Herr Avraam Panoudis Veranlagungsverfügungen nach Ermessen St. Margrethen; Zahlung innert 30 Tagen
Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen nach Ermessen
Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen nach Ermessen (Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG) Der Steuerpflichtige, Herr Avraam Panoudis, geb. 12.02.1970, von Griechenland, früher wohnhaft gewesen Sonnenstrasse 8, 9430 St. Margrethen, jetzt wohnhaft in Griechenland, wird aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt: - Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2025 - Direkte Bundessteuer (DBSt) 2025 Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt St. Margrethen zur Einsichtnahme auf. Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuern 2025 und für die Direkte Bundessteuer 2025 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Gemeinde St. Margrethen, IBAN-Nr. CH35 0900 0000 9000 0072 7, BIC: POFICHBEXXX St. Margrethen, 13.08.2026 Gemeindesteueramt St. Margrethen