AquaVentus Stellungnahme zur WindSeeG-Novelle 3. Änderungsgesetz im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung; Windkapazität stärkt das 70-GW-Ziel deutlich weiter
Stellungnahme zur WindSeeG-Novelle (3. Änderungsgesetz) | AquaVentus
AquaVentus nimmt die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der WindSeeG-Novelle wahr. AquaVentus begrüßt ausdrücklich, dass der Entwurf den Koalitionsvertragsauftrag zur hybriden Anbindung (Kabel und H₂-Pipeline) konsequent umsetzt und erstmals eine belastbare Rechtsgrundlage für die Offshore-Sektorenkopplung schafft.
Zugleich weist AquaVentus darauf hin, dass die Beschränkung auf SEN-1 die „doppelte regulatorische Lücke“ zwischen FEP und NEP nicht schließt. Solange die Offshore-Sektorenkopplung gesetzlich auf SEN-1 begrenzt ist, kann die BNetzA deren systemischen Nutzen für Zone 4 und 5 nicht in die NEP-Modellierung einpreisen. AquaVentus fordert einen klaren regulatorischen Pfad für den nächsten Öffnungsschritt sowie die ausdrückliche Anrechnung der Windenergiekapazität auf SEN-1 auf das 70-GW-Ausbauziel. Für den Zeitraum nach SEN-1 regt AquaVentus zudem ein quantifiziertes Ausbauziel von mindestens 4 GW bis 2045 an.
Stellungnahme zur WindSeeG-Novelle (3. Änderungsgesetz)