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title: "Anna Siegel öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden Dresden-Süd, Dresden; Abholung innerhalb zwei Wochen nach Veröffentlichung"
sdDatePublished: "2026-08-18T08:06:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/203_Dresden-Sued/131_Siegel.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "law"
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  - name: "public officials"
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locations:
  - "Dresden"
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Anna Siegel öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden Dresden-Süd, Dresden; Abholung innerhalb zwei Wochen nach Veröffentlichung

131_Siegel

Finanzamt Dresden-Süd
Datum
12. August 2026
Geschäftszeichen
3203/ÖZ/2026/131
  Öffentliche Zustellung

Name, Vorname
Siegel, Anna
letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz
Westendstr. 14, 01187 Dresden

Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter
oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über
den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten Person sind zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)

Bescheid für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Verspätungszuschlag und Zinsen
vom 31. Juli 2026
Bescheid für 2023 über Umsatzsteuer , Zinsen und Verspätungszuschlag vom 31. Juli 2026
Bescheid für 2023 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 31. Juli 2026
Bescheid für 2023 über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf
den 31. Dezember 2023 vom 31. Juli 2026

Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt
und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen
Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmäch-
tigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 4691 2747
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des
Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts-
verluste entstehen.