ver.di Arbeitsmarkttagung am 6.10.2026 Berlin

Perspektive Zukunft: Neue Wege auf dem Ausbildungsmarkt ver.di-Arbeitsmarkttagung am 6.10.2026 in Berlin

Organisatorische Hinweise

Seite 1 von 2 / Stand: 17.08.2026 ORGANISATORISCHE HINWEISE Anmeldung Anmeldungen erbitten wir per digitalem Formular (https://t1p.de/ANMELDUNG-AMP-Tagung); Anmeldeschluss ist der 22. September 2026. Anmeldebestätigungen werden automatisch versendet. Wir behalten uns vor, die Anmeldeliste bei Erreichen der Kapazitätsgrenze – auch vor Ablauf der Anmeldefrist – zu schließen. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich. Sollte eine zusätzliche Unterstützung oder spezielle Anpassungen benötigt werden, bitten wir um frühzeitige Kontaktaufnahme. Kosten Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Entstandene Kosten für die An-/Abreise werden nach Maßgabe der Reisekostenrichtlinie von ver.di erstattet (https://t1p.de/verdi- Reisekosten-RL). Zur Abrechnung mit ver.di liegen am Tag der Veranstaltung entsprechende Formulare aus (Reisekostenabrechnungen). Bitte dringend auch die Regelungen unter Punkt „Pkw“ beachten. Verhinderung/Absage Die Anmeldung ist verbindlich und bei einer kurzfristigen Absage können Kosten entstehen, die wir bei Nichtteilnahme in Rechnung stellen. Wir bitten daher, uns im Falle einer Verhinderung unbedingt rechtzeitig zu benachrichtigen (arbeitsmarktpolitik@verdi.de). Übernachtung Wir haben ein Zimmerkontingent im IntercityHotel Berlin Ostbahnhof, Am Ostbahnhof 5, 10243 Berlin gebucht. Zimmerbedarfe bitte über den digitalen Anmeldebogen übermitteln. Veranstaltungsort ver.di-Bundesverwaltung

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

Raum Aida/Othello (Basisgeschoss)

ver.di-Arbeitsmarkttagung am 6.10.2026 in Berlin Organisatorische Hinweise

Seite 2 von 2 / Stand: 17.08.2026 Anreise ÖPNV

ab Berlin Hbf mit S3, S5, S7, S9 bis Ostbahnhof (5 Halte), von dort noch ca. 700 m zu Fuß zur ver.di-Bundesverwaltung

Pkw

Im Fall der Anreise mit einem privaten Kfz bitten wir dringend, die ver.di- Reisekostenrichtlinie zu berücksichtigen (https://t1p.de/verdi-Reisekosten-RL).

Kurzfassung: Kilometergeld wird nur für Fahrten mit einer Entfernung zum Reiseziel von weniger als 300 Kilometern gezahlt. In Ausnahmefällen bei größeren Entfernungen; hierbei bedarf es aber zwingend einer vorherigen Beantragung und Genehmigung durch uns (arbeitsmarktpolitik@verdi.de).

Wenn kein Kilometergeld gezahlt werden kann, werden alternativ die Kosten erstattet, die eine Anreise per Bahn gekostet hätte. Hierzu ist in jedem Fall ein Beleg der fiktiven Bahnkosten der Reisekostenabrechnung beizufügen.

Parkplätze

Es können keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. In der Umgebung des Veranstaltungsortes gibt es keine kostenfreien Parkplätze (Parkraumbewirtschaftung). Freistellung Eine Freistellung für diese Veranstaltung nach § 37 Absatz 6 BetrVG, § 54 Absatz 1 BPersVG sowie § 179 Abs. 4 und 8 des SGB IX, analog Landespersonalvertretungsgesetze und Regelungen für Mitarbeitervertretungen, ist möglich.