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title: "ZHAW School of Management and Law – Kernziele Bachelorstudiengang Angewandtes Recht – Herbstsemester 2026; Assessment als Eignungsprüfung"
sdDatePublished: "2026-08-17T05:14:00Z"
source: "https://www.zhaw.ch/storage/sml/bachelor/Kernziele-Bachelor-Angewandtes-Recht_ZHAW-SML.pdf"
topics:
  - name: "education"
    identifier: "medtop:05000000"
locations:
  - "Switzerland"
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ZHAW School of Management and Law – Kernziele Bachelorstudiengang Angewandtes Recht – Herbstsemester 2026; Assessment als Eignungsprüfung

Kernziele BSc Angewandtes Recht

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School of
Management and Law
Kernziele Bachelorstudiengang Angewandtes Recht
gültig ab Studienbeginn Herbstsemester 2026
1. Positionierung und Aufbau des Studiengangs
Der Bachelorstudiengang Angewandtes Recht (180 ECTS) ist berufsqualifizierend für ju-
ristische Tätigkeiten, die keinen Masterabschluss oder eine Anwaltszulassung erfordern. Er
bereitet zudem auf ein juristisches Masterstudium an einer Universität vor. Die Kernziele sind
auf die entsprechenden berufsrelevanten Kompetenzen und universitären Anforderungen aus-
gerichtet.
Der Studiengang ist in ein Assessment (60 ECTS) und Hauptstudium (120 ECTS) unterteilt.
Dem Assessment kommt neben der Vermittlung von Grundlagen die Funktion einer Eignungs-
prüfung zu. Im Hauptstudium werden die Grundlagen erweitert und vertieft und die Berufsbe-
fähigung sichergestellt.
Die Module des Studiengangs gehören entweder zum Lernbereich juristische Fachkompe-
tenz (120 ECTS, davon 42 ECTS im Assessment) oder zum Lernbereich juristische Sprach-
und Methodenkompetenz (60 ECTS, davon 18 ECTS im Assessment).
2. Assessment
Im Assessment erwerben die Studierenden die fachlichen, sprachlichen und methodischen
Grundlagen, die für einen erfolgreichen Übertritt ins Hauptstudium erforderlich sind. Dem As-
sessment kommt die Funktion einer Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Ange-
wandtes Recht zu.
Kernziele des Assessments sind für beide Lernbereiche:
−Vorgaben- und Fristwahrung: Die Studierenden können studien- und modulorganisato-
rische Vorgaben und Fristen selbständig einhalten.
−Nutzung von juristischen Lernressourcen: Die Studierenden können die bereitgestellten
juristischen Lernressourcen zielgerichtet nutzen und sich, wo erforderlich, selbständig
zusätzliche Informationen beschaffen.
−Steuerung des juristischen Lernprozesses: Die Studierenden können ihr juristisches Ler-
nen systematisch an den Lernzielen der Module ausrichten, um die prüfungsrelevanten
Kompetenzen effizient und effektiv zu erwerben.
Kernziele des Lernbereichs juristische Fachkompetenz im Assessment sind:
−Grundlegende juristische Fachkompetenz: Die Studierenden können grundlegende In-
halte aus Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht sowie zentrale rechtliche Prinzi-
pien und Strukturen korrekt darlegen, verknüpfen und auf Fälle anwenden.
−Effiziente Herausarbeitung juristisch wesentlicher Informationen: Die Studierenden kön-
nen juristische Texte und Sachverhalte effizient analysieren sowie die wesentlichen Aus-
sagen rasch erfassen und juristisch einordnen.
−Abruf und Anwendung juristischen Wissens unter Zeitdruck: Die Studierenden sind auch
bei Zeitdruck in der Lage, ihr juristisches Wissen zuverlässig abzurufen und in verständ-
licher Weise auf Fragen und Probleme anzuwenden.

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Kernziele des Lernbereichs juristische Sprach- und Methodenkompetenz im Assessment
sind:
− Grundlegende juristische Schreibkompetenz: Die Studierenden können präzise, klar
strukturierte und sprachlich korrekte juristische Texte selbständig verfassen.
− Grundlegende juristische Arbeitsmethodik: Die Studierenden können juristische Prob-
lemstellungen in methodischer und strukturierter Weise bearbeiten und die dafür erfor-
derlichen juristischen Quellen recherchieren.

3. Hauptstudium
Im Hauptstudium erweitern und vertiefen die Studierenden ihre Grundlagen so, dass sie über
die fachlichen, sprachlichen und methodischen Fähigkeiten verfügen, die für einen erfolgrei-
chen Studienabschluss erforderlich sind. Das Hauptstudium dient der systematischen Ausbil-
dung der juristischen Berufsbefähigung.
Kernziele des Hauptstudiums sind für beide Lernbereiche:
− Beschaffung und Verarbeitung juristischer Quellen: Die Studierenden können juristische
Quellen selbstständig und zielgerichtet recherchieren, bewerten und für die Bearbeitung
eigener oder vorgegebener Rechtsfragen unter Einhaltung rechtswissenschaftlicher
Standards nutzen.
− Steuerung des juristischen Arbeitsprozesses: Im Hinblick auf ein Arbeitsprodukt, das den
rechtswissenschaftlichen Anforderungen genügt, können die Studierenden ihren juristi-
schen Arbeitsprozess eigenverantwortlich organisieren, kritisch überprüfen und bei Be-
darf anpassen.
Kernziele des Lernbereichs juristische Fachkompetenz im Hauptstudium sind:
− Erweiterte und vertiefte juristische Fachkompetenz: Die Studierenden können erweiterte
und vertiefte Inhalte aus Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht erläutern, vernet-
zen und auf komplexe Sachverhalte anwenden.
− Juristische Analyse und Schwerpunktsetzung: Die Studierenden können in komplexen
juristischen Texten und Sachverhalten wesentliche Aspekte rasch identifizieren, gemäss
ihrer Bedeutung priorisieren und in eine strukturierte rechtliche Analyse überführen.
− Differenzierte juristische Argumentation: Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsent-
wicklung können die Studierenden fremde Argumente strukturiert und differenziert dar-
stellen und gegeneinander abwägen sowie eigene Standpunkte entwickeln.
Kernziele des Lernbereichs juristische Sprach- und Methodenkompetenz im Hauptstu-
dium sind:
− Juristische Textsortenkompetenz: Die Studierenden können zentrale juristische Texts-
orten selbständig so verfassen, dass sie sprachlich und methodisch den Anforderungen
der juristischen Praxis entsprechen.
− Mündliche juristische Kommunikation: Die Studierenden können rechtliche Positionen
mündlich präzis, überzeugend sowie adressaten- und situationsgerecht begründen und
vertreten.