Anna Siegel öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden Dresden-Süd, Dresden; Abholung innerhalb zwei Wochen nach Veröffentlichung

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Finanzamt Dresden-Süd Datum 12. August 2026 Geschäftszeichen 3203/ÖZ/2026/131 Öffentliche Zustellung

Name, Vorname Siegel, Anna letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Westendstr. 14, 01187 Dresden

Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten Person sind zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)

Bescheid für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Verspätungszuschlag und Zinsen vom 31. Juli 2026 Bescheid für 2023 über Umsatzsteuer , Zinsen und Verspätungszuschlag vom 31. Juli 2026 Bescheid für 2023 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 31. Juli 2026 Bescheid für 2023 über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2023 vom 31. Juli 2026

Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmäch- tigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 4691 2747 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts- verluste entstehen.