Petitionsausschuss des Bremer Landtags prüft Petition L 21/297 zur Erhöhung der Wertgrenze in der Grundbuchordnung; Senat zur Kenntnisnahme empfohlen.
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Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1938
- August 2026 Bericht und Dringlichkeitsantrag des staatlichen Ausschusses für Petitionen Bericht Nr. 31 des Ausschusses für Petitionen
Der Ausschuss für Petitionen hat am 14. August 2026 die nachstehend aufgeführten 20 Petitionen abschließend beraten.
Der Ausschuss bittet, folgende Petitionen dem Senat zur Kenntnis zu geben:
Eingabe Nr.: L 21/297
Gegenstand: Grundbuchrecht
Begründung: Der Petent fordert eine Änderung der Grundbuchordnung bezüglich der Voraussetzungen für die Erbringung eines Erbnachweises bei Grundbuchberichtigungen. Er hat die Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Der Deutsche Bundestag hat die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz- als Material überwiesen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben und den Landesvolksvertretungen zugeleitet. Auf die Nachfrage an den Petenten, ob die Petition durch den Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft behandelt werden solle antwortete der Petent, dass die Petition weiterverfolgt werden solle und eine Erhöhung der in § 35 Abs. 3 der Grundbuchordnung genannte Betragsgrenze erfolgen solle.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für Justiz und Verfassung eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:
Der Petitionsausschuss schließt sich den Ausführungen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages an und teilt die Auffassung, dass eine gezielte Überprüfung der Wertgrenze mit dem Ziel ihrer Anpassung vor dem Hintergrund vielerorts gestiegener Grundstückswerte sinnvoll und erforderlich ist. Auch die Senatorin für Justiz und Verfassung räumt in der eingeholten Stellungnahme ein, dass das Anliegen des Petenten plausibel und nachvollziehbar erscheint. Der Petitionsausschuss bittet daher die Petition dem Senat zur Kenntnis zu geben, so dass das Anliegen des Petenten in die politischen Beratungs- und Entscheidungsprozesse auf Länderebene miteinbezogen werden kann und die Anhebung der
Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1938 2 von 20 Wertgrenze bei einer möglichen Änderung der Grundbuchordnung im Rahmen seiner Mitwirkungsrechte durch den Senat der Freien Hansestadt Bremen befürwortet wird.
Eingabe Nr.: L 21/316
Gegenstand: Digitale Einwilligung an Schulen
Begründung: Der Petent regt an, dass Schulen Einwilligungen, etwa für Foto- und Videoaufnahmen, digitale Lernplattformen, Projekte oder schulische Zusatzangebote, auch in digitaler Form einholen dürfen, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Eine entsprechende Klarstellung würde den Verwaltungsaufwand reduzieren, Rechtssicherheit schaffen und die Digitalisierungsziele der Schulverwaltung unterstützten.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Kinder und Bildung eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:
Der Senator für Kinder und Bildung räumt in der eingeholten Stellungnahme ein, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestünden, Einwilligungen an Schulen digital einzuholen, da eine elektronische Einwilligung datenschutzrechtlich grundsätzlich zulässig sei. Eine Umsetzung sei jedoch aktuell nicht möglich, da derzeit keine Softwarelösung zur Umsetzung vorhanden sei. Allerdings werde derzeit beim Senator für Kinder und Bildung geprüft, ob eine geeignete Softwarelösung zur Verwaltung von digitalen Einwilligungen beschafft werden könne. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass der Senator für Kinder und Bildung das Vorbringen des Petenten als sinnvoll anerkennt und die Beschaffung einer geeigneten Software prüft. Auch der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten und empfiehlt daher die Petition dem Senat zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss bittet, folgende Petitionen dem Senat, den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelabgeordneten zur Kenntnis zu geben:
Eingabe Nr.: L 21/252
Gegenstand: Kulturelle Förderung
Begründung: Der Petent fordert eine dauerhafte und angemessene Finanzierung kultureller Einrichtungen und Projekte sowie die gezielte Förderung integrativer und generationsübergreifender Angebote. Kultur sei ein entscheidender Faktor für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Teilhabe und Bremer Identität und brauche eine nachhaltige Stärkung durch den Senat.
Die Petition wird von einer Person durch eine Mitzeichnung unterstützt.
Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1938 3 von 20 Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Kultur eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:
Der Petitionsausschuss teilt das Anliegen des Petenten und bittet daher die Petition dem Senat, den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelabgeordneten zur Kenntnis zu geben. Auch der Senator für Kultur hat dem Petitionsausschuss mitgeteilt, dass er dem Petenten für die mit der eingereichten Eingabe verbundene Anerkennung der zentralen Rolle von Kultur für gesellschaftlichen danke und dessen Einschätzung ausdrücklich teile. Die Unterstützung eines vielfältigen Angebots sowohl großer Einrichtungen, wie auch der Freien Szene sei daher seit langem fester Bestandteil der kulturpolitischen Leitlinien der Freien Hansestadt Bremen. Ziel des Kulturressorts sei es weiterhin trotz der schwierigen finanziellen Lage, Planungssicherheit für Einrichtungen und Projekte gerade auch der freien Szene für die Zukunft zu gewähren. Aufgrund der seit drei Jahren währenden wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitiger Inflation werde allerdings die öffentliche Hand und damit auch das Kulturressort vor große Herausforderungen gestellt. Der Senator für Kultur verweist bezüglich der verschiedenen Aspekte der Finanzierung der Freien Szene und einzelner Einrichtungen der Projektförderung auf verschiedene Sitzungen der Deputation für Kultur, wobei dazu sämtliche Vorlagen öffentlich zugänglich seien. Der Petitionsausschuss ist sich der finanziellen Notlage einiger Kulturakteure sehr bewusst und teilt daher im Grunde nach auch die in der Erwiderung des Petenten vorgebrachte Argumentation hinsichtlich einer wirksamen und dynamischen Anpassung des Kulturbudgets um Kunst und Kultur als Motor gesellschaftlicher Entwicklungen gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ausschuss die Petition dem Senat, den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelabgeordneten zur Kenntnis zu geben, so dass das Vorbringen des Petenten im Rahmen der zukünftigen Haushaltsaufstellung und der diesbezüglichen parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung Berücksichtigung finden kann.
Eingabe Nr.: L 21/307
Gegenstand: Tätergefährdungsanalysen
Begründung: Die Petentin fordert eine gesetzliche Reform zum Schutz von Frauen vor Femiziden und Gewalt. Es müssten verpflichtende Tätergefährdungsanalysen eingeführt werden, um gefährliche Täter frühzeitig zu identifizieren und an Therapieprogrammen teilnehmen zu lassen.
Die Petentin richtete sich mit Ihrer Forderung zunächst an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer hinsichtlich der erhobenen Forderung nach Tätergefährdungsanalysen wurde die Petition den Landesvolksvertretungen zugeleitet.
Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1938 4 von 20 Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für Inneres und Sport eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:
Der Petitionsausschuss schließt sich dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages insofern an, dass er mit Nachdruck unterstreicht, dass der Schutz vor Gewalt – insbesondere von Frauen und ihren Kindern, ein herausragend wichtiges Anliegen ist. Die Senatorin für Inneres und Sport verweist in der eingeholten Stellungnahme auf den Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“, welcher durch den Bremer Senat im März 2022 beschlossen wurde. Der Landesaktionsplan mache detaillierte Angaben über die umzusetzenden Ziele und Maßnahmen bezogen auf die zentralen Kapitel der Konvention. Der dritte Fortschrittsbericht fasse Erfolge zusammen und gebe Einblick in die Schwerpunkte der federführenden Ressorts im Jahr 2024. Für das Jahr 2025 seien zentrale Mittel mit über einer Millionen Euro verdoppelt worden. Bremen habe den bislang einzigen Betroffenenbeirat mit Fokus auf die Istanbul-Konvention eingerichtet. Dieser solle die Umsetzung und Fortschreibung des Landesaktionsplans kritisch begleiten. Abschließend verweist die Senatorin für Inneres und Sport auf die verschiedenen Projekte der Ressorts. So habe die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven Verfahren zur Erkennung und Bearbeitung von Hochrisikofällen der häuslichen Gewalt implementiert, die Standards zum Gefährdungsmanagement bei der Polizei Bremen überarbeitet und die Dienstanweisung zum Umgang mit Häuslicher Gewalt und dem Management von Hochrisikofällen in Bremerhaven in Kraft gesetzt. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass bereits umfangreiche Maßnahmen im Land Bremen zum Schutz vor Gewalt von Frauen und ihren Kindern umgesetzt worden sind. Ungeachtet dessen erscheint dem Petitionsausschuss die Petition geeignet als Material dem Senat, den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelabgeordneten zur Kenntnis gegeben zu werden, so dass diese in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden kann.
Der Ausschuss bittet, folgende Petitionen für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft (Landtag) keine Möglichkeit sieht, den Anliegen zu entsprechen:
Eingabe Nr.: L 21/263
Gegenstand: Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung
Begründung: Der Petent wendet sich gegen die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Missbrauchs von öffentlichen Bezeichnungen und Titeln aufgrund von Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft Bremen durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Aufgrund der gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren seien ihm erhebliche Kosten entstanden.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten mehrere Stellungnahmen der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingeholt, welche dem Petenten
Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1938 5 von 20 zur Möglichkeit der Erwiderung übermittelt worden sind. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:
Der Petitionsausschuss kann dem Anliegen des Petenten nicht abhelfen. Hintergrund der Auseinandersetzung des Petenten mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen über die Approbation des Petenten als Arzt und über die Gleichwertigkeit seiner Ausbildung. Aus Sicht der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz lag nach Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens der Anfangsverdacht einer Straf