---
title: "HIV Kanton Bern verpasst Grundsatzreform der Kirchensteuer in Bern; 80% der Erträge stammen von 3% der Unternehmen."
sdDatePublished: "2026-08-18T14:25:00Z"
source: "https://www.bern-cci.ch/files/kantonalverband/medienmitteilungen/communiques-deutsch/2026-08-18_Medienmitteilung-Kirchensteuer.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
locations:
  - "Bern"
  - "Bern-Mittelland"
---


HIV Kanton Bern verpasst Grundsatzreform der Kirchensteuer in Bern; 80% der Erträge stammen von 3% der Unternehmen.

Medienmitteilung
Bern, 18. August 2026

SAK verpasst Chance für echte Reform der Kirchensteuer für Unternehmen

Der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (HIV Kanton Bern) nimmt den Vorschlag der
grossrätlichen Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) zur Weiterentwicklung der
Kirchensteuer für juristische Personen mit Enttäuschung zur Kenntnis. Zwar anerkennt die Kommission
die berechtigten Anliegen der Berner Unternehmen, verzichtet jedoch abermals darauf, die
notwendige Grundsatzreform anzugehen.
Kernproblem bleibt ungelöst
Die SAK begründet ihren Vorschlag damit, den Anliegen der Unternehmen und den Interessen der
Kirchgemeinden gleichermassen Rechnung zu tragen. Tatsächlich bleibt jedoch das zentrale Problem
unangetastet: Unternehmen werden weiterhin verpflichtet, Kirchensteuern zu entrichten, unabhängig
davon, ob sie die betreffenden Institutionen unterstützen wollen oder nicht. Damit verpasst die
Kommission die Chance, eine zeitgemässe Lösung zu schaffen.
Ungerechte Belastung wird fortgeführt
Besonders problematisch ist, dass die SAK die ungleiche Lastenverteilung nicht korrigiert. Rund 80
Prozent der Erträge aus der Kirchensteuer stammen von lediglich etwa 3 Prozent der Unternehmen. Diese
Unternehmen finanzieren einen Grossteil des Systems, ohne Einfluss auf die Mittelverwendung oder eine
Wahlmöglichkeit zu haben. Die von der SAK vorgeschlagene lineare Entlastung ändert nichts an dieser
grundsätzlichen Schieflage.
Finanzielle Ausgangslage der Kirchgemeinden erlaubt Reformen
Die Diskussion wird weiterhin stark von befürchteten Einnahmeausfällen geprägt. Dabei zeigt der Bericht
des Regierungsrates, dass die Kirchgemeinden insgesamt über eine solide finanzielle Basis verfügen. In
den vergangenen Jahren erzielten sie regelmässig positive Jahresergebnisse in der Grössenordnung von
rund 30 Millionen Franken. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, weshalb alternative
Finanzierungsmodelle kaum vertieft geprüft wurden. Mögliche Effizienzsteigerungen, verstärkte
Zusammenarbeit zwischen Kirchgemeinden, gezieltes Fundraising oder freiwillige Beiträge von
Unternehmen und Privatpersonen wurden nicht systematisch untersucht.
Gerade in einer Zeit, in der zahlreiche Institutionen erfolgreich auf freiwillige Unterstützung, Sponsoring
und projektbezogene Partnerschaften setzen, sollte auch den Kirchen mehr Vertrauen in ihre
gesellschaftliche Verankerung entgegengebracht werden.

Freiwilligkeit statt Zwangsabgabe
Der HIV hält weiterhin daran fest, dass kirchliche und gesellschaftliche Leistungen anerkannt und
wertgeschätzt werden. Die Frage ist jedoch nicht, ob diese Leistungen wichtig sind, sondern wie sie
finanziert werden sollen. Eine freiwillige Lösung ist rechtlich möglich und entspricht dem Grundsatz, dass
Unterstützung dort erfolgt, wo Überzeugung und Identifikation vorhanden sind.

Jetzt ist der Grosse Rat gefordert
Der HIV fordert den Grossen Rat auf, die Vorschläge der SAK kritisch zu prüfen und die ursprüngliche
Reformdiskussion nicht auf die Frage einer blossen «Ausfällediskussion» zu beschränken. Die aktuelle
Debatte bietet die Möglichkeit, die Kirchensteuer für juristische Personen an die gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen.

Weitere Informationen:
Henrik Schoop, Direktor HIV Kanton Bern, 079 790 30 48