Aufsichtsrat der Gesundheit Nord gGmbH berichtet über Compliance-Fall Waller Sportcafe in Bremen; Externe Kanzlei bewertet geringes wirtschaftliches Risiko
Entsprechenserklärung der Gesundheit Nord gGmbH zum Geschäftsjahr 2025
GESUNDHEIT NORD KLINIKVERBUND BREMEN 23.02.2026 Vorlage für die 1./26 Sitzung des Aufsichtsrates der Gesundheit Nord gGmbH am 17. April 2026 TOP 1.4: Bericht des Aufsichtsrats der Gesundheit Nord gGmbH an die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2025 Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat u.a. den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag (insbesondere§ 10) obliegenden Aufgaben wahr genommen. Gemäß Ziffer 5.1.1 des Public Corporate Govemance Kodex der Freien Hansestadt Bremen soll der Aufsichtsrat regelmäßig die Qualität und Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen und in Form eines Leistungsberichts an die Ge sellschafter über die Ereignisse und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Tätigkeit des Aufsichtsrats berichten. Dementsprechend erklärt der Aufsichtsrat der Gesundheit Nord gGmbH:
- Anzahl der Sitzungen Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2025 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. Der Aufsichtsrat hat einen Finanzausschuss, einen Personalausschuss und einen Sanierungsausschuss gebildet. Finanz- und Sa nierungsausschuss haben vor allen vier ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrates getagt und dessen Entschei dungen vorbereitet. Der Personalausschuss hat im Jahr 2025 nicht getagt.
- Umlaufverfahren / Eilentscheidungen Eine Eilentscheidung gemäß § 9 Abs. IX des Gesellschaftsvertrages der Gesundheit Nord gGmbH hat die Vorsit zende des Aufsichtsrates im Jahr 2025 nicht getroffen. Drei der vier ordentlichen Sitzungen wurden in Präsenz durchgeführt, eine Sitzung als Hybrid-Sitzung bei der sich mehrere Teilnehmer per Video zugeschaltet haben. Per Umlaufverfahren hat der Aufsichtsrat im Jahr 2025 einen Beschluss gefasst: das Verkaufsverfahren für das Haus 42 auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Mitte.
- Compliance Herr Markus Rohdenburg, Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesundheit Nord gGmbH, betreibt seit 2015 als Einzelunternehmer einen Catering-Service (Waller Sportcafe) in Bremen. Das ope rative Geschäft führt seine Ehefrau. Seit 2017 wird das Waller Sportcafe von den unterschiedlichsten Bereichen der Gesundheit Nord gGmbH mit Catering-Leistungen beauftragt. Im Februar 2025 wurde hinsichtlich der Beauftragung des Waller Sportcafes eine anonyme Compliance-Meldung über die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingereicht. Die Geschäftsführung der Ge sundheit Nord gGmbH hatte daraufhin unmittelbar den Auftrag erteilt, den Sachverhalt aufarbeiten zulassen. Im Juli 2025 hat Herr Rohdenburg den Sachverhalt der Aufsichtsratsvorsitzenden, Senatorin Claudia Bernhard, mitgeteilt und um Prüfung des weiteren Verfahrens gebeten. Laut den Compliance-Regeln des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Freien Hansestadt Bremen (Nr.5.4) soll jedes Mitglied des Überwachungsorgans (hier: Aufsichtsrat) mögliche lnteressenskonflikte offenlegen (Nr. 5.4.1 Abs. 3). Außerdem sollen grundsätzlich
keine Verträge mit einem Mitglied des Überwachungsorgans geschlossen werden (Nr. 5.4.2). Die Geschäftsfüh rung der Gesundheit Nord gGmbH hat vor dem Hintergrund des dargestellten Sachverhalts umgehend die Anwei sung erteilt,dass an das Waller Sportcafe- auch im Hinblick auf Nr. 5.4.2 des PCGK-grundsätzlich keine Aufträge seitens der Gesundheit Nord gGmbH mehr erteilt werden. Darüber hinaus hat die Prüfung ergeben, dass auch gegen§ 7 Abs. VII Nr. 16 des Gesellschaftsvertrags der Ge sundheit Nord gGmbH verstoßen wurde. Danach muss für den Abschluss von Rechtsgeschäften, an denen Auf sichtsratsmitglieder persönlich oder als Vertreter einer Handelsgesellschaft bzw. einer juristischen Person des pri vaten oder öffentlichen Rechts beteiligt sind, ein vorheriger Aufsichtsratsbeschluss eingeholt werden. Dies ist nicht erfolgt. Der Sachverhalt wurde von einer externen Anwaltskanzlei, die für die Gesundheit Nord gGmbH das externe Com pliance-Management übernimmt, geprüft und vollständig aufgearbeitet. Die Kanzlei kommt in ihrem Abschlussbe richt zu dem Ergebnis, dass das Risiko, dass dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, als ,,geringfügig eingeschätzt" wird. 4. Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder Herr Prof. Rentzsch und Frau Prof. Pundt haben im Jahr 2025 an einer der vier Sitzungen und damit nicht an der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. 5. lnteressenskonflikte Laut den Compliance-Regeln des Public Corporate Govemance Kodex (PCGK) der Freien Hansestadt Bremen (Nr. 5.4) soll jedes Mitglied eines Überwachungsorgans (hier: Aufsichtsrat) mögliche lnteressenskonflikte offenle gen (PCGK,Nr. 5.4.1 Abs. 3).Auf den unter Ziffer 3. (Compliance) dargestellten Sachverhalt wird verwiesen. Herr Rohdenburg hat den Interessenkonflikt erstmals im Geschäftsjahr 2025 offengelegt. 6. Einladungen/Sitzungsunterlagen Zu allen Sitzungen wurde fristgerecht eingeladen. Die Unterlagen für die Aufsichtsratssitzungen wurden in der Regel 14 Tage vor der Sitzung versandt. 7. Berichterstattung der Geschäftsführung und Maßnahmen des Aufsichtsrats Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat in jeder Sitzung Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung,soweit bekannt, erläutert. Insbesondere enthielten die Berichte Ausführungen zur Geschäftspolitik, zur Unternehmenspla nung (Investitions-,Personal- und Ertragsplanung) und zu aktuellen Entwicklungen, wobei auch Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen begründet wurden. Dem Aufsichtsrat war es dadurch mög lich, die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Er hat sich insbesondere regelmäßig mit der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und der Liquiditätssituation befasst. 8. Dauer der Sitzungen/Intensität der Diskussionen Der Behandlung der Tagesordnungspunkte wurde in angemessenem Umfang Raum gegeben, um eine intensive Diskussion zu ermöglichen. Die Dauer der ordentlichen Sitzungen betrug im Durchschnitt etwa 2Stunden und 45 Minuten. 9. Protokollierung der Sitzungen Die Diskussionsergebnisse und gefassten Beschlüsse sind ausführlich protokolliert worden. Die Protokolle wurden von der Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie dem Protokollanten unterzeichnet und sämtlichen Aufsichtsratsmit gliedern zur Verfügung gestellt. 2
- Empfehlungen zur Feststellung des Jahresabschlusses Der von der Gesellschafterversammlung bestellte Abschlussprüfer Forvis Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprü fungsgesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31 .12.2025 der Gesundheit Nord gGmbH sowie den Lagebericht und den Bericht über den Konzernabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätig_ungsvermerk verse hen. Die Wirtschaftsprüfer nahmen an der Aufsichtsratssitzung zu den betreffenden Tagesordnungspunkten teil und berichteten über wesentliche Ergebnisse der Prüfung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Konzernabschluss zum 31.12.2025 in seiner Sitzung am 17.04.2026 zur Kenntnis genommen und nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss erhoben. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss 2025 festzustellen und den Geschäftsführerinnen Frau Dr. Dorothea Dreizehnter und Frau Heike Penon Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 zu erteilen. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheit Nord gGmbH für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2025 geleistete erfolgreiche Arbeit. Anlage: Gemeinsame Entsprechenserklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat Bremen, 17.04.2026 atorin Claudia ern rd tsvorsitzende der Gesun eit Nord gGmbH Beschlussvorschlag: Der Aufsichtsrat beschließt, der Gesellschafterversammlung diesen Bericht zu unterbreiten. 3
Anlage zu TOP 1.4: Bericht des Aufsichtsrats Entsprechenserklärung der Gesundheit Nord gGmbH zum Geschäftsjahr 2025 Gemäß Ziffer 6.1 des Public Corporate Govemance Kodex Bremen haben die Geschäftsführung und der Aufsichts rat jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens zu berichten. Der Bericht enthält eine grundsätzliche Aussage zur Anwendung des Corporate Governance Kodex der FHB und geht auf die wesentlichen Empfehlungen für die Gesellschaft ein. Weiter erläutert er die Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodexes. 1. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Gesundheit Nord gGmbH erklären hiermit gemeinsam, dass der Public Corporate Govemance Kodex der Freien Hansestadt Bremen im Geschäftsjahr 2025 grundsätzlich in allen Punkten beachtet wurde. Die Aufsichtsratsvorsitzende hat mit der Geschäftsführung regelmäßigen Kontakt gehalten und über Stra tegie, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement des Unternehmens beraten. Die Geschäftsführung hat die Aufsichtsratsvorsitzende über alle wichtigen Ereignisse informiert. Die Aufsichtsratsvorsitzende hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eigene Prüfun9sschwerpunkte für die Abschlussprüfung vorzugeben. Die Geschäftsführung hat dafür Sorge getragen, dass bei allen Entscheidungen innerhalb der Gesellschaft das Vier-Augen-Prinzip gewahrt wurde. Die Geschäftsführung hat für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling einschließlich eines wirksamen internen Revisions-/Kontrollsystem im Unternehmen gesorgt. Die Geschäftsführung hat ein Berichtswesen implementiert, mit dem sie Aufsichtsrat und Beteiligungsma nagement des Fachressorts regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Die Geschäftsführung hat das dezentrale und zentrale Beteiligungsmanagement zur Abschlussbespre chung zwischen Geschäftsführung und Abschlussprüfer eingeladen. Die Geschäftsführung hat sich bei ihren Entscheidungen an den vereinbarten Finanz- und Leistungszielen (Wirtschaftsplan 2025) orientiert. Die Vergütung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat ist im Anhang des Jahresabschlusses individuali siert ausgewiesen.
Abweichungen vom Kodex: Laut den Compliance-Regeln des Public Corporate Govemance Kodex (PCGK) der Freien Hansestadt Bremen (Nr. 5.4) soll jedes Mitglied des Überwachungsorgans (hier: Aufsichtsrat) mögliche lnteressens konflikte offenlegen (Nr. 5.4.1 Abs. 3). Außerdem sollen grundsätzlich keine Verträge mit einem Mitglied des Überwachungsorgans geschlossen werden (Nr. 5.4.2). Herr Markus Rohdenburg, Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesundheit Nord gGmbH, betreibt seit 2015 als Einzelunternehmer einen Catering-Service (Waller Sportcafe) in Bre men. Das operative Geschäft führt seine Ehefrau. Seit 2017 wurde das Waller Sportcafe von den unter schiedlichsten Bereichen der Gesundheit Nord gGmbH mit Catering-Leistungen beauftragt. Dieser Sach verhalt ist erstmals im Februar 2025 aufgrund einer anonymen Compliance-Meldung über die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bekannt geworden und anschließend umfassend geprüft und aufgearbeitet worden. Seitens der Gesundheit Nord gGmbH erfolgen seither grundsätzlich keine Be auftragungen mehr an das Waller Sportcafe. Herr Rohdenburg hat den lnteressenskonflikt erstmals im Jahr 2025 gegenüber dem Aufsichtsrat offengelegt. 3. Die folgenden Anregungen des Kodex (Soll/Kann-Bestimmungen) wurden erfüllt: Fortbildungen: Frau Prof. Dr. Johanne Pundt Einführung in die EU-KI-Verordnung:Relevanz und Anwendung in der Medizin", Anisa ldris, Vorstandsmitglied im Spitzenverband Di gitale Gesundheitsversorgung e.V. am 11.02.2025 Desaster-Management: Wer braucht denn so etwas? Prof. Dr. Mi chael Ewers, Charite Berlin am 09.07.2025 KI als Schlüssel für mehr Resilienz und Fachkräfte