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title: "Naturalenergie Rhein-Main GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hauptstraße 29, 65760 Eschborn; Insolvenzverwalter bestellt: Dr Lason Gutsche"
sdDatePublished: "2026-08-18T05:01:00Z"
source: "https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/bankruptcy-ref?date=18.08.2026\u0026case=810+IN+1068%2F26+N-14-9\u0026court=Frankfurt+am+Main\u0026id=3e195210\u0026seat=Eschborn\u0026register=Frankfurt+am+Main%2C+HRB+118782"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
  - name: "financially distressed company"
    identifier: "medtop:20000182"
locations:
  - "Frankfurt am Main"
  - "Main-Taunus-Kreis"
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Naturalenergie Rhein-Main GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hauptstraße 29, 65760 Eschborn; Insolvenzverwalter bestellt: Dr Lason Gutsche

Veröffentlichungsdatum: 18.08.2026
Aktuelles Aktenzeichen: 810 IN 1068/26 N-14-9
Gericht: Frankfurt am Main
Name, Vorname / Bezeichnung: Naturalenergie Rhein-Main GmbH
Sitz / Wohnsitz: Eschborn
Register: Frankfurt am Main, HRB 118782

810 IN 1068/26 N-33-: In dem Insolvenzverfahren Naturalenergie Rhein-Main GmbH, Hauptstraße 29, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118782), vertreten durch: Wolfhard Goos, (Geschäftsführer), wurde am 17.08.2026 um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 17.08.2026