---
title: "Patientinnen und Patienten entscheiden künftig in Deutschland, ob nach dem Tod eine Obduktion durchgeführt wird; Daten- und Probenutzung für Forschung möglich"
sdDatePublished: "2026-08-17T11:22:00Z"
source: "https://www.aponet.de/artikel/obduktion-patienten-koennen-kuenftig-zu-lebzeiten-einwilligen-33708"
topics:
  - name: "health"
    identifier: "medtop:07000000"
  - name: "science and technology"
    identifier: "medtop:13000000"
  - name: "healthcare industry"
    identifier: "medtop:20001354"
  - name: "medical research"
    identifier: "medtop:20000737"
  - name: "human interest"
    identifier: "medtop:08000000"
locations:
  - "Germany"
---


Patientinnen und Patienten entscheiden künftig in Deutschland, ob nach dem Tod eine Obduktion durchgeführt wird; Daten- und Probenutzung für Forschung möglich

Obduktion: Patienten können künftig zu Lebzeiten einwilligen | aponet.de

Peter Erik Felzer Katrin Faßnacht-Lee | 17.08.2026 12:12 Uhr

Podcast aponet in 3 Minuten

Podcast: "gecheckt!" Podcasts: Allergien Podcasts: Apotheke Podcasts: Arzneimittel Podcasts: Baby und Familie Podcasts: Diabetes Podcasts: Erkältung Podcasts: Ernährung Podcasts: Frauengesundheit Podcasts: Gesund leben Podcasts: Haut & Haare Podcasts: Magen-Darm Podcasts: Männergesundheit Podcasts: Medizin Podcasts: Naturheilkunde Podcasts: Psychologie Podcasts: Sport & Bewegung Podcasts: Zähne Podcast: Was ist das überhaupt?

Podcast: Was ist das überhaupt?

Apotheke Pharmazeutische Dienstleistungen Apothekensuche Arzneimittel Beratung Gesundheit digital Tipps vom Apotheker

Medizin Gesundheit Psyche Diabetes Haut, Zähne & Schönheit Krankheiten A-Z Gesundheitstests Wissenstests Checklisten

Naturheilkunde Heilpflanzenlexikon Pflanzliche Medizin Alternative Therapie

Ernährung Gesund leben Abnehmen Genuss Gesunde Rezepte Nähr- und Vitalstoffe

Sport & Wellness Sport & Fitness Wohlfühlen

Jung & Alt Jugendliche Senioren Baby & Familie

Frau & Mann Frauengesundheit Männergesundheit Sex & Partnerschaft

Service Arzneimitteldatenbank Krankenkasse Ratgeber-Bücher Nachrichtenarchiv

Das Apotheken Magazin Prominente im Interview Archiv Apotheken Magazin Diabetes

aponet.de - Das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen

Obduktion: Patienten können künftig zu Lebzeiten einwilligen

Peter Erik Felzer Katrin Faßnacht-Lee |

Patientinnen und Patienten können künftig zu Lebzeiten festlegen, ob sie im Falle ihres Todes während eines Krankenhausaufenthalts obduziert werden dürfen. Das soll Angehörige entlasten und zugleich die medizinische Forschung stärken.

Um diesen Audio Player anzuzeigen, werden Inhalte von goaudio geladen. Dabei könnten personenbezogene Daten an goaudio übermittelt und Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden.

Obduktionen liefern oft wichtige Antworten. Sie können helfen, die genaue Todesursache zu klären, Krankheiten besser zu verstehen und die Qualität medizinischer Behandlungen zu überprüfen. Künftig können Patientinnen und Patienten in Deutschland erstmals mit einer bundesweit einheitlichen Einwilligung festlegen, ob nach ihrem Tod während eines Klinikaufenthalts eine Obduktion durchgeführt werden darf. Darüber hinaus können sie zusätzlich zustimmen, dass dabei gewonnene Daten und Proben für medizinische Forschungszwecke genutzt werden dürfen.

Eine Obduktion kann weit mehr leisten als die Feststellung einer Todesursache. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen dabei:

Nach Angaben der beteiligten Fachleute können die Ergebnisse in bestimmten Fällen auch für Angehörige von Bedeutung sein, etwa wenn Hinweise auf familiär bedingte Erkrankungen erkannt werden.

Möglich wird dies durch ein neues Modul zur „Einwilligung zur Obduktion“. Es ergänzt die allgemeine Einwilligung zur Forschungsnutzung von Gesundheitsdaten und Bioproben („Broad Consent“) der Medizininformatik-Initiative (MII). Die MII ist ein deutschlandweites Innovationsprojekt, das medizinische Daten aus der Versorgung nutzbar macht – für die Forschung und für eine bessere Patientenversorgung. Nach der positiven Bewertung durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen hat das Nationale Steuerungsgremium der MII das neue Modul zur bundesweiten Nutzung freigegeben. Ebenfalls wichtig: Patientinnen und Patienten können ihre Einwilligung zur Obduktion sowie zur Daten- und Probennutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne nachteilige Folgen vollständig oder in Teilen widerrufen.

Entscheidung zu Lebzeiten entlastet Angehörige

Ein wesentlicher Vorteil der neuen Regelung: Die Entscheidung lässt sich jetzt bereits zu Lebzeiten treffen. Bisher mussten Angehörige und Klinikpersonal häufig unmittelbar nach dem Tod eines Menschen über die Möglichkeit einer Obduktion sprechen. Laut den Initiatoren ließen sich diese oft emotional belastenden Gespräche nun teilweise vermeiden, wenn der Wille der Patientin oder des Patienten bereits dokumentiert ist.

Die Einwilligung zur Obduktion sowie zur Nutzung von Daten und Proben für Forschungszwecke ist freiwillig. Sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise widerrufen werden.

Wähle aponet.de als eine bevorzugte Nachrichtenquelle bei Google und entdecke unsere aktuellen Gesundheitsnews häufiger in deinen News-Empfehlungen.

Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.

Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.

Im Fokus diesmal: Verzicht auf Süßes reduziert das Verlangen danach nicht, der Fuchsbandwurm und wie…

aus Apotheke , Forschung und Gesundheitspolitik .

In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern

Ich stimme der Datenübermittlung zu und möchte die externen Inhalte laden. Mehr Informationen finden Sie in der

Im Krankenhaus können Patientinnen und Patienten nun vor einer OP einer möglichen Obduktion zustimmen.

Das könnte Sie auch interessieren

Organspende: Jetzt im Online-Register vermerken oder Organspendeausweis bestellen

Elektronische Patientenakte: Das digitale Gesundheitskonto einfach erklärt

Organspende: Widerspruchlösung erhöht die Spendenrate nicht

Organspende: Ein Tattoo als Willenserklärung

Entscheidung zur Organ- und Gewebespende leicht gemacht

Impfzertifikate in Apotheken schrittweise wieder erhältlich

Podcast "aponet in 3 Minuten": Die wichtigsten Gesundheits-News diese Woche (14.08.2026)

Gewicht in der Schwangerschaft: Was Experten heute empfehlen

Hüftschmerzen sind nicht immer Arthrose: Drei Ursachen, die im Röntgen oft unentdeckt bleiben

Wetterumschwung nach der Hitze: Warum jetzt viele Kopfschmerzen und Schwindel bekommen

Krankheiten von A - Z

Melden Sie sich jetzt beim aponet.de Newsletter an, um immer auf dem Laufenden zu bleiben. Zur Newsletter-Anmeldung