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title: "Untere Landwirtschaftsbehörde entscheidet über Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Dahlen; Frist bis 20.08.2026 für Interessensbekundung"
sdDatePublished: "2026-08-16T11:42:00Z"
source: "https://www.landkreis-nordsachsen.de/files/user_upload/Landkreis/Aktuelles/Bekanntmachungen/OEFF_441_2026_Amtsblatt.pdf"
topics:
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
  - name: "real estate"
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  - name: "public officials"
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locations:
  - "Torgau"
  - "Nordsachsen"
  - "Dahlen"
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Untere Landwirtschaftsbehörde entscheidet über Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Dahlen; Frist bis 20.08.2026 für Interessensbekundung

Vorlage Genehmigung

Landratsamt Nordsachsen
Bankverbindung
Internet
Hauptsitz:
Sparkasse Leipzig
www.landkreis-nordsachsen.de
Schloßstraße 27
IBAN: DE46 8605 5592 2210 0171 17
info@lra-nordsachsen.de
04860 Torgau
BIC: WELADE8LXXX

*Kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Nachrichten

Öffentlicher Hinweis

Reg.-Nr. 441/2026

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden
Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am
27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:

Gemarkung
(Stadt Dahlen)
Flurstücks-
Nr.
Größe
in ha
Nutzungsart gem. Angaben im
Vertrag / Katasterkarte
Ochsensaal
63
0,7360
0,5388 ha Landwirtschaftsfläche,
0,1972 ha Sport-, Freizeit- und
Erholungsfläche
Ochsensaal
64
0,0240
Landwirtschaftsfläche

Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb
der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem

Landratsamt Nordsachsen
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
04855 Torgau

bis zum 20.08.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen
Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei
Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren
macht.

Rentzsch
SGL Landwirtschaft