Miroslav Jagatic klagt gegen BSG Chemie Leipzig vor dem Arbeitsgericht Leipzig; könnte bundesweit neue Rechtsprechung schaffen
Ex-Trainer Miroslav Jagatic klagt auf unbefristete Beschäftigung < BSG Chemie Leipzig
Klage eingereicht: Miroslav Jagatic möchte gern über den Juni 2027 hinaus dauerhaft beim Verein angestellt bleiben. (Foto: Christian Donner)
eine Mitteilung des Vorstands der BSG Chemie Leipzig e. V.
Aus aktuellem Anlass informiert die BSG Chemie Leipzig ihre Mitglieder über eine rechtliche Auseinandersetzung mit ihrem ehemaligen Trainer Miroslav Jagatic. Gegenstand ist eine Grundsatzfrage mit möglichen Auswirkungen nicht nur für unseren Verein, sondern die gesamte deutsche Fußballlandschaft.
Seit der Freistellung von Miroslav Jagatic im Dezember 2024 kommt die BSG Chemie ihren vertraglichen Pflichten auf der Grundlage des noch bis zum 30.06.2027 befristeten Arbeitsvertrages nach. Da Miroslav Jagatic bislang kein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, gilt er weiterhin als Angestellter des Vereins und erhält sein volles Gehalt.
Im Juni dieses Jahres hat Miroslav Jagatic nun vor dem Arbeitsgericht Leipzig eine sogenannte Entfristungsklage gegen die BSG Chemie Leipzig mit dem Ziel erhoben, dass das Arbeitsgericht feststellen möge, dass der befristete Arbeitsvertrag nicht aufgrund der Befristung zum 30.06.2027 endet, sondern darüber hinaus auf unbestimmte Zeit fortbesteht.
Rechtlicher Hintergrund ist, dass es für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich eines Sachgrundes bedarf.
Sachgrundlos ist demnach eine Befristung nur auf maximal zwei Jahre zulässig und auf höchsten drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit beschränkt. Zudem darf der Arbeitnehmer zuvor nicht bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden haben.
Wenn die Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht eingehalten werden, kann ein Arbeitsgericht auf Antrag eines Arbeitnehmers feststellen, dass die Befristung unwirksam ist. In diesem Fall bestünde das Arbeitsverhältnis unbefristet weiter. Die Gegenseite vertritt die Ansicht, dass bei den Vertragsverlängerungen jeweils kein Sachgrund für eine Befristung vorgelegen hätte und folglich ein unbefristetes Vertragsverhältnis eingetreten wäre.
Aus Sicht der BSG Chemie Leipzig und zahlreicher anderer Fußballvereine gibt es für die Befristung eines Arbeitsvertrags zwischen Verein und Trainer – auch, wenn dieser schon lange im Verein beschäftigt ist – gute Gründe. Unter anderem, dass ein Trainer nur dann seiner Hauptaufgabe – nämlich seine Spieler zu Spitzenleistungen anzutreiben – nachkommen kann, wenn er über die dafür notwendige Motivationsfähigkeit gegenüber seinen Spielern verfügt. Verfügt er über diese Motivationsfähigkeit nicht mehr (sogenannter Verschleißungstatbestand), müssen Vereine für die Erreichung der gesetzten sportlichen Ziele in der Lage sein, ihren Trainer von seinen Aufgaben zu entbinden und sich von ihm zu trennen.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) definiert diesen Sachgrund als „Eigenart der Arbeitsleistung“.
Aus diesem Grund die Trainerverträge zu befristen, ist deshalb Usus in der gesamten Fußballbranche. Durch die speziellen Anforderungen des Fußballgeschäfts liegt aus Sicht der Vereine stets ein Sachgrund für befristete Traineranstellungen vor, da immer das Risiko besteht, dass ein Trainer seine Mannschaft nicht mehr erreicht und freigestellt werden muss, um – durch einen neuen Trainer – Raum für neue Impulse zu schaffen. Andernfalls wäre ein Verein dazu „verurteilt“, seine Saisonziele zu gefährden, bis hin zum Abstieg in eine niedrigere Spielklasse.
Ein konstruktives Verhältnis von Miroslav Jagatic zu seiner Mannschaft war aus Sicht der sportlichen Entscheidungsträger insbesondere unter Berücksichtigung der Proteste der Mannschaft im Dezember 2024 nicht mehr gegeben; seine Suspendierung damit der logische Schluss.
Dass das Risiko des Verlusts der Motivationsfähigkeit des Trainers gegenüber „seiner“ Mannschaft einen zulässigen Sachgrund für eine Befristung darstellt, genau diese im deutschen Fußball allgemeingültige Auffassung greift Miroslav Jagatic nun juristisch an. Er möchte über den Juni 2027 hinaus im Verein angestellt bleiben.
Eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht zur Streitfrage – und damit eine klare Rechtsprechung – gibt es bisher nicht. Urteile auf Ebene von verschiedene Arbeitsgerichte kamen in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Auffassungen.
Klar ist: Die BSG Chemie Leipzig ist bereit, ihre Rechtsauffassung auch vor höheren Instanzen zu vertreten. Klar ist auch: Eine höchstrichterliche Entscheidung über die Nichtzulässigkeit einer Befristung von Trainerverträgen mit dem Sachgrund „Risiko eines Verlusts der Motivationsfähigkeit des Trainers“ hätte weitgehende Folgen für ganz Fußball-Deutschland. Für Chemie würde sie bedeuten: Miroslav Jagatic bliebe dauerhaft vollbezahlter Angestellter des Vereins.
Dieser Beitrag ist Teil des Sonderausgabe des Mitglieder-Newsletters im Monat August 2026, der für Mitglieder am 16.08.2026 erschien.
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