Der Regen in den vergangenen Wochen war nicht mehr als „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Die Gewässer führen weiterhin außergewöhnlich wenig Wasser, gleichzeitig sorgen die hohen Temperaturen für eine starke Erwärmung und sinkende Sauerstoffgehalte im Wasser. Dadurch geraten Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen zunehmend unter Stress. Zusätzliche Wasserentnahmen durch den Menschen könnten zu erheblichen ökologischen Schäden bis hin zum Austrocknen einzelner Gewässerabschnitte führen.

Die Stadt führt stichprobenartig Kontrollen durch. Wer gegen die Regel verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bis zu 100.000 Euro betragen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am 13. August 2026 veröffentlicht.