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title: "Der Rat der Gemeinde Rastdorf beschloss Bebauungsplan Nr. 14.1 'Hauptstraße Erweiterung' in Rastdorf; Ab sofort rechtskräftig."
sdDatePublished: "2026-08-17T16:05:00Z"
source: "https://www.sgwerlte.de/medien/dokumente/bekanntmachung_bplan_14_1_rastdorf.pdf?20260817165913"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
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locations:
  - "Werlte"
  - "Lower Saxony"
  - "Emsland"
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Der Rat der Gemeinde Rastdorf beschloss Bebauungsplan Nr. 14.1 'Hauptstraße Erweiterung' in Rastdorf; Ab sofort rechtskräftig.

Gemeinde
Rastdorf
Rastdorf
, den
17 .08.2026
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses über den
Bebauungsplan Nr. 14.1
„Hauptstraße Erweiterung
“
Der Rat der Gemeinde
Rastdorf
hat in seiner Sitzung am
04.06.2026 den Bebauungsplan
Nr.
14.1
„Hauptstraße Erweiterung
“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB
bekannt gemacht.Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan
d argestellt. (Quelle:
Auszug aus dem Geobasisdaten des Landesamtes für
Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
).
Mit
dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr.
14.1
„ Hauptstraße
Erweiterung
“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr.
14.1
„Hauptstraße Erweiterung
“ einschließlich Begründung
inkl.
Umweltgutachten und
Anlagen
lieg
tgem. § 10 Abs. 3 BauGB ab sofort zu jedermanns
Einsichtnahme
öffentlich aus und können während der Dienststunden im Bürgerbüro
der Gemein
de
Rastdorf
, Am Sportplatz 1, 26901 Rastdorf
, eingesehen werden.
Auskünfte über den Inhalt des Planes können auf Verlangen während der allgemeinen

Seite 2 der Bekanntmachung der Gemeinde
Rastdorf
Bebauungsplan Nr.
14.1
„Hauptstraße Erweiterung
“ , vom 17
.08.2026
Service
zeiten ( montags und mittwochs von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr sow
ie freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
) erteilt werden.
Darüber hinaus
können die genannten Unterlagen
gemäß
§ 10 a Abs. 2 BauGB auf der
Homepage der Samtgemeinde Werlte unter
www.sgwerlte.de
> Wirtschaft & Bauen >
Bauleitplanung (rechtskräftig) > Bebauungspläne > Gemeinde
Rastdorf
sowie über das
zentrale Internetportal des
Landes Niedersachsen unter
https://uvp.niedersachsen.de
eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39
– 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über
das Erlöschen von Entschädigungsansprächen bei nicht fristgem
äßer Geltendmachung
wird hing
ewiesen. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens
- und Formvorschriften, eine
unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vors
chriften
über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der
Stadt Werlte geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Der Bürgermeister

Moorkamp
ausgehängt am:
  17.08.2026
abgenommen am: