Daniel Wiemann Festsetzung Zwangsgeld Staßfurt; Fristen laufen nach Bekanntmachung
SLK-06-06-1523; 2026-01-28 Salzlandkreis
Der Landrat
Benachrichtigung über eine Öffentliche Zustellung gem. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) in Verbindung mit § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA)
Datum und Art der Bekanntmachung der öffentlichen Benachrichtigung: Datum (Wird von StS 06 ausgefüllt!) 17.08.2026 Art Auf der Internetseite des Salzlandkreises.
Salzlandkreis | Öffentliche Zustellungen
Veröffentlichende Behörde: konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit Salzlandkreis 32 FD Ordnung und Straßenverkehr
Name und letzte bekannte Anschrift der Zustellungsadressatin/des Zustellungsadressaten: Bitte auswählen! Vorname und Name Daniel Wiemann Straße und Hausnummer Lange Str. 12 PLZ Ort 39418 Staßfurt
Datum und Aktenzeichen des Dokuments (welches öffentlich zugestellt werden soll): Datum 06.08.2026 Aktenzeichen RA L-KJ1994 GB 06.08.2026
Bezeichnung des Dokuments (Betreff des Dokuments): Festsetzung Zwangsgeldes
Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann: konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit Salzlandkreis 32 FD Ordnung und Straßenverkehr Ansprechpartner Frau Ratsch Standort Bernburg Zimmernummer Zi.101a Telefonnummer 03471 684-2000/ E-Mail kfz-bbg@kreis-slk.de Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Kalistr. 11 06406 Bernburg Allgemeine Sprechzeiten Montag 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
SLK-06-06-1523; 2026-01-28
Der Zustellungsadressatin/Der Zustelladressat hat die Möglichkeit, das Dokument nach vorherigen Terminvereinbarung abzuholen und kann mit der bearbeitenden Behörde in Verbindung treten. Zur Aushändigung des Schriftstückes ist eine Identifikation durch ein gültiges Personaldokument notwendig.
Grund für die öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 VwZG: Die postalische Zustellung an den Adressaten verlief erfolglos. Der gegenwärtige Aufenthaltsort ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich.
Hinweis zu Rechtsfolgen der öffentlichen Zustellung: Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
gez.: Ratsch
32 FD Ordnung und Straßenverkehr