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title: "Charles ANNAN Kostenbescheid vom 14.08.2026 öffentlich zugestellt in Oldenburg durch Landesaufnahmebehörde Niedersachsen; Fristen in Gang setzen, Rechtsfolgen beachten"
sdDatePublished: "2026-08-18T13:19:00Z"
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  - name: "immigration policy"
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locations:
  - "Oldenburg"
  - "Lower Saxony"
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Charles ANNAN Kostenbescheid vom 14.08.2026 öffentlich zugestellt in Oldenburg durch Landesaufnahmebehörde Niedersachsen; Fristen in Gang setzen, Rechtsfolgen beachten

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Der Präsident

Öffentliche Zustellung

NAME, Vorname
Charles ANNAN

letzte bekannt Anschrift
Schreiben / Bescheid vom

zzt. unbekannten Aufenthalts

Kostenbescheid vom 14.08.2026

Aktenzeichen

1004552-2020.AK.12231.01

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der
nicht zugestellt werden konnte, da

der Aufenthaltsort unbekannt ist und diesbezügliche Ermittlungen ohne Erfolg blieben.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gem. § 10 VwZG vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354)
öffentlich zugestellt. Es kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine
bevollmächtigte Person - nach vorheriger Terminvereinbarung - abgeholt oder eingesehen
werden bei der

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen,
Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg
( abschiebungskosten@lab.niedersachsen.de).

Das Schriftstück gilt gem. § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der
Bekanntmachung der Benachrichtigung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf
hingewiesen, dass diese Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf
Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Oldenburg, 17.08.2026

gez. Tamindzic

veröffentlicht auf https://www.lab.niedersachsen.de/startseite/service/offentliche_zustellung
vom bis