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title: "Aufsichtsrat der Gesundheit Nord gGmbH berichtet über Compliance-Fall Waller Sportcafe in Bremen; Externe Kanzlei bewertet geringes wirtschaftliches Risiko"
sdDatePublished: "2026-08-18T18:25:00Z"
source: "https://www.finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Entsprechenserklaerung_2025_GeNo.pdf"
topics:
  - name: "health care provider"
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  - "Bremen (Bundesland)"
  - "Germany"
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Aufsichtsrat der Gesundheit Nord gGmbH berichtet über Compliance-Fall Waller Sportcafe in Bremen; Externe Kanzlei bewertet geringes wirtschaftliches Risiko

Entsprechenserklärung der Gesundheit Nord gGmbH zum Geschäftsjahr 2025

GESUNDHEIT NORD
KLINIKVERBUND BREMEN
23.02.2026
Vorlage
für die 1./26 Sitzung des Aufsichtsrates
der Gesundheit Nord gGmbH am 17. April 2026
TOP 1.4:
Bericht des Aufsichtsrats der Gesundheit Nord gGmbH an die Gesellschafterversammlung
für das Geschäftsjahr 2025
Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat u.a. den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen. Der
Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag (insbesondere§ 10) obliegenden Aufgaben wahr­
genommen.
Gemäß Ziffer 5.1.1 des Public Corporate Govemance Kodex der Freien Hansestadt Bremen soll der Aufsichtsrat
regelmäßig die Qualität und Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen und in Form eines Leistungsberichts an die Ge­
sellschafter über die Ereignisse und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Tätigkeit des Aufsichtsrats
berichten. Dementsprechend erklärt der Aufsichtsrat der Gesundheit Nord gGmbH:
1. Anzahl der Sitzungen
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2025 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. Der Aufsichtsrat
hat einen Finanzausschuss, einen Personalausschuss und einen Sanierungsausschuss gebildet. Finanz- und Sa­
nierungsausschuss haben vor allen vier ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrates getagt und dessen Entschei­
dungen vorbereitet. Der Personalausschuss hat im Jahr 2025 nicht getagt.
2. Umlaufverfahren / Eilentscheidungen
Eine Eilentscheidung gemäß § 9 Abs. IX des Gesellschaftsvertrages der Gesundheit Nord gGmbH hat die Vorsit­
zende des Aufsichtsrates im Jahr 2025 nicht getroffen. Drei der vier ordentlichen Sitzungen wurden in Präsenz
durchgeführt, eine Sitzung als Hybrid-Sitzung bei der sich mehrere Teilnehmer per Video zugeschaltet haben. Per
Umlaufverfahren hat der Aufsichtsrat im Jahr 2025 einen Beschluss gefasst: das Verkaufsverfahren für das Haus
42 auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Mitte.
3. Compliance
Herr Markus Rohdenburg, Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesundheit Nord
gGmbH, betreibt seit 2015 als Einzelunternehmer einen Catering-Service (Waller Sportcafe) in Bremen. Das ope­
rative Geschäft führt seine Ehefrau. Seit 2017 wird das Waller Sportcafe von den unterschiedlichsten Bereichen
der Gesundheit Nord gGmbH mit Catering-Leistungen beauftragt.
Im Februar 2025 wurde hinsichtlich der Beauftragung des Waller Sportcafes eine anonyme Compliance-Meldung
über die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingereicht. Die Geschäftsführung der Ge­
sundheit Nord gGmbH hatte daraufhin unmittelbar den Auftrag erteilt, den Sachverhalt aufarbeiten zulassen.
Im Juli 2025 hat Herr Rohdenburg den Sachverhalt der Aufsichtsratsvorsitzenden, Senatorin Claudia Bernhard,
mitgeteilt und um Prüfung des weiteren Verfahrens gebeten. Laut den Compliance-Regeln des Public Corporate
Governance Kodex (PCGK) der Freien Hansestadt Bremen (Nr.5.4) soll jedes Mitglied des Überwachungsorgans
(hier: Aufsichtsrat) mögliche lnteressenskonflikte offenlegen (Nr. 5.4.1 Abs. 3). Außerdem sollen grundsätzlich

keine Verträge mit einem Mitglied des Überwachungsorgans geschlossen werden (Nr. 5.4.2). Die Geschäftsfüh­
rung der Gesundheit Nord gGmbH hat vor dem Hintergrund des dargestellten Sachverhalts umgehend die Anwei­
sung erteilt,dass an das Waller Sportcafe- auch im Hinblick auf Nr. 5.4.2 des PCGK-grundsätzlich keine Aufträge
seitens der Gesundheit Nord gGmbH mehr erteilt werden.
Darüber hinaus hat die Prüfung ergeben, dass auch gegen§ 7 Abs. VII Nr. 16 des Gesellschaftsvertrags der Ge­
sundheit Nord gGmbH verstoßen wurde. Danach muss für den Abschluss von Rechtsgeschäften, an denen Auf­
sichtsratsmitglieder persönlich oder als Vertreter einer Handelsgesellschaft bzw. einer juristischen Person des pri­
vaten oder öffentlichen Rechts beteiligt sind, ein vorheriger Aufsichtsratsbeschluss eingeholt werden. Dies ist nicht
erfolgt.
Der Sachverhalt wurde von einer externen Anwaltskanzlei, die für die Gesundheit Nord gGmbH das externe Com­
pliance-Management übernimmt, geprüft und vollständig aufgearbeitet. Die Kanzlei kommt in ihrem Abschlussbe­
richt zu dem Ergebnis, dass das Risiko, dass dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, als
,,geringfügig eingeschätzt" wird.
4. Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder
Herr Prof. Rentzsch und Frau Prof. Pundt haben im Jahr 2025 an einer der vier Sitzungen und damit nicht an der
Hälfte der Sitzungen teilgenommen.
5. lnteressenskonflikte
Laut den Compliance-Regeln des Public Corporate Govemance Kodex (PCGK) der Freien Hansestadt Bremen
(Nr. 5.4) soll jedes Mitglied eines Überwachungsorgans (hier: Aufsichtsrat) mögliche lnteressenskonflikte offenle­
gen (PCGK,Nr. 5.4.1 Abs. 3).Auf den unter Ziffer 3. (Compliance) dargestellten Sachverhalt wird verwiesen. Herr
Rohdenburg hat den Interessenkonflikt erstmals im Geschäftsjahr 2025 offengelegt.
6. Einladungen/Sitzungsunterlagen
Zu allen Sitzungen wurde fristgerecht eingeladen. Die Unterlagen für die Aufsichtsratssitzungen wurden in der
Regel 14 Tage vor der Sitzung versandt.
7. Berichterstattung der Geschäftsführung und Maßnahmen des Aufsichtsrats
Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat in jeder Sitzung Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung,soweit
bekannt, erläutert. Insbesondere enthielten die Berichte Ausführungen zur Geschäftspolitik, zur Unternehmenspla­
nung (Investitions-,Personal- und Ertragsplanung) und zu aktuellen Entwicklungen, wobei auch Abweichungen der
tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen begründet wurden. Dem Aufsichtsrat war es dadurch mög­
lich, die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er war
in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Er hat sich insbesondere
regelmäßig mit der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und der Liquiditätssituation befasst.
8. Dauer der Sitzungen/Intensität der Diskussionen
Der Behandlung der Tagesordnungspunkte wurde in angemessenem Umfang Raum gegeben, um eine intensive
Diskussion zu ermöglichen. Die Dauer der ordentlichen Sitzungen betrug im Durchschnitt etwa 2Stunden und 45
Minuten.
9. Protokollierung der Sitzungen
Die Diskussionsergebnisse und gefassten Beschlüsse sind ausführlich protokolliert worden. Die Protokolle wurden
von der Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie dem Protokollanten unterzeichnet und sämtlichen Aufsichtsratsmit­
gliedern zur Verfügung gestellt.
2

10. Empfehlungen zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der von der Gesellschafterversammlung bestellte Abschlussprüfer Forvis Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprü­
fungsgesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31 .12.2025 der Gesundheit Nord gGmbH sowie den Lagebericht
und den Bericht über den Konzernabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätig_ungsvermerk verse­
hen. Die Wirtschaftsprüfer nahmen an der Aufsichtsratssitzung zu den betreffenden Tagesordnungspunkten teil
und berichteten über wesentliche Ergebnisse der Prüfung.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Konzernabschluss zum 31.12.2025 in seiner
Sitzung am 17.04.2026 zur Kenntnis genommen und nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine
Einwendungen gegen den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss erhoben. Der
Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss
2025 festzustellen und den Geschäftsführerinnen Frau Dr. Dorothea Dreizehnter und Frau Heike Penon Entlastung
für das Geschäftsjahr 2025 zu erteilen.
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheit Nord
gGmbH für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2025 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Anlage:
Gemeinsame Entsprechenserklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Bremen, 17.04.2026
atorin Claudia ern
rd
tsvorsitzende der Gesun eit Nord gGmbH
Beschlussvorschlag:
Der Aufsichtsrat beschließt, der Gesellschafterversammlung diesen Bericht zu unterbreiten.
3

Anlage
zu TOP 1.4: Bericht des Aufsichtsrats
Entsprechenserklärung
der Gesundheit Nord gGmbH zum Geschäftsjahr 2025
Gemäß Ziffer 6.1 des Public Corporate Govemance Kodex Bremen haben die Geschäftsführung und der Aufsichts­
rat jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens zu berichten.
Der Bericht enthält eine grundsätzliche Aussage zur Anwendung des Corporate Governance Kodex der FHB und
geht auf die wesentlichen Empfehlungen für die Gesellschaft ein. Weiter erläutert er die Abweichungen von den
Empfehlungen dieses Kodexes.
1.
Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Gesundheit Nord gGmbH erklären hiermit gemeinsam, dass der
Public Corporate Govemance Kodex der Freien Hansestadt Bremen im Geschäftsjahr 2025 grundsätzlich
in allen Punkten beachtet wurde.
Die Aufsichtsratsvorsitzende hat mit der Geschäftsführung regelmäßigen Kontakt gehalten und über Stra­
tegie, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement des Unternehmens beraten.
Die Geschäftsführung hat die Aufsichtsratsvorsitzende über alle wichtigen Ereignisse informiert.
Die Aufsichtsratsvorsitzende hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eigene Prüfun9sschwerpunkte
für die Abschlussprüfung vorzugeben.
Die Geschäftsführung hat dafür Sorge getragen, dass bei allen Entscheidungen innerhalb der Gesellschaft
das Vier-Augen-Prinzip gewahrt wurde.
Die Geschäftsführung hat für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling einschließlich
eines wirksamen internen Revisions-/Kontrollsystem im Unternehmen gesorgt.
Die Geschäftsführung hat ein Berichtswesen implementiert, mit dem sie Aufsichtsrat und Beteiligungsma­
nagement des Fachressorts regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert.
Die Geschäftsführung hat das dezentrale und zentrale Beteiligungsmanagement zur Abschlussbespre­
chung zwischen Geschäftsführung und Abschlussprüfer eingeladen.
Die Geschäftsführung hat sich bei ihren Entscheidungen an den vereinbarten Finanz- und Leistungszielen
(Wirtschaftsplan 2025) orientiert.
Die Vergütung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat ist im Anhang des Jahresabschlusses individuali­
siert ausgewiesen.

2.
Abweichungen vom Kodex:
Laut den Compliance-Regeln des Public Corporate Govemance Kodex (PCGK) der Freien Hansestadt
Bremen (Nr. 5.4) soll jedes Mitglied des Überwachungsorgans (hier: Aufsichtsrat) mögliche lnteressens­
konflikte offenlegen (Nr. 5.4.1 Abs. 3). Außerdem sollen grundsätzlich keine Verträge mit einem Mitglied
des Überwachungsorgans geschlossen werden (Nr. 5.4.2).
Herr Markus Rohdenburg, Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesundheit
Nord gGmbH, betreibt seit 2015 als Einzelunternehmer einen Catering-Service (Waller Sportcafe) in Bre­
men. Das operative Geschäft führt seine Ehefrau. Seit 2017 wurde das Waller Sportcafe von den unter­
schiedlichsten Bereichen der Gesundheit Nord gGmbH mit Catering-Leistungen beauftragt. Dieser Sach­
verhalt ist erstmals im Februar 2025 aufgrund einer anonymen Compliance-Meldung über die Meldestelle
nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bekannt geworden und anschließend umfassend geprüft
und aufgearbeitet worden. Seitens der Gesundheit Nord gGmbH erfolgen seither grundsätzlich keine Be­
auftragungen mehr an das Waller Sportcafe. Herr Rohdenburg hat den lnteressenskonflikt erstmals im
Jahr 2025 gegenüber dem Aufsichtsrat offengelegt.
3. Die folgenden Anregungen des Kodex (Soll/Kann-Bestimmungen) wurden erfüllt:
Fortbildungen:
Frau Prof. Dr. Johanne Pundt
Einführung in die EU-KI-Verordnung:Relevanz und Anwendung in
der Medizin", Anisa ldris, Vorstandsmitglied im Spitzenverband Di­
gitale Gesundheitsversorgung e.V. am 11.02.2025
Desaster-Management: Wer braucht denn so etwas? Prof. Dr. Mi­
chael Ewers, Charite Berlin am 09.07.2025
KI als Schlüssel für mehr Resilienz und Fachkräfte