Rehazentrum Bremen GmbH erklärt PCGK 2025 erfüllt, Bremen; keine Abweichungen vom PCGK
Entsprechenserklärung der Rehazentrum Bremen GmbH zum Geschäftsjahr 2025
‘? RehaZentrum ? Bremen Natürlich. Persönlicher. Entsprechenserklärung der Geschäftsführung der Rehazentrum Bremen GmbH zum Geschäftsjahr 2025 Gemäß Ziffer 6.1 des Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen in der vom Senat am 13. Juni 2017 beschlossenen Fassung (2. Auflage) soll die Geschäftsführung jeweils jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens berichten. Der Bericht enthält grundsätzliche Aussagen zur Anwendung dieses Public Corporate Governance Kodex Bremen (Nr. 1 ). Weiter erläutert er die Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodexes (Nr. 2) und nimmt schließlich zu einigen Kodexanregungen (.,Sollte/Kann-Vorschriften") Stellung (Nr. 3). 1. Die Geschäftsführung der Rehazentrum Bremen GmbH erklärt, dass der Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung vom 13. Juni 2017 (im Folgenden kurz PCGK) für das Geschäftsjahr 2025 grundsätzlich in allen Punkten beachtet wurde. 2. Es sind keine Abweichungen von den Empfehlungen des PCGK zu verzeichnen. 3. Auf Folgendes wird ergänzend hingewiesen:
Alleinige Gesellschafterin der Rehazentrum Bremen GmbH ist die Gesundheit Nord gGmbH Klinik verbund Bremen, Bremen. Die Rehazentrum Bremen GmbH hat keinen Aufsichtsrat. Wesentliche Aufgaben eines Aufsichtsrates werden bei der Rehazentrum Bremen GmbH von der Gesellschafterversammlung wahrgenommen. Die Rehazentrum Bremen GmbH hat zwei Geschäftsführer/-innen und zwei Prokuristen/-innen. Die Rehazentrum Bremen GmbH ist in das Risikomanagement und Risikocontrolling der Gesellschaf terin eingebunden (Ziffer 4.1.5 des PCGK). Eine eigene Interne Revision in der Gesellschaft besteht nicht. Die Aufgaben werden von der Internen Revision der Gesellschafterin wahrgenommen (Ziffer 4.1.6 des PCGK). Die Gesellschaft erstellt Quartalsberichte und leitet diese an die Gesellschafterin und das Fachressort weiter (Ziffer 3.1 .3 des PCGK). Zur Abschlussbesprechung mit dem Abschlussprüfer wird die Beteiligungsverwaltung eingeladen.Zu dem erfolgt eine Einladung zur Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluss feststellt (Ziffer 3.1.3 des PCGK). Bremen, l c;:-Sa /G’ Sebastian Dunker Lisette Flessa Geschäftsführer Geschäftsführerin