Gemeindevertretung Goldelund erlässt Abweichungssatzung für Erlenweg in Goldelund; Straße Erlenweg trotz fehlender Gehwege endgültig hergestellt

Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Goldelund vom 12.08.1991 (Abweichungssatzung) Inhaltsverzeichnis Eingangsformel § 1 § 2 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. d. Fassung vom 01.04.1996 (GVOB1. S-H S. 321) und des § 132 des Baugesetzbuches i. d. Fassung vom 08.12.1986 (BGBl. 1 S. 2191) wird nach Beschlußfassung durch die Gemeindevertretung Goldelund vom 19. September 1996 folgende Satzung erlassen: § 1 Abweichend von den Herstellungsmerkmalen in § 9 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Goldelund vom 12.08.1991 gilt für die Straße „Erlenweg" folgende Regelung: Die Straße ist auch ohne dem Herstellungsmerkmal zu § 9 Abs. 1 Buchstabe b) (beidseitige Gehwege) endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Goldelund, den 19.09.1996 gez. Der Bürgermeister Seite 1