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title: "Smail AMETOV, öffentliche Zustellung eines Bescheids, Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg; Frist beginnt nach zwei Wochen"
sdDatePublished: "2026-08-18T13:19:00Z"
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  - "Oldenburg"
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Smail AMETOV, öffentliche Zustellung eines Bescheids, Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg; Frist beginnt nach zwei Wochen

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Der Präsident

Öffentliche Zustellung

NAME, Vorname
Smail AMETOV
letzte bekannt Anschrift
Schreiben / Bescheid vom

zzt. unbekannten Aufenthalts

Anhörung gem. VwVfg vom

Aktenzeichen

1061159-2012.AK.12231.01

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der
nicht zugestellt werden konnte, da

der Aufenthaltsort unbekannt ist und diesbezügliche Ermittlungen ohne Erfolg
blieben.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gem. § 10 VwZG vom 12.08.2005 (BGBl. I S.
2354) öffentlich zugestellt. Es kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder
durch eine bevollmächtigte Person - nach vorheriger Terminvereinbarung - abgeholt oder
eingesehen werden bei der

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen,
Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg
( abschiebungskosten@lab.niedersachsen.de).

Das Schriftstück gilt gem. § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der
Bekanntmachung der Benachrichtigung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Es wird
darauf hingewiesen, dass diese Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf
Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Oldenburg, 18.08.2026

gez. Meyer

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vom bis