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title: "Petitionsausschuss des Bremer Landtags prüft Petition L 21/297 zur Erhöhung der Wertgrenze in der Grundbuchordnung; Senat zur Kenntnisnahme empfohlen."
sdDatePublished: "2026-08-17T12:38:00Z"
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Petitionsausschuss des Bremer Landtags prüft Petition L 21/297 zur Erhöhung der Wertgrenze in der Grundbuchordnung; Senat zur Kenntnisnahme empfohlen.

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Drucksache Land - Drucksache 21/1938
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Landtag
21. Wahlperiode
Drucksache 21/1938

14. August 2026
Bericht und Dringlichkeitsantrag des staatlichen Ausschusses für Petitionen
Bericht Nr. 31 des Ausschusses für Petitionen

Der Ausschuss für Petitionen hat am 14. August 2026 die nachstehend aufgeführten 20
Petitionen abschließend beraten.

Der Ausschuss bittet, folgende Petitionen dem Senat zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: L 21/297

Gegenstand: Grundbuchrecht

Begründung:
Der Petent fordert eine Änderung der Grundbuchordnung bezüglich der Voraussetzungen für
die Erbringung eines Erbnachweises bei Grundbuchberichtigungen. Er hat die Petition beim
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Der Deutsche Bundestag hat
die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz- als Material überwiesen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis gegeben und den Landesvolksvertretungen zugeleitet. Auf die Nachfrage an den
Petenten, ob die Petition durch den Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
behandelt werden solle antwortete der Petent, dass die Petition weiterverfolgt werden solle
und eine Erhöhung der in § 35 Abs. 3 der Grundbuchordnung genannte Betragsgrenze erfolgen
solle.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der
Senatorin für Justiz und Verfassung eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Der Petitionsausschuss schließt sich den Ausführungen des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages an und teilt die Auffassung, dass eine gezielte Überprüfung der
Wertgrenze mit dem Ziel ihrer Anpassung vor dem Hintergrund vielerorts gestiegener
Grundstückswerte sinnvoll und erforderlich ist. Auch die Senatorin für Justiz und Verfassung
räumt in der eingeholten Stellungnahme ein, dass das Anliegen des Petenten plausibel und
nachvollziehbar erscheint. Der Petitionsausschuss bittet daher die Petition dem Senat zur
Kenntnis zu geben, so dass das Anliegen des Petenten in die politischen Beratungs- und
Entscheidungsprozesse auf Länderebene miteinbezogen werden kann und die Anhebung der

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Wertgrenze bei einer möglichen Änderung der Grundbuchordnung im Rahmen seiner
Mitwirkungsrechte durch den Senat der Freien Hansestadt Bremen befürwortet wird.

Eingabe Nr.: L 21/316

Gegenstand: Digitale Einwilligung an Schulen

Begründung:
Der Petent regt an, dass Schulen Einwilligungen, etwa für Foto- und Videoaufnahmen, digitale
Lernplattformen, Projekte oder schulische Zusatzangebote, auch in digitaler Form einholen
dürfen, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Eine
entsprechende Klarstellung würde den Verwaltungsaufwand reduzieren, Rechtssicherheit
schaffen und die Digitalisierungsziele der Schulverwaltung unterstützten.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Kinder und Bildung eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Der Senator für Kinder und Bildung räumt in der eingeholten Stellungnahme ein, dass aus
datenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestünden, Einwilligungen an
Schulen digital einzuholen, da eine elektronische Einwilligung datenschutzrechtlich
grundsätzlich zulässig sei. Eine Umsetzung sei jedoch aktuell nicht möglich, da derzeit keine
Softwarelösung zur Umsetzung vorhanden sei. Allerdings werde derzeit beim Senator für
Kinder und Bildung geprüft, ob eine geeignete Softwarelösung zur Verwaltung von digitalen
Einwilligungen beschafft werden könne. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass der Senator
für Kinder und Bildung das Vorbringen des Petenten als sinnvoll anerkennt und die
Beschaffung einer geeigneten Software prüft. Auch der Petitionsausschuss unterstützt das
Anliegen des Petenten und empfiehlt daher die Petition dem Senat zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss bittet, folgende Petitionen dem Senat, den Fraktionen, der Gruppe und
dem Einzelabgeordneten zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: L 21/252

Gegenstand: Kulturelle Förderung

Begründung:
Der Petent fordert eine dauerhafte und angemessene Finanzierung kultureller Einrichtungen
und Projekte sowie die gezielte Förderung integrativer und generationsübergreifender
Angebote. Kultur sei ein entscheidender Faktor für gesellschaftlichen Zusammenhalt,
Teilhabe und Bremer Identität und brauche eine nachhaltige Stärkung durch den Senat.

Die Petition wird von einer Person durch eine Mitzeichnung unterstützt.

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Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Kultur eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Der Petitionsausschuss teilt das Anliegen des Petenten und bittet daher die Petition dem
Senat, den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelabgeordneten zur Kenntnis zu geben. Auch
der Senator für Kultur hat dem Petitionsausschuss mitgeteilt, dass er dem Petenten für die
mit der eingereichten Eingabe verbundene Anerkennung der zentralen Rolle von Kultur für
gesellschaftlichen danke und dessen Einschätzung ausdrücklich teile. Die Unterstützung
eines vielfältigen Angebots sowohl großer Einrichtungen, wie auch der Freien Szene sei daher
seit langem fester Bestandteil der kulturpolitischen Leitlinien der Freien Hansestadt Bremen.
Ziel des Kulturressorts sei es weiterhin trotz der schwierigen finanziellen Lage,
Planungssicherheit für Einrichtungen und Projekte gerade auch der freien Szene für die
Zukunft zu gewähren. Aufgrund der seit drei Jahren währenden wirtschaftlichen Stagnation
bei gleichzeitiger Inflation werde allerdings die öffentliche Hand und damit auch das
Kulturressort vor große Herausforderungen gestellt. Der Senator für Kultur verweist bezüglich
der verschiedenen Aspekte der Finanzierung der Freien Szene und einzelner Einrichtungen
der Projektförderung auf verschiedene Sitzungen der Deputation für Kultur, wobei dazu
sämtliche Vorlagen öffentlich zugänglich seien. Der Petitionsausschuss ist sich der
finanziellen Notlage einiger Kulturakteure sehr bewusst und teilt daher im Grunde nach auch
die in der Erwiderung des Petenten vorgebrachte Argumentation hinsichtlich einer wirksamen
und dynamischen Anpassung des Kulturbudgets um Kunst und Kultur als Motor
gesellschaftlicher Entwicklungen gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund bittet der
Ausschuss die Petition dem Senat, den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelabgeordneten
zur Kenntnis zu geben, so dass das Vorbringen des Petenten im Rahmen der zukünftigen
Haushaltsaufstellung und der diesbezüglichen parlamentarischen Beratung und
Beschlussfassung Berücksichtigung finden kann.

Eingabe Nr.: L 21/307

Gegenstand: Tätergefährdungsanalysen

Begründung:
Die Petentin fordert eine gesetzliche Reform zum Schutz von Frauen vor Femiziden und
Gewalt. Es müssten verpflichtende Tätergefährdungsanalysen eingeführt werden, um
gefährliche Täter frühzeitig zu identifizieren und an Therapieprogrammen teilnehmen zu
lassen.

Die Petentin richtete sich mit Ihrer Forderung zunächst an den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages. Aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer hinsichtlich der
erhobenen Forderung nach Tätergefährdungsanalysen wurde die Petition den
Landesvolksvertretungen zugeleitet.

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Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der
Senatorin für Inneres und Sport eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Der Petitionsausschuss schließt sich dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
insofern an, dass er mit Nachdruck unterstreicht, dass der Schutz vor Gewalt – insbesondere
von Frauen und ihren Kindern, ein herausragend wichtiges Anliegen ist. Die Senatorin für
Inneres und Sport verweist in der eingeholten Stellungnahme auf den Landesaktionsplan
„Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“, welcher durch
den Bremer Senat im März 2022 beschlossen wurde. Der Landesaktionsplan mache
detaillierte Angaben über die umzusetzenden Ziele und Maßnahmen bezogen auf die
zentralen Kapitel der Konvention. Der dritte Fortschrittsbericht fasse Erfolge zusammen und
gebe Einblick in die Schwerpunkte der federführenden Ressorts im Jahr 2024. Für das Jahr
2025 seien zentrale Mittel mit über einer Millionen Euro verdoppelt worden. Bremen habe den
bislang einzigen Betroffenenbeirat mit Fokus auf die Istanbul-Konvention eingerichtet. Dieser
solle die Umsetzung und Fortschreibung des Landesaktionsplans kritisch begleiten.
Abschließend verweist die Senatorin für Inneres und Sport auf die verschiedenen Projekte der
Ressorts. So habe die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven Verfahren zur
Erkennung und Bearbeitung von Hochrisikofällen der häuslichen Gewalt implementiert, die
Standards zum Gefährdungsmanagement bei der Polizei Bremen überarbeitet und die
Dienstanweisung zum Umgang mit Häuslicher Gewalt und dem Management von
Hochrisikofällen in Bremerhaven in Kraft gesetzt. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass
bereits umfangreiche Maßnahmen im Land Bremen zum Schutz vor Gewalt von Frauen und
ihren Kindern umgesetzt worden sind. Ungeachtet dessen erscheint dem Petitionsausschuss
die Petition geeignet als Material dem Senat, den Fraktionen, der Gruppe und dem
Einzelabgeordneten zur Kenntnis gegeben zu werden, so dass diese in die diesbezüglichen
politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden kann.

Der Ausschuss bittet, folgende Petitionen für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, den Anliegen zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 21/263

Gegenstand: Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung

Begründung:
Der Petent wendet sich gegen die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen
eines möglichen Missbrauchs von öffentlichen Bezeichnungen und Titeln aufgrund von
Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft Bremen durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen
und Verbraucherschutz. Aufgrund der gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren seien ihm
erhebliche Kosten entstanden.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten mehrere Stellungnahmen der
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingeholt, welche dem Petenten

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zur Möglichkeit der Erwiderung übermittelt worden sind. Unter Berücksichtigung dessen stellt
sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Der Petitionsausschuss kann dem Anliegen des Petenten nicht abhelfen. Hintergrund der
Auseinandersetzung des Petenten mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und
Verbraucherschutz ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen über die
Approbation des Petenten als Arzt und über die Gleichwertigkeit seiner Ausbildung. Aus Sicht
der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz lag nach Abschluss des
verwaltungsgerichtlichen Verfahrens der Anfangsverdacht einer Straf