HIV Kanton Bern verpasst Grundsatzreform der Kirchensteuer in Bern; 80% der Erträge stammen von 3% der Unternehmen.
Medienmitteilung Bern, 18. August 2026
SAK verpasst Chance für echte Reform der Kirchensteuer für Unternehmen
Der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (HIV Kanton Bern) nimmt den Vorschlag der grossrätlichen Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer für juristische Personen mit Enttäuschung zur Kenntnis. Zwar anerkennt die Kommission die berechtigten Anliegen der Berner Unternehmen, verzichtet jedoch abermals darauf, die notwendige Grundsatzreform anzugehen. Kernproblem bleibt ungelöst Die SAK begründet ihren Vorschlag damit, den Anliegen der Unternehmen und den Interessen der Kirchgemeinden gleichermassen Rechnung zu tragen. Tatsächlich bleibt jedoch das zentrale Problem unangetastet: Unternehmen werden weiterhin verpflichtet, Kirchensteuern zu entrichten, unabhängig davon, ob sie die betreffenden Institutionen unterstützen wollen oder nicht. Damit verpasst die Kommission die Chance, eine zeitgemässe Lösung zu schaffen. Ungerechte Belastung wird fortgeführt Besonders problematisch ist, dass die SAK die ungleiche Lastenverteilung nicht korrigiert. Rund 80 Prozent der Erträge aus der Kirchensteuer stammen von lediglich etwa 3 Prozent der Unternehmen. Diese Unternehmen finanzieren einen Grossteil des Systems, ohne Einfluss auf die Mittelverwendung oder eine Wahlmöglichkeit zu haben. Die von der SAK vorgeschlagene lineare Entlastung ändert nichts an dieser grundsätzlichen Schieflage. Finanzielle Ausgangslage der Kirchgemeinden erlaubt Reformen Die Diskussion wird weiterhin stark von befürchteten Einnahmeausfällen geprägt. Dabei zeigt der Bericht des Regierungsrates, dass die Kirchgemeinden insgesamt über eine solide finanzielle Basis verfügen. In den vergangenen Jahren erzielten sie regelmässig positive Jahresergebnisse in der Grössenordnung von rund 30 Millionen Franken. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, weshalb alternative Finanzierungsmodelle kaum vertieft geprüft wurden. Mögliche Effizienzsteigerungen, verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kirchgemeinden, gezieltes Fundraising oder freiwillige Beiträge von Unternehmen und Privatpersonen wurden nicht systematisch untersucht. Gerade in einer Zeit, in der zahlreiche Institutionen erfolgreich auf freiwillige Unterstützung, Sponsoring und projektbezogene Partnerschaften setzen, sollte auch den Kirchen mehr Vertrauen in ihre gesellschaftliche Verankerung entgegengebracht werden.
Freiwilligkeit statt Zwangsabgabe Der HIV hält weiterhin daran fest, dass kirchliche und gesellschaftliche Leistungen anerkannt und wertgeschätzt werden. Die Frage ist jedoch nicht, ob diese Leistungen wichtig sind, sondern wie sie finanziert werden sollen. Eine freiwillige Lösung ist rechtlich möglich und entspricht dem Grundsatz, dass Unterstützung dort erfolgt, wo Überzeugung und Identifikation vorhanden sind.
Jetzt ist der Grosse Rat gefordert Der HIV fordert den Grossen Rat auf, die Vorschläge der SAK kritisch zu prüfen und die ursprüngliche Reformdiskussion nicht auf die Frage einer blossen «Ausfällediskussion» zu beschränken. Die aktuelle Debatte bietet die Möglichkeit, die Kirchensteuer für juristische Personen an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen.
Weitere Informationen: Henrik Schoop, Direktor HIV Kanton Bern, 079 790 30 48