Deutscher Reiseverband e.V. fordert Beibehaltung der steuerlichen Begünstigung von Betriebsrabatten für Mitarbeiter in Deutschland; Im Rahmen der Einkommensteuerreform 2027

Lobbyregister-Stellungnahme SG2608180009 von “Deutscher Reiseverband e.V. "

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Zu Regelungsvorhaben: Beibehaltung der steuerlichen Begünstigung von Betriebsrabatte für Mitarbeiter im Rahmen des EStG

Beibehaltung des §8 Abs. 3 EStG im Rahmen des Einkommenssteuerreformgesetzes 2027

Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. (R002668) am 18.08.2026

Versendet am 18.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

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