Untere Landwirtschaftsbehörde entscheidet über Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Dahlen; Frist bis 20.08.2026 für Interessensbekundung

Vorlage Genehmigung

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Öffentlicher Hinweis

Reg.-Nr. 441/2026

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am 27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:

Gemarkung (Stadt Dahlen) Flurstücks- Nr. Größe in ha Nutzungsart gem. Angaben im Vertrag / Katasterkarte Ochsensaal 63 0,7360 0,5388 ha Landwirtschaftsfläche, 0,1972 ha Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche Ochsensaal 64 0,0240 Landwirtschaftsfläche

Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem

Landratsamt Nordsachsen Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft 04855 Torgau

bis zum 20.08.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.

Rentzsch SGL Landwirtschaft