Landratsamt Bautzen entscheidet über Grundstücksverkäufe in Schmölln-Putzkau; Bauern melden Aufstockungsbedarf bis 31.08.2026 schriftlich.
Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Schmölln-Putzkau
Aktuelles Elektronisches Amtsblatt News Öffentliche Zustellungen Veranstaltungen Straßenbaustellen Von Zeit zu Zeit
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 31.08.2026 mit.
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 31.08.2026 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit Formular nicht barrierefrei
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung “Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz”:
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.
Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit Formular