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title: "24. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld, Landratsamt Heilbad Heiligenstadt, 19.08.2026, 14:00"
sdDatePublished: "2026-08-18T13:14:00Z"
source: "https://www.kreis-eic.de/aktuelles/amtsblatt/amtsblaetter-details/amtsblatt-fuer-den-landkreis-eichsfeld-nr-37-2026"
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24. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld, Landratsamt Heilbad Heiligenstadt, 19.08.2026, 14:00

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 37/2026 - www.kreis-eic.de

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Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 37

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld

Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050

-1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellungen

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

24. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 19.08.2026

Die 24. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld findet am Mittwoch , den 19.08.2026 um 14:00 Uhr im Landratsamt, Haus 2, Kreistagssaal, Göttinger Straße 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Heilbad Heiligenstadt statt.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 23. Sitzung des Kreisausschusses am 1.7.2026

Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen Frau Kurta, Anastasiia unbekannten Aufenthalts, zuletzt bekannte Wohnanschrift: Stormstr. 12, 37327 Leinefelde-Worbis am 04.08.2026 unter dem Aktenzeichen 9400

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt.

Der Bescheid kann im Jobcenter Landkreis Eichsfeld, Leinegasse 8, Zimmer 207 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

Der Landkreis Eichsfeld, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat gegen Müller, Philip unbekannten Aufenthalts, zuletzt bekannte Wohnanschrift: Heineweg 1, 37339 Leinefelde-Worbis OT Worbis am 03.07.2026 unter dem Aktenzeichen 32.4-RS

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.

Der Bescheid kann in der KFZ-Zulassung, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Raum 101 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.