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title: "Mobiltec AG Swiss Kollokationsplan und Inventar, Heerbrugg; Konkurs fortgeführt gemäß Art. 731b OR"
sdDatePublished: "2026-08-17T06:11:00Z"
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locations:
  - "St. Gallen"
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Mobiltec AG Swiss Kollokationsplan und Inventar, Heerbrugg; Konkurs fortgeführt gemäß Art. 731b OR

Kollokationsplan und Inventar Mobiltec AG Swiss

Kollokationsplan und Inventar Mobiltec AG Swiss Schuldner Mobiltec AG Swiss CHE-206.638.544 Bahnhofstrasse 9 9435 Heerbrugg Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 07.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten Bemerkungen Liquidation nach Art. 731b OR. Die Mobiltec AG Swiss ist mit Entscheid des Kreisgerichtes Rheintal aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR, wird als Konkursverfahren fortgeführt (Art. 731b Abs. 4 OR). Mobiltec AG Swiss CHE-206.638.544 Bahnhofstrasse 9 9435 Heerbrugg Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 07.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten Bemerkungen Liquidation nach Art. 731b OR. Die Mobiltec AG Swiss ist mit Entscheid des Kreisgerichtes Rheintal aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR, wird als Konkursverfahren fortgeführt (Art. 731b Abs. 4 OR).