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title: "NRF meldet Tötung des Taliban-Gouverneurs von Faizabad in Badakhshan durch Anschlag; Widerstandsführung stärkt Position in Badakhshan und Umgebung"
sdDatePublished: "2026-08-18T01:30:00Z"
source: "https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2026/briefingnotes-kw34-2026.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=3"
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NRF meldet Tötung des Taliban-Gouverneurs von Faizabad in Badakhshan durch Anschlag; Widerstandsführung stärkt Position in Badakhshan und Umgebung

Briefing Notes - KW 34/2026

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Briefing Notes
Gruppe 62 – Informationszentrum Asyl und Migration
Disclaimer
Die Veröffentlichung der Briefing Notes erfolgt jeweils montags und umfasst die Berichterstattung bis
einschließlich Freitag der Vorwoche.

17. August 2026
Afghanistan
Sicherheitslage
Laut Medienberichten finden seit dem 11.08.26 in der Provinz Badachschan heftige Kämpfe zwischen den
Taliban und den Kämpfern des abtrünnigen Taliban-Kommandeurs Juma Khan Fateh (vgl. BN v. 06.07.26)
statt. Fünf Taliban sollen dabei getötet und 16 verletzt worden sein. Betroffen sei der Bezirk Nusay; Fateh
habe dort seine Männer sowie die Anwohner zum Kampf gegen die Taliban aufgerufen. Berichten zufolge,
haben Fateh-treue Kräfte einen Helikopter der Taliban abgeschossen und zwei Außenposten der Taliban in
den Gebieten Doabi und Sarkoh eingenommen. Auch Shurian, Joy Dara und Shakh Dara sowie weite Teile
des ländlichen Nusay sollen nicht mehr unter Kontrolle der Taliban sein. Das Zentrum von Nusay befinde
sich allerdings weiterhin in deren Hände. Die Taliban sollen Luftangriffe mit Helikoptern auf die Positionen
der Fateh-Kämpfer geflogen und Verstärkungstruppen aus Kunduz, Balkh und Kabul nach Badachschan
entsandt haben. Die Nationale Widerstandsfront von Afghanistan (NRF) meldete, dass sie am 13.08.26 bei
einem Anschlag den Taliban-Gouverneur der Provinzhauptstadt Faizabad (Badachschan) und seine
Bodyguards getötet hat. Aktivitäten von Widerstandsgruppen hatten zuletzt landesweit und insbesondere in
Badachschan zugenommen (vgl. BN. v. 20.07., 27.07. und 03.08.26). Der Pressesprecher der Taliban, Zabiullah
Mujahid, sagte in einem Interview, dass Pakistan den Aufstand der Widerstandsgruppen in Badachschan
unterstützt. Pakistan sei auch für den Fall des Bezirks Yaftal verantwortlich (vgl. BN v. 20.07.26).
Meldungen zufolge haben die Taliban in Kabul elf Personen unter dem Vorwurf des bewaffneten
Eindringens getötet. Vier der Personen wurden laut Taliban im 18., sieben weitere im 8. Polizeibezirk in
Kabul getötet. Laut Richard Bennett, dem UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in
Afghanistan, gibt es „ernsthafte Bedenken“ hinsichtlich des Tathergangs.1
Äthiopien
Meldung über Zwangsrekrutierung in Oromia
Einem Medienbericht zufolge steigt im Zuge der angespannten Sicherheitslage in Gesamt-Äthiopien die
Anzahl an Zwangsrekrutierungen in der Verwaltungsregion Oromia. Ähnliches war bisher hauptsächlich aus
Tigray bekannt (vgl. BN v. 01.06. u.13.07.26). In Oromia würden nun zumeist nicht identifizierte Akteure

2
Zivilisten, darunter auch Minderjährige, auf der Straße aufgreifen und an unbekannten Orten festhalten. In
einigen Fällen würden sie für die Freilassung der Betroffenen Lösegeld von ihren Familien erpressen. Als
Täter kämen das äthiopische Militär, regionale Milizen oder andere bewaffnete Gruppen in Frage.2
Guinea
Aktivist verschwunden
Der Aktivist Bella Bah ist am 08.08.26 an seinem Arbeitsort, einer Schule in Conakry, verschwunden. Laut
Medienberichten bezeugen mehrere Personen, dass Bah, der als Lehrer arbeitet, von uniformierten und
vermummten Männern der Gendarmerie entführt wurde. Weitere Informationen seien seitdem nicht
bekannt geworden. Auf eine Anfrage bzgl. der Entführung hätten die Behörden nicht reagiert. Bah sei für
seine kritischen Stellungnahmen bekannt und habe regelmäßig in den sozialen Medien gesellschaftliche und
politische Themen angesprochen. So hätte er am Tag vor der Entführung in einem Beitrag den obersten
Imam der Großen Moschee in Conakry, El Hadj Mamadou Saliou Camara, kritisiert. Aufgrund der kritischen
Reaktionen darauf habe Bah jedoch angekündigt, diesen zurückzuziehen. Camara soll am 11.08.26 in einem
Beitrag in den sozialen Medien Bah vergeben und dessen Freilassung gefordert haben. Die Zahl an
entführten Personen hat seit dem Militärputsch im September 2021 stark zugenommen. Eine im Juli 2026
veröffentlichte Untersuchung dokumentiert seitdem 35 Entführungen (vgl. BN v. 13.07.26).3
Indien
Jharkhand: Studierendenproteste für Reform des Prüfungssystems
Laut Medienberichten, ging die Polizei am 10.08.26 in Jharkhand mit Schlagstöcken, Tränengas und
Wasserwerfern repressiv gegen Demonstrierende vor, die nach bereits mehrtägigen Protesten zum Landtag
marschierten. Demnach forderten sie eine grundlegende Reform des Prüfungssystems im Bundesstaat.
Gegen 100 namentlich bekannte und 500 nicht identifizierte Protestierende seien Ermittlungsverfahren
eingeleitet worden. Berichten zufolge ist ein zentraler Akteur der Proteste Devendra Nath Mahto, ein
führendes Mitglied der Jharkhand Lok Morcha (JLKM). Mahto habe sich in einem mehrtägigen Hungerstreik
befunden und sei aufgrund seines stark verschlechterten Gesundheitszustands zusammen mit vier weiteren
hungerstreikenden Studierenden in ein Krankenhaus eingewiesen worden. Sechs Verhandlungsrunden mit
der Regierung und den Studierenden seien bereits gescheitert, sodass die Proteste vorerst weitergehen
würden.
Die JLKM ist eine regionale politische Partei, die aus der Bhasha-Khatiyan-Bewegung hervorgegangen ist. Im
August 2024 wurde die Partei offiziell als JLKM bei der Wahlkommission Indiens registriert. Die von Jairam
Kumar Mahato geführte JLKM gilt als neue, aufstrebende Kraft in der Politik Jharkhands, die besonders die
Anliegen der Jugend und der lokalen Bevölkerung vertritt.4
Irak
KR-I: Fortdauernde Drohnenangriffe auf kurdisch-iranische Oppositionsgruppen
In der KR-I ist es lokalen Medienberichten zufolge wiederholt zu Drohnen- und Raketenbeschuss auf
Einrichtungen kurdisch-iranischer Oppositionsgruppen gekommen.
Am 11.08.26 wurden demnach Stellungen der Komala KTP (Komala Kurdistan Toilers‘ Party, dt.
Arbeiterpartei) im Alana-Tal im Unterbezirk Khalifan (Bezirk Rawandiz, Gouvernement Erbil), rd. 130 km
nordöstlich der Stadt Erbil, von Raketen getroffen. Einem Sprecher der Organisation zufolge wurden zwei
Personen leicht verletzt. Am 12.08.26 seien vier Drohnen in den Unterbezirken Khalifan und Harir sowie im
Bezirk Soran eingeschlagen. Dabei sei in Soran ein ziviles Gebäude getroffen worden. Verletzte habe es nicht
gegeben.
Am 14.08.26 wurden nach Angabe der sog. Anti-Terror-Behörde der KR-I mindestens drei Drohnen über der
Hauptstadt Erbil durch Luftverteidigungssysteme abgeschossen. Verletzt wurde demnach niemand. Der

3
Statistik eines in Erbil ansässigen Medienhauses zufolge wurden seit Ende Februar 2026 über 950 Orte in der
KR-I zum Ziel von Drohnen- und Raketenangriffen. Mit Stand Anfang August 2026 wurden dabei 32
Menschen getötet und 154 verletzt.5
Belegung in Gefängnissen der KR-I
Berichten eines in Erbil und Bagdad ansässigen Medienhauses zufolge sind nach Angaben des
Generaldirektors der Justizvollzugsanstalten der KR-I in den derzeit sechs Gefängnissen rd. 6.200 Personen
inhaftiert, unter ihnen auch 539 zum Tode Verurteilte. In der Frauen- und Jugendvollzugsanstalt in
Sulaimaniyya sind nach Angaben des Leiters der Einrichtung derzeit 72 Frauen inhaftiert, von denen 14 zum
Tode verurteilt sind.
Die NGO Irakisches Justiznetzwerk für Gefangene (JNP, Iraq‘s Justice Network for Prisoners) kritisierte
bereits seit Ende 2024 wiederholt die Zustände in irakischen Gefängnissen. Umfangreiche Erhebungen, wie
sich die Situation hinsichtlich der Zustände und Überbelegung der Justizvollzugsanstalten seit Inkrafttreten
der Änderung des Generalamnestiegesetzes von Januar 2025 entwickeln, liegen zum derzeitigen Zeitpunkt
nicht vor.6
Sicherheitslage: Vorgehen gegen IS-Stellungen
Unter Berufung auf staatliche Stellen berichten Medien über Militäreinsatze gegen IS-Einrichtungen am
10.08.26 im Gouvernement Kirkuk.
Am 11.08.26 seien drei Militärangehörige im Bezirk Dakuk (Gouvernement Kirkuk) bei einer Patrouille durch
landwirtschaftliches Gebiet nahe der Einsatzziele des Vortages durch einen Sprengsatz verletzt worden.
Sicherheitskreise vermuten einen Zusammenhang zu dem intensiven Vorgehen gegen verbliebene IS-Zellen
am Vortag sowie seit Anfang Juli 2026 im Gouvernement Kirkuk. Trotz der territorialen Niederlage 2017
stellt der IS weiterhin eine Sicherheitsbedrohung dar, insbesondere in den umstrittenen Gebieten zwischen
Erbil und Bagdad, die sich über die Gouvernements Diyala, Kirkuk, Nineva und Salah al-Din erstrecken.7
Iran
Gerichtsurteile im Rahmen der Proteste von Januar 2026
Laut Medienberichten vom 12.08. und 13.08.26 wurde eine studentische Aktivistin und ein studentischer
Aktivist nach ihrer Festnahme im Rahmen der landesweiten Proteste im Januar 2026 (vgl. BN v. 12.01.26) zu
jeweils fünf Jahren Haft verurteilt. Die Aktivistin sei vom Revolutionsgericht in Teheran wegen
„Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“ verurteilt worden. Außerdem sei ihr ein
zweijähriges Reiseverbot sowie ein zweijähriges Verbot der Nutzung sozialer Medien auferlegt worden. Die
Anklagepunkte gegen den Aktivisten, bei welchem es sich um den Ehemann der Aktivistin ist handeln soll,
seien nicht bekannt.
Weiter wurde einem Pressebericht vom 13.08.26 und einer iranisch-kurdischen Menschenrechtsorganisation
mit Sitz in Norwegen vom 12.08.26 zufolge eine 21-jährige Studentin aus Qorveh in der Provinz Kurdistan
ebenfalls im Rahmen der Proteste festgenommen. Demnach wurde sie vom Strafgericht von Qorveh wegen
„Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“ und „Widerstands gegen Beamte in Ausübung ihrer
Pflichten“ zu einem Jahr Haft und 31 Peitschenhieben verurteilt. Zusätzlich sei sie zu zwei Jahren Exil in der
Stadt Zabol (Provinz Sistan und Belutschistan) aufgrund von „Propaganda gegen den Staat“ sowie
„Vereinigung und Verschwörung zur Begehung einer Straftat gegen die innere Sicherheit“ einer Geldstrafe
von 120 Millionen Toman (rd. 757 EUR, Stand: 14.08.26) verurteilt worden.8
Je zwei Jahre Haft für Starlink-Verkäufer
Presseberichten vom 11.08. und 13.08.26 zufolge wurden zwei Männer aus Bukan in der Provinz West-
Aserbaidschan vom Strafgericht Bukan zu jeweils zwei Jahren Freiheitsstrafe wegen „Kaufs und Verkaufs von
Starlink-Satellitenausrüstung“ verurteilt. Die beiden Männer seien am 30.01.26 von Mitgliedern des
Geheimdienstministeriums festgenommen worden und hätten 52 Tage in einer Haftanstalt des
Geheimdienstministeriums verbracht. Wie eine iranisch-kurdischen Menschenrechtsorganisation am

4
10.08.26 berichtete, wurde den Inhaftierten der Zugang zu einem Rechtsbeistand und Familienbesuchen
verwehrt. Zudem seien sie körperlicher und psychischer Folter ausgesetzt gewesen, bevor sie am 23.03.26 in
das Bukan-Gefängnis verlegt worden seien. Die Angaben lassen sich nicht unabhängig verifizieren.
Seit der „Frauen, Leben, Freiheit“-Bewegung vom September 2022 soll die Zahl der Starlink-
Internetterminals in Iran auf schätzungsweise 100.000 gestiegen sein. Der Kauf, Verkauf und Betrieb von
Starlink-Geräten sei im Land nach wie vor verboten und gemäß Art. 5 des Gesetzes zur „Verschärfung der
Strafen für Spione und Kollaborateure mit feindlichen Staaten“ strafbar. Die Durchsetzung der Vorschriften
wurde nach dem 12-Tage-Krieg im Juni 2025 und der Verabschiedung des Gesetzes am 28.09.25 verschärft.9
Jemen
Angriffe der Houthi; Kämpfe mit den jemenitischen Streitkräften
Am 11.08.26 wurde Medienberichten zufolge bei einem Angriff mit ballistischen Raketen auf das Frachtschiff
Tihama in der Meerenge Bab al-Mandab sechs Personen getötet und zehn weitere verletzt. Medienberichten
zufolge kam es wie in der Vorwoche (vgl. BN v. 10.08.26) zu mehreren Angriffen der Houthi auf
Einrichtungen der Streitkräfte der international anerkannten Regierung (IaR). Bei einem erneuten Angriff
am 07.08.26 im Gouvernement Ma’rib seien zwei weitere Personen getötet und 14 verletzt worden.
Am 09.08.26 kam es Berichten zufolge zu Angriffen der Houthi auf die von der IaR kontrollierte Hafenstadt
Mokka (Gouvernement Ta’izz) im Südwesten des Landes.