Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Kostenbescheid vom 11.08.2026 öffentlich zugestellt Oldenburg; Fristen laufen, Rechtsnachteile drohen

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Der Präsident

Öffentliche Zustellung

NAME, Vorname Florian HOXHA

letzte bekannt Anschrift Schreiben / Bescheid vom

zzt. unbekannten Aufenthalts

Kostenbescheid vom 11.08.2026

Aktenzeichen

1058630-2021.AK.12231.01

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da

der Aufenthaltsort unbekannt ist und diesbezügliche Ermittlungen ohne Erfolg blieben.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gem. § 10 VwZG vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) öffentlich zugestellt. Es kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine bevollmächtigte Person - nach vorheriger Terminvereinbarung - abgeholt oder eingesehen werden bei der

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg ( abschiebungskosten@lab.niedersachsen.de).

Das Schriftstück gilt gem. § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Oldenburg, 18.08.2026

gez. Tamindzic

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