Krzysztof Grzegorz KOGUCIUK Bescheid öffentlich zugestellt Oldenburg; Fristen laufen, Rechtsnachteile möglich
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Der Präsident
Öffentliche Zustellung
NAME, Vorname Krzysztof Grzegorz KOGUCIUK letzte bekannt Anschrift Schreiben vom
zzt. unbekannten Aufenthalts
Anhörung gem. VwVfg vom
Aktenzeichen
1438831-2026.AK.12231.01
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da
der Aufenthaltsort unbekannt ist und diesbezügliche Ermittlungen ohne Erfolg blieben.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gem. § 10 VwZG vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) öffentlich zugestellt. Es kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine bevollmächtigte Person - nach vorheriger Terminvereinbarung - abgeholt oder eingesehen werden bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg ( abschiebungskosten@lab.niedersachsen.de).
Das Schriftstück gilt gem. § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Oldenburg, 18.08.2026
gez. Liebig
veröffentlicht auf https://www.lab.niedersachsen.de/startseite/service/offentliche_zustellung vom bis