Eine Mitarbeiterin (ledig) in Deutschland wird ab 01.01.27 versicherungspflichtig; Arbeitszeitaufstockung als Auslöser der Pflichtversicherung
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Elternzeit Von: R. Piel am 18.08.2026 Eine Mitarbeiterin (ledig) war ab 01.01.2022 als Firmenzahlerin versichert. Da sie ledig ist, musste sie während der Elternzeit vom ersten Kind freiwillige Beiträge bezahlen. Ab 19.12.25 hat sie ihre Arbeitszeit auf 70% reduziert und wurde somit versicherungspflichtig. Ab 01.07.26 hat sie wieder ihre Arbeitszeit auf 100% erhöht und liegt dem Grunde nach wieder über der JAE – die Ummeldung wird damit vermutlich grds. zum 01.01.27 greifen? Aktuell ist sie wieder schwanger und ihr voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 24.10.26, Schutzfristbeginn der 12.09.26. Wird die Mitarbeiterin (trotz Schutzfirst ab 12.09.26) aufgrund der Aufstockung der Arbeitszeit (von 100% seit 01.07.26) ab 01.01.27 versicherungsfrei? Wenn ja, wird sie vermutlich umgemeldet und muss während der Elternzeit wieder freiwillige Beiträge bezahlen? Wann müsste die Arbeitszeit reduziert werden, damit sie ab 01.01.27 versicherungspflichtig bleibt (und damit die Beitragspflicht während Elternzeit umgeht)? Antworten
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Eine Mitarbeiterin (ledig) war ab 01.01.2022 als Firmenzahlerin versichert. Da sie ledig ist, musste sie während der Elternzeit vom ersten Kind freiwillige Beiträge bezahlen. Ab 19.12.25 hat sie ihre Arbeitszeit auf 70% reduziert und wurde somit versicherungspflichtig. Ab 01.07.26 hat sie wieder ihre Arbeitszeit auf 100% erhöht und liegt dem Grunde nach wieder über der JAE – die Ummeldung wird damit vermutlich grds. zum 01.01.27 greifen? Aktuell ist sie wieder schwanger und ihr voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 24.10.26, Schutzfristbeginn der 12.09.26.
Wird die Mitarbeiterin (trotz Schutzfirst ab 12.09.26) aufgrund der Aufstockung der Arbeitszeit (von 100% seit 01.07.26) ab 01.01.27 versicherungsfrei? Wenn ja, wird sie vermutlich umgemeldet und muss während der Elternzeit wieder freiwillige Beiträge bezahlen?
Wann müsste die Arbeitszeit reduziert werden, damit sie ab 01.01.27 versicherungspflichtig bleibt (und damit die Beitragspflicht während Elternzeit umgeht)?